Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gismo am 15. August 2007, 21:53:53

Titel: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 15. August 2007, 21:53:53
Hallo an alle !!!!

Ich bin neu in diesem Forum und habe mir bereits viele Fragen und Antworten durchgelesen und sie waren alle hilfreich.
aber jetzt habe ich auch eine Frage .
Ich bin seit 17 Jahren selbständig tätig und mich hat es jetzt auch erwischt und ich muss Insolvenz anmelden.
Aus Sicherheitsgründen benutze ich seit ein paar Jahren das Konto meiner Frau die von der Insolvenz unberührt bleibt, muss ich das Konto beim Insolvenzgericht angeben oder nicht, es steht ja nicht auf meinen Namen und ich bin nur Bevollmächtigter aber meine ganzen Umsätze laufen darüber.
Und kann das Konto vom IV gesperrt werden.
Für eine Antwort währe ich euch sehr verbunden !

Mfg.  Gismo  :cry:

Frage abgetrennt, da neues Thema. ThoFa
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 16. August 2007, 16:09:08




"Und kann das Konto vom IV gesperrt werden."

Nein, das Konto kann m.E. vom IV nicht gesperrt werden.
Dennoch sind solche Konstellationen nicht wirklich sinnvoll.
Es wird gewiss Fragen geben und wohlmöglich wird der IV Einblick in den Kontenführung fordern. Wie man dann mit diesem Begehren umgeht, bleibt erst mal abzuwarten.
Auch das Finanzamt könnte sonderlich reagieren. 

Gruss
Feuerwald


Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 16. August 2007, 16:16:31
"Ich bin seit 17 Jahren selbständig tätig und mich hat es jetzt auch erwischt und ich muss Insolvenz anmelden. "

Was meinen Sie mit erwischt ?
Wie sind Ihre Pläne ? Weiterführung ?

Gruss
Feuerwald


Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 16. August 2007, 20:04:38
Hallo,

mit erwischt meine ich, dass ich immer versucht habe die Firma am laufen zu halten trotz der Außenstände und dem ganzen Ärger.  Aber jetzt werde ich nach langer Überlegung einen Schlussstrich ziehen.  Ich werde mein Gewerbe zum 31. 08. 07 abmelden und nach der Insolvenzeröffnung wieder eine neue Firma aufmache ohne das mich jedesmal die Altschulden wieder einholen (erwischen).  Oder mache ich da einen Denkfehler.   :rougi: Ich will einfach nochmal ganz von vorne anfangen und mir ein neues Leben ohne Schulden aufbauen.   :juchu:

Mfg. Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 16. August 2007, 20:42:55

 
Kein Denkfehler,
das haben schon viele Selbständige so gehandhabt.
Also durchaus ein Weg, den man gehen kann.
Es kommt sicherlich auch auf die Art und Unfang der neuen Selbständigkeit an.
Im laufendem Insolvenzverfahren wird man sich mit den IV auseinandersetzen müssen
Seit 01.07.2007 gibt es den § 35 Abs. 2 InsO.  Wie er sich in der Praxis bewährt weiss ich auch noch nicht.
Im Idealfall Freigabe des (neuen) Gewerbe, dafür dann gem. § 295 Abs. 2 InsO einen angemessenen Betrag abführen.

Gruss
Feuerwald


Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 16. August 2007, 21:54:12
Hallo Feuerwald,

in welcher höhe muß ich dann Beträge abführen, ist da was festgelegt oder geht das auch nach der Pfändunsgrenze.
In den letzen Monaten habe ich mir ca.  1500 € als Lohn aus der Kasse genommen damit kommen wir zurecht das andere Geld brauche ich ja immer um neues Material zu kaufen.  ( ich kaufe seit ich die EV abgeben mußte meine ganze Ware in Vorkasse also per Barzahlung ).  So wird vermieden neue Schulden zu machen, klappt ganz gut auch die Kundschaft macht Materialanzahlungen, wenn das immer so geklappt hätte würden wir uns heute nicht hier schreiben.   :gruebel:
Aber mich beschäftigt noch eine andere für mich und die neue Firma sehr wichtige Frage: Die Veröffentlichung meiner Insolvenz, wenn das hier in der Zeitung oder im Gemeinde Aushang steht bin ich erledigt,dann bekomme ich hier keine Aufträge mehr und die neue Firma wäre bereits jetzt zum Untergang verbannt.  Das ist ein richtiges Problem  :cry: Wo wird das eigentlich Veröffentlicht und ist das überall gleich.

Mfg. Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 16. August 2007, 23:41:15
i.d.R. wird nur im Internet - www.insolvenzbekanntmachungen.de - veröffentlich.  Es ist Ländersache darüber hinaus zu veröffentlichen. § 9 InsO.  Ggf. mal die die regionale Tagespresse lesen, ob überhaupt noch etwas in den Printmedien veröffentlicht wird.

Ob und wie viel im eröffenten Insolvenzverfahren Abzuführen ist, wird sich an der Frage orientien, wie § 35 Abs. 2 InsO Anwendung findet. Im Idealfall aus gem. § 295 Abs. 2 InsO.

In der Wohlverhaltensphase -nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - ist die Sachlage klar. § 295 Abs. 2 InsO = Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Sprich, es muss ein vom Unsatz / Ertrag unabhängiger Betrag entsprechend dem, was fiktiv zu pfänden wäre, wenn eine abhängige Beschäftigung eingegangen würde, abgeführt werden.

Gruss
Feurwald
Titel: Re: Allgemeine Frage zur Is
Beitrag von: Gismo am 19. August 2007, 20:01:50
Hallo Feuerwald,

Heute habe ich nur eine kurze Frage,

wenn die Regelinsolvenz eröffnet wird wie lange dauert es in der Regel ( Durchschnittswert ) bis das Verfahren geschlossen wird und die WVP beginnt.  Ich habe ja bereits in den anderen Beiträgen gesagt das ich mein Gewerbe in der Eröffnung bis zur WVP ruhen oder abmelden will auch um meine Kunden nicht Unterrichten zu müssen usw.  Könnt Ihr mir hier einen ca.  Zeitraum nennen denn Monate ohne Einkommen kann ich auch nicht aushalten.  :dntknw:

Mfg. Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 19. August 2007, 20:31:48
das lässt sich leider nicht genau vorherbestimmen. Regelzeit 12 ... und mehr Monate. Kann auch schneller ablaufen. Das kommt auf den IV, das Gericht und deren Arbeitstempo an. Sie können aber auch im noch laufenden Insolvenzverfahren einen Neustart beginnen, Sie sollten nur vorab mit dem IV die Frage des § 35 Abs. 2 InsO durchsprechen.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 19. August 2007, 21:01:37
So lange ,

kann mann das nicht beschleunigen.  Ich habe gut vorgearbeitet  und dem Iv alle unterlagen usw.  gegeben so das es nicht viel zu Nachreichungen o. ä.  kommen kann.  Die meisten Verbindlichkeiten sind aus der alten Firma (19 96 )wo sich nicht viel Gläubiger melden werden da die selbst bereits vor Jahren in Konkurs gegangen sind, aber ich muß sie ja angeben.

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 19. August 2007, 21:06:24
mehr als gut Zuarbeiten kann man nicht.
Wie gesagt, auch im eröffneten Insolvenzverfahren ist seit dem 01.07. denkbar,
mit einem neuen Gewerbe, das aus der Insolvenzmasse freigegeben wird,
völlig ungehindert neu zu starten oder dieses  weiterzuführen.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 19. August 2007, 21:25:22
Danke für deine schnellen Antworten, also werde ich abwarten wie sich alles entwickelt !!!!

Gruß Gismo :gruebel:
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 20. August 2007, 10:06:05
Hallo Feuerwald,

Ich habe da noch eine Frage !

Kann ich selber einen Antrag stellen das Zwangsvollstreckungen und der gleichen gegen mich untersagt werden.  Da steht was in der InsO §21 Abs. 3.  Ist das möglich und wann kann mann solch einen Antrag stellen.

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 20. August 2007, 11:23:08
denkbar

man stellt wohl keinen Antrag sondern "regt an".
Bspw.,  sicherlich gibt es noch bessere Mustertexte, wie folgt:



Name / Adresse
Aktenzeichen ....
vorl. IV / Gutachter usw.


Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen (§ 21 InsO)

Zur Sicherung der Verfahrenskosten und zur gleichmäßigen Befriedigung aller meiner Gläubiger rege ich an, sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen mich zu untersagen oder einstweilen einzustellen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind und insbesondere folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahme/n vorläufig einzustellen ...

Vollstreckungsmaßnahme (bspw. eingeleitete
ZV Gläubiger .... ZV- Maßnahme  ... GV ... DR Nr ... vom, Vollstreckungsgericht ...., Vollstreckungstitel vom AZ... usw.


Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 20. August 2007, 11:40:35
Alles klar,

Danke für die schnelle Antwort !

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 20. August 2007, 13:05:05
Hallo Feuerwald,

Hab mal wieder eine Frage,

Ich muß die Liste meiner Verbindlichkeiten wohl noch eimal Überarbeiten und dazu meine Frage.

1. Wie sieht das aus mit neuen Rechnungen wie z. B.  Abfallzeckverband,Wassergeld,Strom u. s. w.  die werden ja von mir bezahlt muß ich die mit angeben.
2. Meine Krankenkasse da ist nichts offen muß sie aber jeden monat bezahlen. Muß ich die angeben?
3. Alle laufenden Kosten die ebend auf meinen Namen stehen.

Oder währe es besser die auf den Namen meiner Frau Umzumelden ? bezahlt werden sie ja vom Konto meiner Frau ( ich hab ja keines )

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 20. August 2007, 20:00:53
Hallo, ist da noch jemand !!!!

Oder hab ich jemanden auf die Füße getreten, wenn ja war das bestimmt keine Absicht !
Sorry!

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 20. August 2007, 20:08:41
auf meinem Fuss stehen Sie nicht  :wink:


Sie sollten zwischen laufende Kosten (sog. Dauerschuldverhältnisse) und bestehende Forderungen unterscheiden.
Miete, Strom, Telefon, Krankenversicherung zahlen Sie weiter. Rückstände aus den Vormonaten würde ich als Forderung angeben.

Gruss
Feuerwald


Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 20. August 2007, 20:13:57
Vielen Dank!

Das wollte ich wissen !

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 21. August 2007, 13:38:26
Hallo Feuerwald,

Hab mal wieder eine Frage,

Heute habe ich mit dem hier zuständigen Gerichtvollzieher gesprochen um noch eine Sache zu klären.  Ich war erstaunt das der bereits wußte das das FA einen Insolvenzantrag gestellt hat.  Das Verfahren ist ja noch nicht mal eröffnet und wurde somit auch noch nicht Bekannt gegeben.  Also woher weiß der das ? Hätten Sie da vileicht eine Ahnung.  Wenn das meine guten alten Kunden rauskriegen na dann 

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 21. August 2007, 14:10:01
Hallo Gismo,

wer hat denn nun Insolvenzantrag gestellt? Sie selber oder das Finzamt?
Ich werde aus Ihren Ausführungen nicht schlau.

Insolvenz ist kein Experimentierfeld, und wenn da was schief läuft, dann brauchen Sie auch keine "guten alten Kunden" mehr.

Viel Glück
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 21. August 2007, 16:09:40
Hallo lucca m

Gestellt hat zuerst das Finanzamt.Da nach habe ich selbst einen Ins.Antrag  gestellt mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung.
Habe ich mich vielleicht ein bisschen dumm ausgedrückt. Sorry

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 21. August 2007, 16:19:00
Mich hat die zu klärende "Sache" mit dem GV etwas stutzig gemacht.  Was haben Sie mit einem GV noch zu klären nach Antragsstellung? Sie dürfen keine Gläubiger bevorzugen!
Aus welcehr Gegend kommen Sie?  In manchen Regionen wissen GV immer etwas mehr als andere.
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 21. August 2007, 18:34:49
Hallo lucca m,

Ich komme aus Sachsen Anhalt !
Ich weiß das ich keine Gläubiger bevorzugen darf ! mache ich auch nicht.
Mit Klärung meinte ich eigentlich nur bescheid sagen das ein Ins.Antrag gestellt wurde.

Weil:

Vor Wochen wo noch kein Antrag gestellt war. ( er war zwar schon im Hinterkopf ) war der GV mal wieder da ( nach 15 Jahren kennt mann sich ganz gut) und ich habe im Versprochen das ich den zu Pfändenden Betrag da er gering war, auf sein Konto Überweisen werde. ( ging mit geringen Beträgen seit Jahren so ).
Das wollte ich im eigentlich nur mitteilen und er sagte ebend das er es bereits wüsste. Darum meine Frage !

Ich hoffe ich habe meine Frage so ausreichend begründet oder dargestellt, mich hat einfach nur Interessiert woher der das weiß !

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 22. August 2007, 13:55:58
hallo,

Meine Frage hat sich bereits geklärt!

Das Insolvenzgericht hat es warum auch immer der GV Verteilerstelle hier beim AG gemeldet, daher wußten die das bereits.
Ob das immer so gemacht wird ?

Grus Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: paps am 22. August 2007, 19:07:40
Ja, manche machen das so.
Schließlich haben die GV auch einen vollen Terminkalender und sind froh, wenn sie rechtzeitig eine entsprechende Info erhalten.  :wink:
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 24. August 2007, 17:04:28
Hallo,

Hab mal wieder eine Frage,

Also, das ich meinen Insolvenzantrag gestellt habe und auch die dazugehörigen Unterlagen beim Insolvensgericht eingereicht habe, einschl. dem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung wisst ihr ja bereits.
Gestern kam nun Post von einem Anwalt der ein Gutachten über meine Vermögensvrhältnisse und meiner Wirtschaftlichen lage machen soll. Dem Schreiben lag ein Liste bei welche Unterlagn ich zum Termin noch mitbringen soll.
Ich gehe jetz davon aus das mein Antrag auf Stundung angenommen wurde ! wer sollte den RA sonst bezahlen. Und ich gehe davon aus das ich bei diesem Termin das letzte mal gelegenheit habe  Unterlagen einzureichen (nachzureichen).

Und jetzt kommt die Frage wo ich nicht schlüssig bin was zu tun ist! Will ja nichts falsch machen.

1993 benötigte ich einen Kredit von der Bank ( Um und Ausbau ) da mir das Haus nicht gehörte hat mein Vater der Eigentümer war dafür Gebürgt.
1997 dann wolte er das Grundstück teilen und meinem Bruder und mir es je zur Hälfte Überschreiben. Da ich aber bereits 1996 zum ersten mal die EV abgeben mußte haben wir die Sache anders geregelt. Das Grundstück wurde mit Notarvertrag usw. je zur Hälfte meiner Frau und meinm Bruder Überschrieben und ich verzichtete auf meinen Erbanteil. In dem Vertag steht auch das damit der Kredit zu Lasten meiner Frau übergeht. Was kein Problem war da wir uns weder damals oder heute Scheiden lassen werden.

Soweit so gut! Der Bank sagte ich nie ein Wort davon und habe immer schön meine monatl.Raten gezahlt

Das Darlehnskonto steht aber auf meinen Namen. Muss ich das jetzt mit angeben?
Und wenn ja wir die Bank angeschrieben oder list es im Internet wenn Eröffnung bekanntgegeben wird.

Das könnten die zum Anlass einer Kündigung nehmen und den Kredit sofort fällig stellen.
Das wäre nicht gut!
Wie gesagt die Raten sind und werden weitehin bezahlt. Aber wie verhalte ich mich jetzt hab bloß noch 3 Tage Zeit.

Kann mir vieleicht einer Helfen oder einen Rat geben? Wäre nett und dringend.

Gruß Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 24. August 2007, 19:12:44
Hallo,

Hat keiner einen Rat oder tipp für mich , ich wäre sehr Dankbar !

Mfg.Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: paps am 24. August 2007, 19:50:19
Ohne alle Verträge zu kennen ist es schwierig.

Vom Grunde würde der Kredit, wenn Sie ihn allein aufgenommen haben, mit Bekanntwerden der InsO fällig gestellt werden.
Da ihr Vater(unter Vorweisung von Grundeigentum) aber gebürgt hat, könnte sich die Bank an den Bürgen  halten.

Sie sollten als erstes mal die Bürgschaft und den Kreditvertrag studieren, ob dort Änderungen der Eigentumsverhältnisse anzuzeigen sind.

Da weder Sie noch ihr Vater nunmehr Eigentümer des Grundstückes sind, wird  die Eintragung einer Grundschuld aus dem Kredit Heraus nicht mehr funktionieren.

Wurde damals die Grundschuld eingetragen, ist der Bank der Eigentümerwechsel wahrscheinlich egal, da Grundschulden unabhängig vom Eigentümer sind.

Sie sollten dringend Kontakt zur Bank aufnehmen und den weiteren Werdegang klären. Eventuell kann ja ihr Vater die raten offiziell weiter zahlen.
Die Bank meldet dann keine Forderungen zur Tabelle an.

Nicht nachvollziehen kann ich die Umschreibung des Kredites auf Ihre Frau ohne Kenntnis der Bank?

Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 26. August 2007, 10:10:53
Hallo Paps,

Die ganze Angelegenheit ist nicht so leicht zu verstehen, ich weiß !

Eine Umschreibung des Kreditvertrages ist auch nie erfolgt, daher weiß die Bank auch nichts davon.

1. Der Kreditvertrag steht auf meinen Namen ( Bürge mein Vater )
2. Im Übernahmevertrag von 1997 steht das alle Rechte und Pflichten die das Grundstück betrift  nach Übereignung zum   Besitzer übergehen ( also auch das Darlehn was extra im Vertrag betont wird ).
3.Das Finanzamt wurde damals in Kenntnis gesetzt und die Grundsteuern laufen seit dem über meine Frau.
4.Aus Kostengründen und Übereinstimmung aller Beteiligten wurde bis lang auf eine Vermessung und somit einer Grundstücksteilung verzichtet.
5.Im Grundbuch steht noch immer mein Vater( da noch nicht Vermessen)
6.Die Sparkasse steht nach wie vor mit einem Grundbucheintrag drin.
7.Im Vertrag kann ich nichts finden das ich etwas melden muß, so lange sich im Grundpfandrecht also Grundbuch nicht ändert.

Meiner Meinung nach kann es ja der Bank egal sein wer das Geld bezahlt Hauptsache einer zahlt über haubt.
Nach Abgabe der EV wo ich das Konto beim ersten mal mit angegeben habe, haben natürlich Die Gläubiger versucht zu Pfänden, hat aber die Sparkasse nicht Interessiert, haben nie ein Wort darüber verloren.
Das Geld wird seit über 10 Jahren vom Konto meiner Frau Überwiesen.
Mein Problem ist das das Konto noch auf meinen Namen seht.

Also müsste ich das jetzt angeben oder nicht ?

Kann mir das einer Sage, vieleicht Sie Paps

Wäre nett für einen Tipp,

Gruß Gismo
 
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 26. August 2007, 14:23:53
Hallo,

Mir ist da noch was eingefallen!

Wie ich bereits geschrieben habe, musste ich die EV zum ersten mal 1996 abgeben. In dem Zusammenhang hatte die AOK beim zuständigen Insolvenzgericht Antrag auf Gesamtvollstreckung gestellt und das Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Dies stand damals sogar in der Zeitung und das Darlehen lief da bereits. Das Konto wurde auch mit angegeben, aber die Sparkasse hat sich zu dem Thema nie geäußert. Ich bin in der Sache selbst verwundert, aber ich glaube das das denen Egal ist, sie haben einen gültigen Grundbucheintrag und die Raten werden auch bezahlt. Von wem auch immer.

Was meint Ihr dazu, liege ich da richtig oder nicht ?
Gehe ich nun zur Bank und mache die Pferde scheu, oder lasse ich die Sache wie sie ist !

Ist eine Gratwanderung oder ?

Mfg.Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 26. August 2007, 16:23:41
Hallo,

Ich weiß es ist Sonntag und ich will auch nicht Nerven, aber die Zeit drängt !!!!!

Sorry ! Hat jemand eine Antwort ( Tipp )

Mfg.Gismo
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: paps am 26. August 2007, 21:18:26
Das Thema ist ohne den Vertragswortlaut wirklich zu komplex und würde aus meiner Sicht nur mit einem RA oder Notar klärbar sein.
Beides bin ich nicht.

Aus meiner Sicht ist auf Grund dessen, das Sie überall offiziell als Darlehensnehmer und Kontoinhaber geführt werden, eine Angabe im Rahmen der Insolvenz notwendig.

Die Sparkasse wird wegen der Grundbuchrechte und des Bürgen natürlich nicht daran interessiert sein, das Darlehen wirklich zu kündigen.
Ein klärendes Gespräch gemeinsam mit dem Bürgen ist aus meiner Sicht noch immer die beste Lösung.
Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 27. August 2007, 10:01:39
Hallo Paps,

Ich weiß auch nicht richtig was ich machen soll.
Am besten nehme ich den Übernahmevertrag vom Notar und die Grundsteuerbescheide und lege diese der Sparkasse vor und bitte um Umschreibung des Kontos auf den Namen meiner Frau. Dann kann ich morgen beruhigt zum Gutachter gehen ohne schlechtes Gewissen.Von dem Insolvenzantrag brauche ich denen doch nichts  zu sagen oder ?

Mfg.Gismo

Titel: Re: Konto in Insolvenz
Beitrag von: Gismo am 27. August 2007, 19:50:22
Hallo,

Wie gesagt habe ich morgen einen Termin beim Gutachter der dann alle relevanten Unterlagen von mir hat. Ich bin ja noch selbständig und möchte es auch bleiben, auf Anraten lasse ich mein Gewerbe nur ruhen, also keine Umsätze bis es geklärt ist ob und wie ich weitermachen darf oder nicht.

Aber wie ist das eigentlich wenn:. :dntknw:

Jetzt ein Reparaturauftrag z.B. von der Wohnungswirtschaft o.ä. kommt, den muß ich Ausführen und dann auch eine Rechnung schreiben die dann erst mal Offen ist. Muss ich diese Rechnung dann als Forderung nachmelden oder bleibt die bis zur Eröffnung unberührt.  :gruebel:
Meine laufenden Kosten muss ich ja auch weiter zahlen.
Wie lange dauert es eigentlich in der Regel bis so ein Gutachten erstellt wird und dann das Verfahren eröffnet wird ? Gibt es da Erfahrungen ?
 Lässt mir alles keine Ruhe wär nett wenn mir heute noch jemand einen Rat geben könnt, werde sonst noch Irre.  :cry:

Gruß Gismo