Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sonne1 am 04. März 2007, 21:38:15
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Hallo,
habe dort ein neues Konto eröffnet und weiß nicht, ob die auch eine Kontofreigabe von meinem TH brauchen. Bei der alten Bank musste ich eine Freigabe vorlegen, da das Konto gesperrt wurde.
Kann mir jemand seine Erfahrungen schildern ;-) [addsig]
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Wenn sie das Konto nach der Eröffnung eingerichtet haben, sollte es keiner Freigabe mehr bedürfen, da eh nur der unpfändbare Teil eingeht.[addsig]
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@paps
Muss ich dem Treuhänder die neue Kontoverbindung mitteilen ?[addsig]
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Da Sie nichts zu verbergen haben.
Können Sie es tun.
Ansonsten hat der TH ja weniger damit zu tun.[addsig]