Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 31. Dezember 2008, 12:18:10
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Hallo
da ich hier im Forum sehr viel erfahren habe wie steinig der Weg der PI ist insbeondere mit den TH und Banken, habe ich eine Idee, wobei ich nicht weiß ob diese mir zum Nachteil ausgelegt wird.
Da das Konto meistens gesperrt wird und der TH die Lastschriften(Miete Strom Gas Telefon etc) zurück gehen läßt, wie ist es wenn man diese wichtigen Kosten vom Konto eines unbeteiligten Verwandten abbuchen läßt und nur von meinem Konto das Geld dafür auf dessen Konto überweisse.
Gibt es da Ärger z,B Vermögensverschwendung oder ähnliches Absurdes und kann dem Verwandten und seinem Konto was zu stoßen Sperrung Pfändug etc.???
Gruß Bonsai
Ps: ich wünsche allen Teilnehmern diese Forums die ihre PI in 2009 so wie ich noch vorsich haben einen angenehmen TH / Bank. Ich danke allen Profis hier die mir gezeigt haben, dass es alles andere als leicht ist PI anzumelden, aber wenn man weiss was auf einen zu kommt kann man handeln und fällt nicht aus allen Wolken Herzlichen Dank an alle Tipgeber.
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Ob ein Konto eines Verwandten benutzt werden kann, kann ich dir leider nicht sagen. Jedoch ist das Problem
dass noch das Geldwäschegesetz da eine Rolle spielt. Weil der Verwandte es nicht für sich benutzt.
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oder ähnliches Absurdes und kann dem Verwandten und seinem Konto was zu stoßen Sperrung Pfändug etc.???
-> Absurdes ist eben nicht ganz auszuschließen, insb. wenn Zahlungen an eine nahestehende Person fließen und/oder eine solche Person ein Konto "verleiht".
Deshalb würde ich im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens b.a.W. von Lastschriften grundsätzlich absehen. Um das absurde Theater mit dem Widerruf von solchen Lastschriften zu vermeiden, kann man seine Rechnungen auch ganz normal überweisen (Miete, Strom usw.). Das ist gut für alle beteiligten Parteien und nicht risikobehaftet.