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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Konto in Insolvenz  (Gelesen 9635 mal)

lucca_m

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #20 am: 21. August 2007, 14:10:01 »

Hallo Gismo,

wer hat denn nun Insolvenzantrag gestellt? Sie selber oder das Finzamt?
Ich werde aus Ihren Ausführungen nicht schlau.

Insolvenz ist kein Experimentierfeld, und wenn da was schief läuft, dann brauchen Sie auch keine "guten alten Kunden" mehr.

Viel Glück
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #21 am: 21. August 2007, 16:09:40 »

Hallo lucca m

Gestellt hat zuerst das Finanzamt.Da nach habe ich selbst einen Ins.Antrag  gestellt mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung.
Habe ich mich vielleicht ein bisschen dumm ausgedrückt. Sorry

Gruß Gismo
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lucca_m

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #22 am: 21. August 2007, 16:19:00 »

Mich hat die zu klärende "Sache" mit dem GV etwas stutzig gemacht.  Was haben Sie mit einem GV noch zu klären nach Antragsstellung? Sie dürfen keine Gläubiger bevorzugen!
Aus welcehr Gegend kommen Sie?  In manchen Regionen wissen GV immer etwas mehr als andere.
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #23 am: 21. August 2007, 18:34:49 »

Hallo lucca m,

Ich komme aus Sachsen Anhalt !
Ich weiß das ich keine Gläubiger bevorzugen darf ! mache ich auch nicht.
Mit Klärung meinte ich eigentlich nur bescheid sagen das ein Ins.Antrag gestellt wurde.

Weil:

Vor Wochen wo noch kein Antrag gestellt war. ( er war zwar schon im Hinterkopf ) war der GV mal wieder da ( nach 15 Jahren kennt mann sich ganz gut) und ich habe im Versprochen das ich den zu Pfändenden Betrag da er gering war, auf sein Konto Überweisen werde. ( ging mit geringen Beträgen seit Jahren so ).
Das wollte ich im eigentlich nur mitteilen und er sagte ebend das er es bereits wüsste. Darum meine Frage !

Ich hoffe ich habe meine Frage so ausreichend begründet oder dargestellt, mich hat einfach nur Interessiert woher der das weiß !

Gruß Gismo
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #24 am: 22. August 2007, 13:55:58 »

hallo,

Meine Frage hat sich bereits geklärt!

Das Insolvenzgericht hat es warum auch immer der GV Verteilerstelle hier beim AG gemeldet, daher wußten die das bereits.
Ob das immer so gemacht wird ?

Grus Gismo
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paps

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #25 am: 22. August 2007, 19:07:40 »

Ja, manche machen das so.
Schließlich haben die GV auch einen vollen Terminkalender und sind froh, wenn sie rechtzeitig eine entsprechende Info erhalten.  :wink:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #26 am: 24. August 2007, 17:04:28 »

Hallo,

Hab mal wieder eine Frage,

Also, das ich meinen Insolvenzantrag gestellt habe und auch die dazugehörigen Unterlagen beim Insolvensgericht eingereicht habe, einschl. dem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung wisst ihr ja bereits.
Gestern kam nun Post von einem Anwalt der ein Gutachten über meine Vermögensvrhältnisse und meiner Wirtschaftlichen lage machen soll. Dem Schreiben lag ein Liste bei welche Unterlagn ich zum Termin noch mitbringen soll.
Ich gehe jetz davon aus das mein Antrag auf Stundung angenommen wurde ! wer sollte den RA sonst bezahlen. Und ich gehe davon aus das ich bei diesem Termin das letzte mal gelegenheit habe  Unterlagen einzureichen (nachzureichen).

Und jetzt kommt die Frage wo ich nicht schlüssig bin was zu tun ist! Will ja nichts falsch machen.

1993 benötigte ich einen Kredit von der Bank ( Um und Ausbau ) da mir das Haus nicht gehörte hat mein Vater der Eigentümer war dafür Gebürgt.
1997 dann wolte er das Grundstück teilen und meinem Bruder und mir es je zur Hälfte Überschreiben. Da ich aber bereits 1996 zum ersten mal die EV abgeben mußte haben wir die Sache anders geregelt. Das Grundstück wurde mit Notarvertrag usw. je zur Hälfte meiner Frau und meinm Bruder Überschrieben und ich verzichtete auf meinen Erbanteil. In dem Vertag steht auch das damit der Kredit zu Lasten meiner Frau übergeht. Was kein Problem war da wir uns weder damals oder heute Scheiden lassen werden.

Soweit so gut! Der Bank sagte ich nie ein Wort davon und habe immer schön meine monatl.Raten gezahlt

Das Darlehnskonto steht aber auf meinen Namen. Muss ich das jetzt mit angeben?
Und wenn ja wir die Bank angeschrieben oder list es im Internet wenn Eröffnung bekanntgegeben wird.

Das könnten die zum Anlass einer Kündigung nehmen und den Kredit sofort fällig stellen.
Das wäre nicht gut!
Wie gesagt die Raten sind und werden weitehin bezahlt. Aber wie verhalte ich mich jetzt hab bloß noch 3 Tage Zeit.

Kann mir vieleicht einer Helfen oder einen Rat geben? Wäre nett und dringend.

Gruß Gismo
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #27 am: 24. August 2007, 19:12:44 »

Hallo,

Hat keiner einen Rat oder tipp für mich , ich wäre sehr Dankbar !

Mfg.Gismo
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paps

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #28 am: 24. August 2007, 19:50:19 »

Ohne alle Verträge zu kennen ist es schwierig.

Vom Grunde würde der Kredit, wenn Sie ihn allein aufgenommen haben, mit Bekanntwerden der InsO fällig gestellt werden.
Da ihr Vater(unter Vorweisung von Grundeigentum) aber gebürgt hat, könnte sich die Bank an den Bürgen  halten.

Sie sollten als erstes mal die Bürgschaft und den Kreditvertrag studieren, ob dort Änderungen der Eigentumsverhältnisse anzuzeigen sind.

Da weder Sie noch ihr Vater nunmehr Eigentümer des Grundstückes sind, wird  die Eintragung einer Grundschuld aus dem Kredit Heraus nicht mehr funktionieren.

Wurde damals die Grundschuld eingetragen, ist der Bank der Eigentümerwechsel wahrscheinlich egal, da Grundschulden unabhängig vom Eigentümer sind.

Sie sollten dringend Kontakt zur Bank aufnehmen und den weiteren Werdegang klären. Eventuell kann ja ihr Vater die raten offiziell weiter zahlen.
Die Bank meldet dann keine Forderungen zur Tabelle an.

Nicht nachvollziehen kann ich die Umschreibung des Kredites auf Ihre Frau ohne Kenntnis der Bank?

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #29 am: 26. August 2007, 10:10:53 »

Hallo Paps,

Die ganze Angelegenheit ist nicht so leicht zu verstehen, ich weiß !

Eine Umschreibung des Kreditvertrages ist auch nie erfolgt, daher weiß die Bank auch nichts davon.

1. Der Kreditvertrag steht auf meinen Namen ( Bürge mein Vater )
2. Im Übernahmevertrag von 1997 steht das alle Rechte und Pflichten die das Grundstück betrift  nach Übereignung zum   Besitzer übergehen ( also auch das Darlehn was extra im Vertrag betont wird ).
3.Das Finanzamt wurde damals in Kenntnis gesetzt und die Grundsteuern laufen seit dem über meine Frau.
4.Aus Kostengründen und Übereinstimmung aller Beteiligten wurde bis lang auf eine Vermessung und somit einer Grundstücksteilung verzichtet.
5.Im Grundbuch steht noch immer mein Vater( da noch nicht Vermessen)
6.Die Sparkasse steht nach wie vor mit einem Grundbucheintrag drin.
7.Im Vertrag kann ich nichts finden das ich etwas melden muß, so lange sich im Grundpfandrecht also Grundbuch nicht ändert.

Meiner Meinung nach kann es ja der Bank egal sein wer das Geld bezahlt Hauptsache einer zahlt über haubt.
Nach Abgabe der EV wo ich das Konto beim ersten mal mit angegeben habe, haben natürlich Die Gläubiger versucht zu Pfänden, hat aber die Sparkasse nicht Interessiert, haben nie ein Wort darüber verloren.
Das Geld wird seit über 10 Jahren vom Konto meiner Frau Überwiesen.
Mein Problem ist das das Konto noch auf meinen Namen seht.

Also müsste ich das jetzt angeben oder nicht ?

Kann mir das einer Sage, vieleicht Sie Paps

Wäre nett für einen Tipp,

Gruß Gismo
 
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #30 am: 26. August 2007, 14:23:53 »

Hallo,

Mir ist da noch was eingefallen!

Wie ich bereits geschrieben habe, musste ich die EV zum ersten mal 1996 abgeben. In dem Zusammenhang hatte die AOK beim zuständigen Insolvenzgericht Antrag auf Gesamtvollstreckung gestellt und das Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Dies stand damals sogar in der Zeitung und das Darlehen lief da bereits. Das Konto wurde auch mit angegeben, aber die Sparkasse hat sich zu dem Thema nie geäußert. Ich bin in der Sache selbst verwundert, aber ich glaube das das denen Egal ist, sie haben einen gültigen Grundbucheintrag und die Raten werden auch bezahlt. Von wem auch immer.

Was meint Ihr dazu, liege ich da richtig oder nicht ?
Gehe ich nun zur Bank und mache die Pferde scheu, oder lasse ich die Sache wie sie ist !

Ist eine Gratwanderung oder ?

Mfg.Gismo
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #31 am: 26. August 2007, 16:23:41 »

Hallo,

Ich weiß es ist Sonntag und ich will auch nicht Nerven, aber die Zeit drängt !!!!!

Sorry ! Hat jemand eine Antwort ( Tipp )

Mfg.Gismo
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paps

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #32 am: 26. August 2007, 21:18:26 »

Das Thema ist ohne den Vertragswortlaut wirklich zu komplex und würde aus meiner Sicht nur mit einem RA oder Notar klärbar sein.
Beides bin ich nicht.

Aus meiner Sicht ist auf Grund dessen, das Sie überall offiziell als Darlehensnehmer und Kontoinhaber geführt werden, eine Angabe im Rahmen der Insolvenz notwendig.

Die Sparkasse wird wegen der Grundbuchrechte und des Bürgen natürlich nicht daran interessiert sein, das Darlehen wirklich zu kündigen.
Ein klärendes Gespräch gemeinsam mit dem Bürgen ist aus meiner Sicht noch immer die beste Lösung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #33 am: 27. August 2007, 10:01:39 »

Hallo Paps,

Ich weiß auch nicht richtig was ich machen soll.
Am besten nehme ich den Übernahmevertrag vom Notar und die Grundsteuerbescheide und lege diese der Sparkasse vor und bitte um Umschreibung des Kontos auf den Namen meiner Frau. Dann kann ich morgen beruhigt zum Gutachter gehen ohne schlechtes Gewissen.Von dem Insolvenzantrag brauche ich denen doch nichts  zu sagen oder ?

Mfg.Gismo

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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #34 am: 27. August 2007, 19:50:22 »

Hallo,

Wie gesagt habe ich morgen einen Termin beim Gutachter der dann alle relevanten Unterlagen von mir hat. Ich bin ja noch selbständig und möchte es auch bleiben, auf Anraten lasse ich mein Gewerbe nur ruhen, also keine Umsätze bis es geklärt ist ob und wie ich weitermachen darf oder nicht.

Aber wie ist das eigentlich wenn:. :dntknw:

Jetzt ein Reparaturauftrag z.B. von der Wohnungswirtschaft o.ä. kommt, den muß ich Ausführen und dann auch eine Rechnung schreiben die dann erst mal Offen ist. Muss ich diese Rechnung dann als Forderung nachmelden oder bleibt die bis zur Eröffnung unberührt.  :gruebel:
Meine laufenden Kosten muss ich ja auch weiter zahlen.
Wie lange dauert es eigentlich in der Regel bis so ein Gutachten erstellt wird und dann das Verfahren eröffnet wird ? Gibt es da Erfahrungen ?
 Lässt mir alles keine Ruhe wär nett wenn mir heute noch jemand einen Rat geben könnt, werde sonst noch Irre.  :cry:

Gruß Gismo
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