Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mausi am 03. Juli 2007, 20:21:05
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Hallo ich habe hier im forum gelesen das vor Eröffnung des Inso Verfahren das Konto gesperrt wird#
ist das bei allen Konten so oder auf solchen wo Schulden oder Geldsummen drauf sind?
Mieten Energie u.s.w. muss man doch bezahlen dürfen das sind doch Fixkosten momatliche
Was meint ihr da zu
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Erst mal an dieser Stelle wilkommen.
Die Sperrung des Kontos erfolgt meist durch die Bank selber, um zu verhindern, dass die Bank im Nachgang in Regress genommen wird.
In selteneren Fällen erfolgt die Kontosperrung direkt durch den IV/TH. Insbesondere dann, wenn mehr als unpfändbares auf dem Konto vermutet wird.
Das Konto, wo ihr Unpfändbares eingeht, bekommen Sie durch den IV/TH schnell wieder freigegeben.
Sie sollten zumindest für den Zeitraum von ca. 1 Woche einen entsprechenden Vorrat zu Hause haben.
Generell gilt aber, dass nach Zahlung der regelm. monatlichen Unkosten das Konto geräumt werden sollte.
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danke für die Antwort ich werde das was sie schrieben mal beachten