Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nsolventer am 11. November 2009, 14:58:34

Titel: Konto tilgen nach Insolvenzantrag
Beitrag von: nsolventer am 11. November 2009, 14:58:34
Naja der eine oder andere kennt vielleicht die Situation, man hat gerade so seinen Insolvenzantrag durchgebracht (gestellt) - in dem Fall RI - und wünscht sich man könne noch was korrigieren.

Ich habe noch ein (Firmen)-Konto in Österreich, welches leider einen kleinen Minus von ca. 120 EUR aufzuweisen hat. Es ist im Antrag als Gläubiger genannt. Jetzt möchte ich aber die Kontokündigung vermeiden und fürchte dass es schwierig ist wenn die Bank die Kosten zu tragen hat. Ist es möglich, dass ein Freund oder jemand aus der Familie diesen Betrag "spendet" und von seinem Konto aus überweist um den Saldo auszugleichen ?

Ich will mich ja nicht der Gläubigerbegünstigung strafbar machen  :Oh_no: - auf der anderen Seite ist so ein zusätzliches Konto in der Hinterhand nicht schlecht, selbst wenn es in Österreich ist. Zahlungsverkehr in der EU sollte dank IBAN und BIC kein problem sein und auch eine Kontokarte zum Bargeldabheben könnte ja vielleicht machbar sein.

Und 120 EUR ist ja jetzt nicht die Welt ...
 :cheesy:
Titel: Re: Konto tilgen nach Insolvenzantrag
Beitrag von: rookie am 11. November 2009, 18:05:17
Ist das Verfahren eröffnet ?

Wenn ja würde ich von dieser " Spende " dringend abraten

Titel: Re: Konto tilgen nach Insolvenzantrag
Beitrag von: nsolventer am 11. November 2009, 19:45:06
Nein, Antrag gestellt aber noch nicht eröffnet.

Darf man keine Spenden erhalten ? Oder zinslose Darlehen ?  :dntknw:


Was ist wenn ein Altkunde plötzlich noch eine Rechnung zahlt ?
Oder wenn man eine Gutschrift von einer gekündigten Versicherung erhält ?

Darf ich das Konto überhaupt nicht mehr benutzen nach Antragstellung ?
Was ist wenn ich künftige Rechnungen aus meiner Selbständigkeit auf das Konto überweisen lasse ? Dann wird der negative Saldo ja automatisch ausgeglichen.
Titel: Re: Konto tilgen nach Insolvenzantrag
Beitrag von: rookie am 12. November 2009, 15:54:57
Sie haben das Bankkonto in Österreich als Gläubiger genannt.

So lange das Verfahren nicht eröffnet ist, können sie es noch ausgleichen.
Wobei ich anmerken muss das der spätere Treuhänder die Zahlung m.E. anfechten kann.

Nach Eröffnung dürfen sie keine Zahlungen mehr leisten.

Warum nennen Sie wegen 120 Euro Minus die Bank als Gläubiger ?..... :coffee:
Titel: Re: Konto tilgen nach Insolvenzantrag
Beitrag von: nsolventer am 12. November 2009, 16:35:05
Wie bereits geschrieben war es ein Versehen. Das war ein Geschäftskonto was sowieso in meinen Saldenlisten auftaucht und habe vergessen das auszugleichen. Da mein Insolvenzantrag sich eh schon so lange hingezogen hat bis ich alle Unterlagen beisammen hatte wollte ich halt nicht noch länger warten.
 :dntknw:

Aber warum darf man alle seine Konten nach Insolvenzeröffnung nicht mehr benutzen ?
Sofern die Bank das Konto nicht kündigt meine ich.
Titel: Re: Konto tilgen nach Insolvenzantrag
Beitrag von: rookie am 12. November 2009, 16:58:31
Die Konten dürfen Sie weiter benutzen solange Sie nach der Eröffnung noch können..

Ich weiss nicht ob es auch Konten in Österreich betrifft...nach Insolvenzeröffnung werden die Konten zumindest in D recht zeitnah von den Banken gesperrt.

Kündigen können die Banken natürlich die Konten auch.