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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Konto in Insolvenz  (Gelesen 9636 mal)

Gismo

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Konto in Insolvenz
« am: 15. August 2007, 21:53:53 »

Hallo an alle !!!!

Ich bin neu in diesem Forum und habe mir bereits viele Fragen und Antworten durchgelesen und sie waren alle hilfreich.
aber jetzt habe ich auch eine Frage .
Ich bin seit 17 Jahren selbständig tätig und mich hat es jetzt auch erwischt und ich muss Insolvenz anmelden.
Aus Sicherheitsgründen benutze ich seit ein paar Jahren das Konto meiner Frau die von der Insolvenz unberührt bleibt, muss ich das Konto beim Insolvenzgericht angeben oder nicht, es steht ja nicht auf meinen Namen und ich bin nur Bevollmächtigter aber meine ganzen Umsätze laufen darüber.
Und kann das Konto vom IV gesperrt werden.
Für eine Antwort währe ich euch sehr verbunden !

Mfg.  Gismo  :cry:

Frage abgetrennt, da neues Thema. ThoFa
« Letzte Änderung: 16. August 2007, 12:22:49 von ThoFa »
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Feuerwald

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #1 am: 16. August 2007, 16:09:08 »





"Und kann das Konto vom IV gesperrt werden."

Nein, das Konto kann m.E. vom IV nicht gesperrt werden.
Dennoch sind solche Konstellationen nicht wirklich sinnvoll.
Es wird gewiss Fragen geben und wohlmöglich wird der IV Einblick in den Kontenführung fordern. Wie man dann mit diesem Begehren umgeht, bleibt erst mal abzuwarten.
Auch das Finanzamt könnte sonderlich reagieren. 

Gruss
Feuerwald


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Feuerwald

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #2 am: 16. August 2007, 16:16:31 »

"Ich bin seit 17 Jahren selbständig tätig und mich hat es jetzt auch erwischt und ich muss Insolvenz anmelden. "

Was meinen Sie mit erwischt ?
Wie sind Ihre Pläne ? Weiterführung ?

Gruss
Feuerwald


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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #3 am: 16. August 2007, 20:04:38 »

Hallo,

mit erwischt meine ich, dass ich immer versucht habe die Firma am laufen zu halten trotz der Außenstände und dem ganzen Ärger.  Aber jetzt werde ich nach langer Überlegung einen Schlussstrich ziehen.  Ich werde mein Gewerbe zum 31. 08. 07 abmelden und nach der Insolvenzeröffnung wieder eine neue Firma aufmache ohne das mich jedesmal die Altschulden wieder einholen (erwischen).  Oder mache ich da einen Denkfehler.   :rougi: Ich will einfach nochmal ganz von vorne anfangen und mir ein neues Leben ohne Schulden aufbauen.   :juchu:

Mfg. Gismo
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Feuerwald

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #4 am: 16. August 2007, 20:42:55 »


 
Kein Denkfehler,
das haben schon viele Selbständige so gehandhabt.
Also durchaus ein Weg, den man gehen kann.
Es kommt sicherlich auch auf die Art und Unfang der neuen Selbständigkeit an.
Im laufendem Insolvenzverfahren wird man sich mit den IV auseinandersetzen müssen
Seit 01.07.2007 gibt es den § 35 Abs. 2 InsO.  Wie er sich in der Praxis bewährt weiss ich auch noch nicht.
Im Idealfall Freigabe des (neuen) Gewerbe, dafür dann gem. § 295 Abs. 2 InsO einen angemessenen Betrag abführen.

Gruss
Feuerwald


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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #5 am: 16. August 2007, 21:54:12 »

Hallo Feuerwald,

in welcher höhe muß ich dann Beträge abführen, ist da was festgelegt oder geht das auch nach der Pfändunsgrenze.
In den letzen Monaten habe ich mir ca.  1500 € als Lohn aus der Kasse genommen damit kommen wir zurecht das andere Geld brauche ich ja immer um neues Material zu kaufen.  ( ich kaufe seit ich die EV abgeben mußte meine ganze Ware in Vorkasse also per Barzahlung ).  So wird vermieden neue Schulden zu machen, klappt ganz gut auch die Kundschaft macht Materialanzahlungen, wenn das immer so geklappt hätte würden wir uns heute nicht hier schreiben.   :gruebel:
Aber mich beschäftigt noch eine andere für mich und die neue Firma sehr wichtige Frage: Die Veröffentlichung meiner Insolvenz, wenn das hier in der Zeitung oder im Gemeinde Aushang steht bin ich erledigt,dann bekomme ich hier keine Aufträge mehr und die neue Firma wäre bereits jetzt zum Untergang verbannt.  Das ist ein richtiges Problem  :cry: Wo wird das eigentlich Veröffentlicht und ist das überall gleich.

Mfg. Gismo
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Feuerwald

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #6 am: 16. August 2007, 23:41:15 »

i.d.R. wird nur im Internet - www.insolvenzbekanntmachungen.de - veröffentlich.  Es ist Ländersache darüber hinaus zu veröffentlichen. § 9 InsO.  Ggf. mal die die regionale Tagespresse lesen, ob überhaupt noch etwas in den Printmedien veröffentlicht wird.

Ob und wie viel im eröffenten Insolvenzverfahren Abzuführen ist, wird sich an der Frage orientien, wie § 35 Abs. 2 InsO Anwendung findet. Im Idealfall aus gem. § 295 Abs. 2 InsO.

In der Wohlverhaltensphase -nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - ist die Sachlage klar. § 295 Abs. 2 InsO = Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Sprich, es muss ein vom Unsatz / Ertrag unabhängiger Betrag entsprechend dem, was fiktiv zu pfänden wäre, wenn eine abhängige Beschäftigung eingegangen würde, abgeführt werden.

Gruss
Feurwald
« Letzte Änderung: 16. August 2007, 23:46:22 von Feuerwald »
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Re: Allgemeine Frage zur Is
« Antwort #7 am: 19. August 2007, 20:01:50 »

Hallo Feuerwald,

Heute habe ich nur eine kurze Frage,

wenn die Regelinsolvenz eröffnet wird wie lange dauert es in der Regel ( Durchschnittswert ) bis das Verfahren geschlossen wird und die WVP beginnt.  Ich habe ja bereits in den anderen Beiträgen gesagt das ich mein Gewerbe in der Eröffnung bis zur WVP ruhen oder abmelden will auch um meine Kunden nicht Unterrichten zu müssen usw.  Könnt Ihr mir hier einen ca.  Zeitraum nennen denn Monate ohne Einkommen kann ich auch nicht aushalten.  :dntknw:

Mfg. Gismo
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Feuerwald

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #8 am: 19. August 2007, 20:31:48 »

das lässt sich leider nicht genau vorherbestimmen. Regelzeit 12 ... und mehr Monate. Kann auch schneller ablaufen. Das kommt auf den IV, das Gericht und deren Arbeitstempo an. Sie können aber auch im noch laufenden Insolvenzverfahren einen Neustart beginnen, Sie sollten nur vorab mit dem IV die Frage des § 35 Abs. 2 InsO durchsprechen.

Gruss
Feuerwald
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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #9 am: 19. August 2007, 21:01:37 »

So lange ,

kann mann das nicht beschleunigen.  Ich habe gut vorgearbeitet  und dem Iv alle unterlagen usw.  gegeben so das es nicht viel zu Nachreichungen o. ä.  kommen kann.  Die meisten Verbindlichkeiten sind aus der alten Firma (19 96 )wo sich nicht viel Gläubiger melden werden da die selbst bereits vor Jahren in Konkurs gegangen sind, aber ich muß sie ja angeben.

Gruß Gismo
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Feuerwald

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #10 am: 19. August 2007, 21:06:24 »

mehr als gut Zuarbeiten kann man nicht.
Wie gesagt, auch im eröffneten Insolvenzverfahren ist seit dem 01.07. denkbar,
mit einem neuen Gewerbe, das aus der Insolvenzmasse freigegeben wird,
völlig ungehindert neu zu starten oder dieses  weiterzuführen.

Gruss
Feuerwald
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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #11 am: 19. August 2007, 21:25:22 »

Danke für deine schnellen Antworten, also werde ich abwarten wie sich alles entwickelt !!!!

Gruß Gismo :gruebel:
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #12 am: 20. August 2007, 10:06:05 »

Hallo Feuerwald,

Ich habe da noch eine Frage !

Kann ich selber einen Antrag stellen das Zwangsvollstreckungen und der gleichen gegen mich untersagt werden.  Da steht was in der InsO §21 Abs. 3.  Ist das möglich und wann kann mann solch einen Antrag stellen.

Gruß Gismo
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Feuerwald

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #13 am: 20. August 2007, 11:23:08 »

denkbar

man stellt wohl keinen Antrag sondern "regt an".
Bspw.,  sicherlich gibt es noch bessere Mustertexte, wie folgt:



Name / Adresse
Aktenzeichen ....
vorl. IV / Gutachter usw.


Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen (§ 21 InsO)

Zur Sicherung der Verfahrenskosten und zur gleichmäßigen Befriedigung aller meiner Gläubiger rege ich an, sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen mich zu untersagen oder einstweilen einzustellen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind und insbesondere folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahme/n vorläufig einzustellen ...

Vollstreckungsmaßnahme (bspw. eingeleitete
ZV Gläubiger .... ZV- Maßnahme  ... GV ... DR Nr ... vom, Vollstreckungsgericht ...., Vollstreckungstitel vom AZ... usw.


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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #14 am: 20. August 2007, 11:40:35 »

Alles klar,

Danke für die schnelle Antwort !

Gruß Gismo
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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #15 am: 20. August 2007, 13:05:05 »

Hallo Feuerwald,

Hab mal wieder eine Frage,

Ich muß die Liste meiner Verbindlichkeiten wohl noch eimal Überarbeiten und dazu meine Frage.

1. Wie sieht das aus mit neuen Rechnungen wie z. B.  Abfallzeckverband,Wassergeld,Strom u. s. w.  die werden ja von mir bezahlt muß ich die mit angeben.
2. Meine Krankenkasse da ist nichts offen muß sie aber jeden monat bezahlen. Muß ich die angeben?
3. Alle laufenden Kosten die ebend auf meinen Namen stehen.

Oder währe es besser die auf den Namen meiner Frau Umzumelden ? bezahlt werden sie ja vom Konto meiner Frau ( ich hab ja keines )

Gruß Gismo
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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #16 am: 20. August 2007, 20:00:53 »

Hallo, ist da noch jemand !!!!

Oder hab ich jemanden auf die Füße getreten, wenn ja war das bestimmt keine Absicht !
Sorry!

Gruß Gismo
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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #17 am: 20. August 2007, 20:08:41 »

auf meinem Fuss stehen Sie nicht  :wink:


Sie sollten zwischen laufende Kosten (sog. Dauerschuldverhältnisse) und bestehende Forderungen unterscheiden.
Miete, Strom, Telefon, Krankenversicherung zahlen Sie weiter. Rückstände aus den Vormonaten würde ich als Forderung angeben.

Gruss
Feuerwald


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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #18 am: 20. August 2007, 20:13:57 »

Vielen Dank!

Das wollte ich wissen !

Gruß Gismo
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Gismo

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Re: Konto in Insolvenz
« Antwort #19 am: 21. August 2007, 13:38:26 »

Hallo Feuerwald,

Hab mal wieder eine Frage,

Heute habe ich mit dem hier zuständigen Gerichtvollzieher gesprochen um noch eine Sache zu klären.  Ich war erstaunt das der bereits wußte das das FA einen Insolvenzantrag gestellt hat.  Das Verfahren ist ja noch nicht mal eröffnet und wurde somit auch noch nicht Bekannt gegeben.  Also woher weiß der das ? Hätten Sie da vileicht eine Ahnung.  Wenn das meine guten alten Kunden rauskriegen na dann 

Gruß Gismo
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