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Autor Thema: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren  (Gelesen 2383 mal)

Planlos

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Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« am: 13. Juli 2010, 16:27:09 »

Huhu Ihr Lieben,

bei meinem Mann und mir gehts nun endlich mal wieder voran. Gestern waren wir, mit den teils von uns vorausgefüllten Insolvenzanträgen, bei der Schuldnerberaterin.
Was mich betrifft haben sich nun einige Fragen ergeben. Beim Versuch des außergerichtlichen Vergleiches haben laut Ihrer Aussage wohl soviele Gläubiger zugestimmt, dass man auf ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren hoffen kann. Damit hatte ich mich noch gar nicht beschäftigt, da ich es für ausgeschlossen hielt.
Einer der Gläubiger, wies allerdings unsere Beraterin darauf hin, dass sie bei der angebotenen Summe einen Fehler gemacht hat. Dieser Gläubiger X pfändet bereits seit letztem Jahr mein Gehalt und ist bis zum August diesen Jahres damit auch raus. Die Beraterin hat gar nicht verstanden was der Gläubiger von Ihr wollte, ich habs nach kurzem Nachdenken verstanden und daraus ergibt sich nun eine kniffelige Situation.
Die Pfändung wurde nämlich so beantragt, dass mein Mann auf Grund seines eigenen Einkommens als unterhaltspflichtige Person  herausgenommen wird und somit sind bei mir gut 300 Euro pfändbar.
Diese Summe hat sie nun auch für den Vergleich genommen und hat damit auf 7 Jahre gerechnet. Eine Bank mit der ältesten Abtretungserklärung würde 2 Jahre lang bevorzugt, dann kommen die Anderen.

Bei einer Insolvenz würde es wohl auch darauf hinaus laufen, dass der TH meinen Mann heraus nehmen lassen würde, aber dazu würde es bei dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren ja nicht kommen. Und dieser Plan ist ja flexibel, jetzt geht man von diesen gut 300 Euro aus, wäre aber später mal weniger pfändbar oder mehr würde ja angepasst werden (würde ich zB Mutter werden)
Und ich wäre selber für die korrekte Abführung zuständig. Also da ich verheiratet bin, sind bei mir, ohne entsprechenden Antrag, ja nur 57,05 Euro pfändbar und nicht, wie derzeit, weil der Antrag ja erfolgte, 339,40 Euro.

Worauf ich also konkret hinaus will, gehen derzeit alle von einer falschen Summe aus und der gerichtliche S. kommt so zu Stande und der Plan sagt ja dann flexibel das pfändbare Einkommen abführen, müsste ich doch dann nur 57,05 abführen, wenn dieser Fehler nicht noch jemandem auffällt, oder?
Wie wird das Gericht das Schuldenbereinigungsverfahren angehen, "schreiben die eher beim außergerichtlichen Versuch ab" und übernehmen dann vielleicht den Fehler? Ich glaub ja eher nicht, oder gucken die einfach auf mein Netto, sehen das ich verheiratet bin und bieten eh nur die geringe Summe an? Oder entscheiden sie "von Amts wegen" da im Antrag ja das Einkommen meines Mannes angegeben ist und nehmen ihn als unterhaltspflichtige Person dauerhaft für diese 72 Monate heraus?

Zusätzlich hat ein Gläubiger derzeit für seine zwei verschiedenen Forderungen zugestimmt, hat aber nicht verstanden, dass er bei diesem Plan erst nach 2 Jahren dran wäre. Das heißt er hat geschrieben, ja stimmt zu 1. Rate dann am 01.07.2010 (was ja eh schon mal quatsch ist). Fällt ihm auch dies beim erneuten Anschreiben durch das Gericht auf, kann es wohl passieren das er seine Zustimmung zurück zieht, dann kann diese doppelte Mehrheit fallen, das muss ich eh in Ruhe abwarten.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Viele Grüße Planlos
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paps

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #1 am: 16. Juli 2010, 00:38:16 »

Kurzfassung:
Sie sollten den Antrag vor Abgabe beim Gericht dahingehend korrigieren, dass der normale pfändbare Betrag lt. Tabelle angegeben wird.

Das Gericht wird, so zumindest hier, die vorgefertigten Pläne samt Anlagen (die 4 und 7-er) der SB nehmen und mit einem Anschreiben versehen.

Nach Rücklauf der Antworten wird über die Summen und Stimmenmehrheit entschieden.
Notfalls eben auch ersetzt.

Sie müssen dann unbedingt so zahlen, wie im Plan vorgesehen.

Warum eigentlich 7 Jahre?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Planlos

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #2 am: 16. Juli 2010, 09:49:33 »

Ups ja mein Fehler 72 Monate sind ja 6 Jahre  :rougi:

Wenn ich es nicht korrigieren lasse und so vom falsch höheren Betrag ausgegangen wird, ich quasi freiwillig mehr bezahle, komme ich doch aber vielleicht um die Insovenz drum herum, weil es ja recht wahrscheinlich ist, das die Mehrzahl der Gläubiger dann zustimmt.

Mach ich das nicht, gehe in die Insolvenz lässt der TH meinen Mann, da eigenes Einkommen, da eh raus rechnen und ich bin auch wieder bei 339,40 Euro Pfändung.

In beiden Szenarien komme ich auf die 339,40 Euro Abgabe, aber im ersten ohne Insolvenz, das ist doch besser!?
Wenn die Bank den Fehler nicht bemerkt hätte, bzw. ich es auch nicht verstanden hätte, genau so wenig wie die Schuldnerberaterin, würde es doch auch so weiter laufen.

Ich bin mir da einfach nicht sicher, ob es wirklich so schlau ist und mal ganz davon abgesehen weiß ich auch nicht so recht, ob die Beraterin sich das von mir erklären lässt, weil sie schon meinte da wollte ihr die Bank doch das Insolvenzrecht neu erklären und sie hätte auch im Kollegenkreis gefragt, da ist kein Fehler.

LG Planlos
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lenchik22

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #3 am: 16. Juli 2010, 12:08:25 »

So wie ich das sehe, ist da kein Fehler. Der Mann ist nicht unterhaltspflichtig, da eigenes Einkommen. Es wird immer jemanden geben, der diesen Antrag beim Gericht stellt, dann muss man eh den hohen Betrag pfänden.

Genauso wird es bei Ihrem Mann sein. Sie werden als unterhaltspflichtige Person herausfallen und er würde alles über 9xx,xx gepfändet bekommen.

Der Plan ist also richtig. Verstehe nicht, was die Bank will.

Lg
Lena
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Planlos

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #4 am: 16. Juli 2010, 12:20:19 »

Es wird immer jemanden geben, der diesen Antrag beim Gericht stellt, dann muss man eh den hohen Betrag pfänden.

Genau darum gehts ja, vor Insolvenz, also bei einer Pfändung kann der Gläubiger beantragen den Ehemann als unterhaltsberechtigte Person auszuschließen, während der Insolvenz kann das der TH.
Beim Schuldenbereinigungsplan befinden wir uns aber weder in der Pfändung, noch schon in der Insolvenz.
Grundsätzlich ist man als Ehepartner laut Liste aber einer Person unterhaltsberechtigt, bis jemand solch einen Antrag stellt, also kann die SB diesen hohen Betrag nicht von vorne herein als Pfändungsbetrag ansetzen. Somit ist der Antrag falsch.

Das es im Endeffekt dann doch auf diese Summe hinauslaufen würde, steht ja außer Frage, aber eben auch auf einem anderen Blatt Papier.
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lenchik22

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #5 am: 16. Juli 2010, 12:32:45 »

man will doch schnell aus den Schulden raus, warum also den kleinen Betrag angeben? Wenn ein Gläubiger solchen Antrag stellt, dann können die das Geld rückwirkend auch noch einfordern und dann? hat man Probleme diesen Betrag zu bezahlen, weil das Geld weg ist.

Aber gut, den Antrag kann man ja so machen. Wenn alle Gläubiger zustimmen ist schön.

Warum soll man eigenltich eine gerichtliche Einigung machen, wenn doch alles zugestimmt haben?
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Planlos

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #6 am: 16. Juli 2010, 12:45:20 »

Warum soll man eigenltich eine gerichtliche Einigung machen, wenn doch alles zugestimmt haben?

Beim Versuch des außergerichtlichen Vergleiches haben laut Ihrer Aussage wohl soviele Gläubiger zugestimmt, dass man auf ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren hoffen kann.

"Soviele" heißt nicht alle  :wink:

man will doch schnell aus den Schulden raus, warum also den kleinen Betrag angeben?

Darum gehts doch aber nicht, wer wie schnell woraus will, es handelt sich hier um ein amtliches Dokument, was einfach rechtlich korrekt ausgefüllt werden muss und dazu gehört die korrekte Summe laut Pfändungstabelle einzutragen.

Aber gut, den Antrag kann man ja so machen. Wenn alle Gläubiger zustimmen ist schön.

Genau darum gehts mir, bei einer Summe von rund 50 Euro für alle werden sie wohl kaum zustimmen und dann muss ich in die Insolvenz. Lass ich den Betrag, zwar im ersten Schritt rechlich falsch, so hoch, steigen meine Chance nicht in die Insolvenz zu müssen. Hätte weder der Gläubiger, noch ich diesen Fehler bemerkt würde der Antrag ja eh so eingereicht werden, ich muss doch nicht schlauer als meine SB sein und damit einen Vergleich gefährden. Ich bin ja bereit diese Summe zu bezahlen, da es wie gesagt, ja bei einer tatsächlichen Insolvenz auf diese Summe hinaus laufen würde...

LG Planlos
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lenchik22

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #7 am: 16. Juli 2010, 13:14:17 »

Das meine ich ja auch. Wenn man höhere Summe einträgt, hat man mehr Chancen die Insolvenz zu umgehen...

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paps

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Re: Kniffelig: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #8 am: 16. Juli 2010, 22:13:32 »

Jetzt sprechen Sie von höheren Summen am Anfang des Treads wollten Sie noch weniger zahlen, da sich die Verhältnisse bald ändern.
Huhu Ihr Lieben,
Worauf ich also konkret hinaus will, gehen derzeit alle von einer falschen Summe aus und der gerichtliche S. kommt so zu Stande und der Plan sagt ja dann flexibel das pfändbare Einkommen abführen, müsste ich doch dann nur 57,05 abführen, wenn dieser Fehler nicht noch jemandem auffällt, oder?
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