Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: luna2005 am 19. April 2010, 12:43:56

Titel: Konto
Beitrag von: luna2005 am 19. April 2010, 12:43:56
Hallo

werden grundsätzlich alle Einzugsermächtigungen vom TH bei Verbraucherinsolvenz eingezogen ?
Oder liegt das an der Zuarbeit. Wenn ich im Vorfeldt alles aufliste was anfällt müsste ein TH doch sehen was alles abgebucht wird. Rückholungen verursachen doch nur mehr Kosten. Das kann doch eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Wer hat damit erfahrungen? Ich hab erstmal alle Einahmen und 8ab zubuchende Ausgaben) die offenbar nicht pfändbar sind und bei 4 Kids unter Grenze liegen auf ein Konto der Ing diba transferiert.

Danke schon jetzt für Antworten
Titel: Re: Konto
Beitrag von: rookie am 19. April 2010, 16:45:55
Warten Sie am Besten ab, was der Treuhänder beim 1. Termin von Ihnen möchte....nicht jeder bucht Lastschriften zurück.

Ist zwar eine Unsitte aber rechtlich legitim.

Einfach abwarten.
Titel: Re: Konto
Beitrag von: Fallera am 20. April 2010, 08:20:12
Hallo,
Also bei mir hat der TH keine LA zurückgehen lassen. Jedoch ist anzuraten, bei einer bevorstehenden Insolvenz ein neues Konto zu beantragen und alle Lastschriften auf Überweisungen umzustellen. Desweiteren würde ich aufgrund einer evtl. bevorstehenden Kontosperrung etwas Bargeld für die Zeit bis das Konto wieder freigegeben ist zu Hause deponieren.
Titel: Re: Konto
Beitrag von: balaber am 21. April 2010, 01:48:07
Mein RA hatte mit entfohlen ein Schreiben bei der Bank einzusenden wo man alle
getätigten Lastschriften bestätigt. Dann sind die Lastschriften nicht mehr rückgängig
von irgendjemanden zu stornieren. Dann alles wichtige auf Überweisungen stellen.
Klappte bei mir Super so.


Titel: Re: Konto
Beitrag von: Insokalle am 21. April 2010, 10:48:36
In einigen Gerichtsbezirken hätte er damit vermutlich einen Haftungsfall verursacht. Denn dort wurde nach so einer glorreichen Idee die Stundung der Verfahrenskosten versagt.
Führt man den Gedanken fort, wird mögl. Insolvenzmasse den Gläubigern entzogen.
Es mag ja gutgehen, aber man kann davor nur warnen.
Titel: Re: Konto
Beitrag von: luna2005 am 21. April 2010, 20:12:18
Insokalle möchte ich etwas sagen.

Ich war heute zum zweiten Mal bei der Schuldnerberatung um den INSO Antrag noch einmal durchzugehen. Dabei sprach ich auch das Lastschriftthema an. Für einen normalen Schulner der kein Geld vor der Insolvenz beiseite schaft dürfte es mit dem besagtem Formular sicher keine Haftungsgründe geben. Alle Lastschriftabbuchungen  können ja normalerweise erklärt werden, wie z.b Miete, Strom usw.
Nur eben eine Beispielssumme von xxxxx die ja auch von Bekannten o.ä per Lastschrift vom Konto wandert und beigegeben Anlass wieder zurück kommt. Oder einem in Bar überreicht wird.
Titel: Re: Konto
Beitrag von: rookie am 21. April 2010, 20:18:37
http://lag-sb-hh.de/lastschriftwiderspruch.pdf

Titel: Re: Konto
Beitrag von: makro am 21. April 2010, 22:41:30
und ich komme wieder zu meinem schon mal gesagten:

Warum soll ein Vermieter, Energieversorger, Telefon etc. Geld bekommen, aber ein anderer Gläubiger nicht? Ein Gläubiger der evtl. 500,- EUR bekommt wird schon fragen warum denn die Miete in gleicher Höhe vom Konto abgebucht wurde!

Über Sinn und Unsinn von Rückbuchungen lässt sich streiten, meine Bank hatte mir mal einen Betrag in Höhe von 6,- EUR zurückgebucht und mir dafür 4,- EUR Gebühr berechnet (Geschäftskonto, da geht sowas), seit dieser Zeit mach ich mir über den Sinn keinerlei Gedanken mehr, Banken "denken" sowieso anders und Insolvenzverwalter sowieso. Das einfachste ist wirklich das überweisen der jeweiligen Beträge!
Titel: Re: Konto
Beitrag von: ThoFa am 22. April 2010, 00:14:05
Hallo,

Warum soll ein Vermieter, Energieversorger, Telefon etc. Geld bekommen, aber ein anderer Gläubiger nicht? Ein Gläubiger der evtl. 500,- EUR bekommt wird schon fragen warum denn die Miete in gleicher Höhe vom Konto abgebucht wurde!

das ganze hat gar nichts (und das schrieb ich schon mal) mit irgendwelchen Gläubigerbevorzugungen, Anfechtungen oder ähnlichen zu tun. Der IV/TH tritt lediglich in die Vermögensverwaltung des Schuldners ein und auch der hätte (ohne Insolvenz) die Möglichkeit solche Lastschriften zu widerrufen. Wer als Gläubiger heute noch mit Lastschriften arbeitet hat einfach selber schuld.

MfG

ThoFa