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Autor Thema: Kontopfaendung nach Inso-Eroeffnung?  (Gelesen 1596 mal)

hope2014

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Kontopfaendung nach Inso-Eroeffnung?
« am: 10. Januar 2009, 03:29:35 »

Hallo,

ich lese mich grad hier im Forum ein, habe aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Ende letzten Jahres wurde mein Inso-Verfahren eroeffnet und ein Inso-Verwalter bestimmt, meinen Ersttermin bei ihm habe ich aber erst kommende Woche.

Nun bekam ich am Freitag Post von meiner Bank, dass dort in dieser Woche eine Kontopfaendung vorliegt (alles erst deutlich nach Eroeffnung!), und zwar von einer Bussgeldstelle (bzw. der dortigen Vollstreckungsstelle) ueber angeblich ein Bussgeld (was ich letztes Jahr zur Haftvermeidung gezahlt habe, allerdings ohne die Kosten - dies steht aber so nicht im Pfueb).

Leider war dies nicht die erste Kontopfaendung, sodass die Bank mit der Argumentation "Konto blockiert, kein Vertrauen" das Konto gekuendigt hat :( - ich habe aber das Konto sehr lange ohne grosse Probleme gefuehrt, es waren leider in den letzten Monaten drei (mit dieser) Pfaendungen.

Wenn ich das richtig sehe, duerften jetzt ja keine Pfaendungen mehr kommen, im Inso-Verfahren?! Das waere doch gut fuer die Bank, vielleicht lassen die ja naechste Woche mit sich reden... Wegen der Inso haben sie sich noch nicht bei mir gemeldet.

Aber darf nach der Verfahrens-Eroeffnung ueberhaupt noch eine Pfaendung laufen, oder muss die wegen des Verfahrens sowieso eingestellt werden?

Ich freue mich ueber Eure Hinweise, und bedanke mich auch schon dafuer.

Sorry fuer die ae-oe-ue's, aber ich habe eine 'andere' Tastatur hier...

Gruesse,

h.

Achja - ich bin nicht im Verbraucher, sondern im Regelinso-Verfahren, aber das macht in meinen Augen keinen Unterschied, oder?
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oldsusy

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Re: Kontopfaendung nach Inso-Eroeffnung?
« Antwort #1 am: 10. Januar 2009, 10:05:55 »

Hallo hope,

sobald Pfändungen auf dem Konto sind, kündigen so einige Banken das Konto, da ein normaler Zahlungsverkehr nicht mehr möglich ist und das scheinbar auch mit Arbeit verbunden ist.

Seit Eröffnung des Verfahrungs steht dein Einkommen unter Pfändungsschutz.....manche Gläubiger interessiert das erstmal nicht und rfeagieren nicht, oder sie wissen noch nichts von der Inso. Bei uns war das so, dass die Thin die Gläubiger sofort anschrieb, dass die Pfändungen von dem Konto zu nehmen sind, da das Verfahren eröffnet ist.

Je nachdem, wann dein Ersttermin ist, versuche doch, am Montag telefonisch deinen TH zu kontaktieren ( falls der Termin erst später ist )!

In der Regel ist das Konto schnell wieder frei von Pfändungen!

LG

Oldsusy
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