"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kontokündigung im laufenden IV, Lohn einbehalten!!!  (Gelesen 1907 mal)

pylonracer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Kontokündigung im laufenden IV, Lohn einbehalten!!!
« am: 13. November 2010, 15:23:12 »

Hallo gleichgesinnte,

Ich befinde mich seit dem 23.09.2009 im Regelinsolvenzfahren nach meiner Firmenpleite. Zum damaligen Zeitpunkt wurde mein Geschäftskonto gleich eingefroren. Mein Privatkonto bei selbiger Bank bleib unberührt und stand mir auch bis heute den 13.11.2010 zur Verfügung. Heute kam ich von der Arbeit und wollte noch was essbares kaufen. Geldautomat sagte nix gibts. Allerdings befindet sich auf meinem Konto seit dem 12.11 mein Lohn in Höhe von 898 Euro.

Nichts weiter dabei gedacht komme ich nach Hause und schon liegt der Brief auf meinem Tisch mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr xxxx,

die Verwertung der uns zur Verfügung stehenden Sicherheiten ist abgeschlossen.

Das Insolvenzverfahren steht ebenfalls unmittelbar vor dem Abschluss.

Da wir mit Zahlungen auf unsere nach Sicherheitenverwertung noch bestehenden Forderungen nicht mehr rechnen können, kündigen wir das bei uns noch unterhaltenen Griokonto Nr. xxxxxx gem. .... zum 20.11.2010.

Zum vorgenannten Termin werden wir das Konto schließen und bitten um Mitteilung wohin ein eventuelles pfändungsfreies Guthaben ausgekehrt werden soll.

Erhalten wir keine Mitteilung, werden wir das dann vorhandene Guthaben mit unseren Restforderungen aufrechnen.

.....


So, was heißt das jetzt? Ab Ende nächster Woche habe ich also kein Konto mehr. An meinen Lohn komme ich auch nicht mehr ran. Sobald am Montag die Abbuchungen losgehen mache ich automatisch erneut Schulden obwohl ich Geld habe nur nicht rankomme. Somit verstoße ich vollautomatisch gegen meine Obliegenheiten.

Kann die Bank einfach so wie sie will mein geld einbehalten, bzw ganz und gar für sich einnehmen???

Leute es ist mal wieder der 13te und natürlich Wochenende. Kein IV oder Banker erreichbar. Knurren tut mir der Magen wie Sau und ich kann mir nicht mal was zu essen kaufen, geschweige mir ein ticket zu meiner Mutter holen um wenigestens was zu essen.

Wird man hier Dank Insolvenzverfahren behandelt wie ein Straftäter? Das kann doch alles nicht wahr sein.

Bitte habt gute Nachrichten für mich. Ich hab langsam keine Lust mehr.

Gruß Pylonracer
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Kontokündigung im laufenden IV, Lohn einbehalten!!!
« Antwort #1 am: 13. November 2010, 17:44:00 »

Mein Privatkonto bei selbiger Bank bleib unberührt und stand mir auch bis heute den 13.11.2010 zur Verfügung

-> Das sollte man auch nicht tun! Ein Girokonto beim ein Insolvenzgläubiger beizubehalten, ist grober Unfug.


Erhalten wir keine Mitteilung, werden wir das dann vorhandene Guthaben mit unseren Restforderungen aufrechnen.

-> Sein Sie froh, wenn die Bank noch bereit ist auszukehren.


Wird man hier Dank Insolvenzverfahren behandelt wie ein Straftäter?

-> Unsinn. Hier muss ein neues Konto her. Das hätte schon längst !!! erfolgen müssen.


Sobald am Montag die Abbuchungen losgehen mache ich automatisch erneut Schulden obwohl ich Geld habe nur nicht rankomme. Somit verstoße ich vollautomatisch gegen meine Obliegenheiten.

-> Zu den Obliegenheitsverletzungen kann man auch nur sagen: Unsinn. Sie haben sich nicht eingehend vor-insolvenzlich beraten lassen, sonst wüssten Sie, dass hier eben keine Verletzung der "Obliegenheiten" besteht.


What is to do? Neues Konto einrichten bei einer andren Bank. Lohn zukünftig umleiten. Altbank ersuchen das Restguthaben auf neues Konto zu überweisen. Und schon geht das Leben weiter.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz