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Autor Thema: kommendes Insolvenzverfahren - nun noch Steuernachzahlung  (Gelesen 2026 mal)

geschieden1907

  • Gast
kommendes Insolvenzverfahren - nun noch Steuernachzahlung
« am: 24. September 2012, 18:05:48 »

Ich habe eine Frage an alle Profis von Euch.

Folgende Situation. Meine Ex-Frau hat mich in 2010 verlassen, wir lebten getrennt. In Januar 2012 wurden wir geschieden. Ich hatte nicht nur am Ende (März 2012) unser Haus zu verkaufen, sondern habe nun auch nach langen Zureden von Freunden und der Schuldnerberatung den Weg der Privatinsolvenz gewählt.
Derzeitiger Stand ist, dass alle Gläubiger angeschrieben wurden und ich nun auf Antwort warte. Bisher sammeln sich Mahnbescheide und inzwischen auch schon 1 Vollstreckungsbescheid auf meinem Schreibtisch. Es handelt sich insgesamt um 9 Gläubiger mit insgesamt von knapp 105.000 Euro Schulden.
Meine Ex-Frau hat sich die ganze nie dafür interessiert, ganz im Gegenteil tauchte sie aus der Versenkung plötzlich wieder auf, als es um den Hausverkauf ging. Ich habe und durfte die ganze Zeit zahlen, bezgl. der Schulden hat sie sich nie gerührt, verlangte aber am Ende noch die Auszahlung des Erlöses des Hausverkaufs.

Nun kommt aber der nächste Knaller, bei dem ich hier um Hilfe bitte.
Heute kam ein Schreiben vom Finanzamt, dass die EkSt für 2010 für mich noch mal neu einzureichen ist, da meine Ex-Frau schon vor knapp 9 Monaten getrennte Veranlagung beantragt hat. In dem Fall sieht das nun so aus, dass durch die getrennte Veranlagung nicht nur knapp 1000 Euro mehr Steuern nachzuzahlen sind, sondern der Beamte vom FA sagte mir sogar, dass in Zahlen stehen bei mir 5000 Euro Nachzahlung an und meine Ex würde knapp 2700 erstattet bekommen.
Ich könnte zwar beantragen, das das FA die 2700 Euro direkt verrechnet, aber soviel Fairness und Gerechtigkeit in diesem Land herrscht, glaube ich eher nicht daran.

Gehe ich aber nun vom schlimmsten Fall aus und meine Geldsüchtige Ex beantragt für 2010 nicht die gemeinsame Veranlagung und ich würde demnach so den vollen 5100 Euro Nachzahlung verdonnert werden, was darf das FA dann machen ?.
Da wie oben erwähnt bereits alle anderen Gläubiger angeschrieben sind und auch schon einer den Vollstreckungsbescheid beantragt hat, gehe ich davon aus, dass der Vergleich gescheitert ist und demnach die Privatinsolvenz kommt. Von meinem Gehalt würden derzeit knapp 600 Euro gepfändet werden können, da ich wieder verheiratet bin, für meine neue Frau und mich private KV zahle.

Was aber darf das FA ?.
- Darf das FA unabhängig von der kommenden Privatinsol mein Konto pfänden ?.
- Oder hat sich das FA auch in die Reihe der Gläubiger zu stellen und beim Insol-Antrag stehen die mit auf der Liste ?.
- Darf ich überhaupt das FA bevorzugen, indem ich z.B. dem FA die Situation offen schildere und denen als Beispiel 100 Euro mtl. zahle, oder soll ich schlicht und einfach auch der Schuldnerberatung das FA als neuen Gläubiger melden ?.

Ich frage zuerst hier, weil die SAche erst heute passiert ist und man vllt versteht, dass ich nervös bin und gerne etwas beruhigter sein möchte, ebenso weil ich diese Woche keinen Termin mehr dort bekomme.

VIELEN DANK für jede Hilfe und Antwort.


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tomwr

Re: kommendes Insolvenzverfahren - nun noch Steuernachzahlung
« Antwort #1 am: 24. September 2012, 18:38:32 »

Das FA ist ein Gläubiger wie jeder andere auch und wird im Insolvenzverfahren nicht bevorzugt.
Also die Forderung am Besten mit der Schuldnerberatung besprechen, wahrscheinlich wird man wohl einen entsprechenden Bescheid vom FA brauchen.
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HM68

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Re: kommendes Insolvenzverfahren - nun noch Steuernachzahlung
« Antwort #2 am: 26. September 2012, 21:41:43 »

Hallo,

wir haben fast das Gleiche durch.

1. Das FA ist Gläubiger wie alle anderen auch, jedoch am Gläubigerrang ganz oben.
2. Solange das Insoverfahren noch nicht eröffnet bzw. beantragt ist, dürfen die noch Schalten und Walten wie die wollen.Sprich auch Pfänden.
Erst bei Eröffnung wird Vollstreckungsschutz mit beantragt.
3.Wenn der aussergerichtliche Sch.bereingungsplan läuft, darf kein Gläubiger mehr bevorzugt werden, da man da die Inso in Gefahr setzt und sich unetr Umständen noch strafbar macht.
LG
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tomwr

Re: kommendes Insolvenzverfahren - nun noch Steuernachzahlung
« Antwort #3 am: 27. September 2012, 20:59:53 »

1. Das FA ist Gläubiger wie alle anderen auch, jedoch am Gläubigerrang ganz oben.
2. Solange das Insoverfahren noch nicht eröffnet bzw. beantragt ist, dürfen die noch Schalten und Walten wie die wollen.Sprich auch Pfänden.
Erst bei Eröffnung wird Vollstreckungsschutz mit beantragt.

Das ist widersprüchlich und im Grunde falsch. Da gibt es keine Rangfolge bei den Gläubigern, jeder Insolvenzgläubiger ist gleich zu behandeln und hat die gleichen Rechte. Und Pfänden darf auch jeder andere Gläubiger mit vollstreckbaren Titeln, auch da nimmt das Finanzamt im Grunde keine Sonderstellung ein. Bis vielleicht auf die Tatsache, dass sie die Vollstreckungstitel selbst ausstellen können. Aber auch das passiert nach gesetzlichen Regeln.
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tomwr

Re: kommendes Insolvenzverfahren - nun noch Steuernachzahlung
« Antwort #4 am: 27. September 2012, 21:32:36 »

Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Gläubiger aus solchen kurzfristigen Pfändungen keine Befriedigung erlangen, da die Handlungen anfechtbar sind. Sofern man dem Gläubiger die Antragstellung glaubhaft machen kann, lohnt sich ein Hinweis auf §130 InsO. Eine Pfändung ist dann wenig bis gar nicht erfolgversprechend.

Es gibt aber auch genügend Schuldner, die mit einer Antragstellung drohen, ohne diese Drohung tatsächlich oder zu dem ausgesprochenen Zeitpunkt zu verwirklichen. Es kommt aber auch darauf an, ob es sich um eine Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz handelt. Bei letzterer besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Anfechtungen nicht erfolgen, weil diese Rechte nur durch (andere) Gläubiger wahrgenommen werden können und nicht durch den TH.
Gespeichert
 
 

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