Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hopeless72 am 17. Dezember 2007, 16:25:08

Titel: Konto kündigen bei der Spk
Beitrag von: hopeless72 am 17. Dezember 2007, 16:25:08
Hallo,

Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage:

Ich habe ein Guthabenkonto bei der SPK auf dem bislang nur Sozialleistungen sprich Kindergeld eingegangen ist und früher auch Kindesunterhalt.

Auf diesem Konto sind mehrere Pfändungen und von daher eröffnete ich mit Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ein neues Konto bei der DB.

Da ich einige Male den Kindesunterhalt nicht erhalten hatte, ist auf diesem Konto also noch Guthaben.  Der Kindesunterhalt geht mittlerweile auf ein neues Konto und auch das Kindergeld geht ab sofort auf dieses.

Ich befinde mich im eröffneten Insolvenzverfahren und der TH hat beide Kontos freigegeben.

Nun aber möchte ich das Konto bei der Sparkasse kündigen und mir dieses noch vorhandene Geld in Bar auszahlen lassen.

Meine Frage nun lautet:

Kann ich das so einfach tun oder wird die Sparkasse erfahrungsgemäß Probleme machen?

Das Konto ist wie geschrieben ja durch den TH freigegeben worden.  Und die Pfändungen sind ja seit Eröffnung hinfällig oder?


Vielen Dank. . . .
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