Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mattida am 04. April 2012, 10:37:25

Titel: Kontoauszüge an den TH
Beitrag von: mattida am 04. April 2012, 10:37:25
Hallo,
seit dem 23. März 2012 bin ich nun auch in der Inso. Nun soll ich dem TH meine Kontoauszüge vorlegen. Das ist auch kein Problem für mich, aber meine Frage ist, ob ich wirklich auch die Kontoauszüge vor der Eröffnung der Inso vorlegen muss . Das will ich eigentlich nicht. Wer hat damit Erfahrung ?
Beste Grüße
Franco
Titel: Re: Kontoauszüge an den TH
Beitrag von: Der_Alte am 04. April 2012, 11:36:58
Ob Sie es wollen oder nicht, Sie werden es müssen. Ansonsten kann der TH Ihnen das als mangelnde Mitwirkung auslegen und das Gericht bitten, Sie zur Vorlage zu verpflichten.

Der Treuhänder hat das Recht zu prüfen, ob Sie in der letzten Zeit vor Eröffnung des Verfahrens z.B. Vermögen beiseite geschafft haben oder Gläubiger bedient wurden, bei denen die Zahlung anfechtbar wäre.
Bis zur anderslautenden Entscheidung des BGH haben einige TH auch gern Lastschriften zurückgebucht. Das ist heute in der Regel nicht mehr möglich.
Titel: Re: Kontoauszüge an den TH
Beitrag von: Schuldenheini am 04. April 2012, 19:12:54
Geben Sie dem TH was er verlangt und gut ist es..... :coffee:
Titel: Re: Kontoauszüge an den TH
Beitrag von: Selli am 07. April 2012, 14:13:42
Ich habe bei meinem Insolvenzberater auch gefragt, wann er die Kontoauszüge haben möchte und er verneinte das!

Ich würde aber den Wünschen des Verwalters immer versuchen nachzukommen, denn nach 6 Jahren beginnt dann ein Schuldenfreies LEBEN! :juchu:

Gruß
Selli