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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Konto gesperrt. Gehalt trotzdem aufs Konto oder zurückgebucht?  (Gelesen 2964 mal)

Ernst

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Hallo,

mein Insolvenzverfahren wurde eröffnet und die Treuhänderin hat die Gläubiger angeschrieben. Mein Internetkonto zeigt folgenden "Fehler": "Die Umsatzauskunft konnte nicht durchgeführt werden. Das Konto/Depot ist gesperrt."

Meine Frage ist nun ob mein Januargehalt am 10.02.2011 trotzdem eingeht oder ob nicht? Wenn nämlich mein Gehalt zurückgeht - gibt es Fragen und mein Arbeitgeber sollte besser nichts von meiner Privatinsolvenz hören - es spricht sich zu sehr herrum (Geschäftsführung, Lohnbüro & Arbeitsstelle ALLES in einem Haus) und dann wird mir die Arbeit zur Hölle gemacht (lästern, tuscheln, Vertrauenssache).

Sollte ich meine Treuhänderin anrufen und um einen Gesprächstermin bitten wo ich ihr auch die Kontoauszüge mitbringen kann? Ich würde sie gerne bitten meinen Arbeitgeber nicht anzuschreiben, sie würde auch alle Kontoaussüge ungeschwärzt & pfändbaren Beträge überwiesen bekommen.

Sie hat mich noch nicht angeschrieben da mein Anwalt Verfahrensbevollmächtigter ist.


Was würdet Ihr machen? Vielen Dank für Eure Hinwesie im Voraus.

MfG,
Ernst

 
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tomwr

Re: Konto gesperrt. Gehalt trotzdem aufs Konto oder zurückgebucht?
« Antwort #1 am: 23. Januar 2011, 18:52:29 »

Also Zahlungen gehe ganz normal aufs Konto weiter.
Es ist lediglich die Verfügungsgewalt aufgrund des Insolvenzverfahrens vorübergehend genommen.
Dazu schnellstmöglich den Treuhänder kontaktieren (ggf. auch per Fax wenn telefonisch nicht erreichbar) und um schriftliche Freigabe des Kontos bitten (genaue Bezeichnung mit Kontonummer, Bankleitzahl, etc. macht ihm die Sache evtl. leichter).

Das Freigabeschreiben des TH dann der Bank vorlegen, die wird die Verfügungsberechtigung wiederherstellen.
Die Bank ist bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtet das Konto zu sperren wenn sie sich nicht schadenersatzpflichtig machen will (§§80,82 InsO).
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markuswalter

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Re: Konto gesperrt. Gehalt trotzdem aufs Konto oder zurückgebucht?
« Antwort #2 am: 24. Januar 2011, 19:06:32 »

Ich habe beim Insolvenzverwalter angerufen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate per Email verschickt und innerhalb von 24 Stunden durfte ich meine EC-Karte wieder bei der Bank abholen und hatte die volle Verfügungsgewalt über mein Konto zurück.
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Ernst

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Re: Konto gesperrt. Gehalt trotzdem aufs Konto oder zurückgebucht?
« Antwort #3 am: 25. Januar 2011, 14:44:13 »

Hallo tomwr & markuswalter,

Danke für Eure Antworten.

Leider hat mir meine Direktbank heute per Einschreiben Einwurf "die gesamte Geschäftsverbindung mit sofortiger Wirkung" gekündigt. Die Mitarbeiterin meiner Treuhänderin sagte mir heute dazu am Telefon da bleibe mir nur die schnellstmögliche Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos bei einer anderen Bank (Bsp. Volksbank, Sparkasse).

Stimmt das? Ich dachte meine Insolvenzverwalterin würde mir meine Verfügungsberechtigung wieder herstellen - oder geht das in meinem Fall nicht weil meine Bank die Geschäftsverbindung sofort gekündigt hat?
Ich habe keine Schulden bei der Bank. Irgendwie weiß ich gerade nicht weiter. Die Bank war auch gerade bezüglich einer Weiterführung nicht zu sprechen - wollen mich zurückrufen.

Hätte meine IV'in nicht bei der Bank meine Verfügungsgewalt wieder herstellen können?

Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

MfG,
Ernst
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tomwr

Re: Konto gesperrt. Gehalt trotzdem aufs Konto oder zurückgebucht?
« Antwort #4 am: 25. Januar 2011, 19:33:03 »

Ja natürlich kann der IV das Konto wieder zur Nutzung freigeben. Aber die Bank ist nicht generell verpflichtet die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Den Grund für die Kündigung der Bank ist mir jetzt auch nicht erkennbar. Waren bei der Bank noch Schulen/Verbindlichkeiten offen ?

Normalerweise stellt der IV ein allgemeines Schreiben zur Verfügung mit dem man auch bedenkenlos ein neues Konto eröffnen kann. Im Grund sind die finanziellen Verhältnisse durch die Aufsicht eines IV ja wieder geordnet und eigentlich ist das ein Grund das Konto entsprechend weiterzuführen oder eben ein neues zu eröffnen.

Ich würde ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Zur Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) besteht meiner Meinung nach überhaupt kein Anlass da mit Eröffnung des Verfahrens Pfändungen nicht mehr erfolgen dürfen, zumindest nicht für Altgläubiger. Der IV könnte selbst auch pfänden wenn ein Schuldner entsprechende Beträge die zur Insolvenzmasse gehören nicht freiwillig abführt aber das sind die berühmten Ausnahmen.

Insofern wunder es mich dass der IV oder ein Mitarbeiter zu einem P-Konto rät. Gesetzlich besteht ein Anspruch ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, nicht aber ein P-Konto zu eröffnen. Ich denke dass da viele Banken und Sparkassen erstmal zumachen wenn man ein P-Konto eröffnen will. Konto auf Guthabenbasis klingt viel besser.  :wink:
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