Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mausi am 03. Juli 2007, 20:21:05

Titel: Kontokündigung
Beitrag von: Mausi am 03. Juli 2007, 20:21:05
Hallo ich habe hier im forum gelesen das  vor Eröffnung des Inso Verfahren das Konto gesperrt wird#
ist das bei allen Konten so oder auf solchen wo Schulden oder Geldsummen drauf sind?
Mieten  Energie u.s.w. muss man doch bezahlen dürfen das sind doch Fixkosten momatliche
Was meint ihr da zu
Titel: Re: Kontokündigung
Beitrag von: paps am 03. Juli 2007, 21:39:39
Erst mal an dieser Stelle wilkommen.

Die Sperrung des Kontos erfolgt meist durch die Bank selber, um zu verhindern, dass die Bank im Nachgang in Regress genommen wird.
In selteneren Fällen erfolgt die Kontosperrung direkt durch den IV/TH. Insbesondere dann, wenn mehr als unpfändbares auf dem Konto vermutet wird.

Das Konto, wo ihr Unpfändbares eingeht, bekommen Sie  durch den IV/TH schnell wieder freigegeben. 

Sie sollten zumindest für den Zeitraum von ca. 1 Woche einen entsprechenden Vorrat zu Hause haben.

Generell gilt aber, dass nach Zahlung der regelm. monatlichen Unkosten das Konto geräumt werden sollte.
Titel: Re: Kontokündigung
Beitrag von: Mausi am 03. Juli 2007, 23:11:18
danke für die Antwort   ich werde das was sie schrieben mal beachten