Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Loenchen1972 am 13. Juli 2007, 12:59:22
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Hallo :cheesy:
bei mir auf dem Konto sind Pfändungen. Ich gehe in Firmeninsolvenz. Nur sie wurde noch nicht eröffnet.Darf ich einfach mein Konto kündigen und mein ALG auf das KOnto von meinem Mann gehen lassen?? Er ist der alleinige Halter dieses Kontos.
Oder ist es strafbar was ich vor habe??? :Oh_no:
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"Darf ich einfach mein Konto kündigen und mein ALG auf das KOnto von meinem Mann gehen lassen"
Sie können Sozialleistungen gem. § 55 SGB I innerhalb von 7 Tagen vom Konto abheben. Dazu der Bank ggf. den Leistungsbescheid vorlegen. Auch ein § 850k ZPO Antrag auf Freigabe ist möglich.
Ist die Bank auch Insolvenzgläubiger ? Bestehen dort Verbindlichkeiten ?
Konto kündigen ist auch kein Problem. Ob es sooo sinnvoll ist, das Konto des Ehepartners zu benutzen, nun ja. Besser ist es immer ein eigenes Konto zu führen. Strafbar ist das nicht, jedoch bankseitig problematisch (die Mitnutzung durch dritte Personen die nicht Kontoinhaber sind, wird nicht gerne gesehen).
Gruss
Feuerwald
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Hallo :cheesy:
Nein die Bank ist kein Gläubiger. Wie sieht das aus mit den Konten ohne Schufa. Die kann man bei E-bay ersteigern. Hat jemand damit schon seine Erfahrung gemacht??? :neutral:
Bye Ilona :rolleyes:
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Selbst mit Schufa-Klausel und Inso ist es möglich ein Konto auf Guthabensbasis zu bekommen.
DB
Sparkassen
Sparda
PoBA
Aber warum sollten Sie wechseln, wenn die bank kein Gläubiger ist.
Sollten Sie bereits den Antrag abgegeben haben, können Sie sich auch vorl. Vollstreckungsschutz nach § 21 Abs. 2 Ziffer 3 InsO durch das Inso-Gericht geben lassen.
Am einfachsten aber mit ALG- Bescheid zur Bank und innerhalb von 7 Tagen nach Zugang abheben.