Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 01. Juni 2009, 11:48:41

Titel: Konto leerräumen
Beitrag von: teute am 01. Juni 2009, 11:48:41
ich habe meine Unterlagen vor 3 Wochen ans Inso gericht geschickt.
nun meine Frage.
ich werde gepfändet bis zum selbsterhalt.
habe vor 3 mon bei der deutschen bank ein konto eröffnet.
da kommt nur mein unpfändbarer geld drauf ( ag überweist )
man liest hier so viel das der Truhänder bei eröfnung der inso das konto leerräumen kann.
obwohl nur der unpfändbarer überwiesen wird.
heist das nun das ich jedesmal mein konto leerräumen muss,damit ich geld zum leben habe.
was ist dann mit lastschriften,daueraufträge für miete strom usw.
Titel: Re: Konto leerräumen
Beitrag von: Feuerwald am 01. Juni 2009, 15:39:37
Sicherlich sollte man in der "heißen" Eröffnungsphase, in dem mit einer temporären bankseitig veranlassten Kontosperre zu rechnen ist,  keine unnötigen Guthaben auf dem Konto belassen. Nach dm Zahlungseingang (bspw. unpfändbarer Lohnanteil oder Sozialleistungen) sollten Miete, Strom, Telefon usw. überwiesen werden (Lastschriften sollten frühzeitig auf Überweisung umgestellt werden!) und der Restbetrag zur Existenzsicherung vom Konto genommen werden.  Nach Eröffnung de Insolvenzverfahrnes erfolgt dann i.d.R. eine zügige Freigabe des Kontos durch den Treuhänder. Danach kann das Konto wie gewohnt wieder benutzt werden.