Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dat-schrippchen am 28. Juni 2011, 13:48:23
-
Hallöchen...
Ich hätte da nochmal eine frage für ein laufendes Verbraucherinsolvenzverfahren.
Eröffung am : 21.04.2011
Die Forderungen werden am 19.09.2011 geprüft.
Nun stellt sich mir die Frage wie lange mein Konto gepfändet werden darf.
Mein Treuhänder hat am 26.05.11 mir gesagt das eine Freigabeerklärung fürs Konto schon längst draussen sei und danach hat er diese am 06.06.11 nochmals an die Bank geschickt.
Nun habe ich mit der Bank telefoniert und diese sagte mir das erst vom Gläubiger eine Bestätigung kommen muss das die Pfändung vom Konto genommen wird.
nun glaube ich kaum das ein Gläubiger dies Freiwillig macht...
Wie bekomm ich nun mein Konto wieder frei ?
Ich bedanke mich schon mal im vorraus...
Liebe Grüsse
-
Wann wurde denn das Konto genau vom Gläubiger gepfändet ? Mehr als 1 Monat vor Verfahrenseröffnung ?
Eine Alternative wäre ggf. die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto.
Dann hat man zumindest den pfändungsfreien Betrag monatlich verfügbar.
-
Haben Sie mehrere Gläubiger? Hat der pfändende Gläubiger ein besonderes Sicherungsrecht?
Grundsätzlich greift hier:
§ 89 InsO Vollstreckungsverbot
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.
.............
Den Gläubiger auf die Eröffnung hinweisen (FAX)..
Ggf.das Insolvenzgericht auf die Pfändung nochmal gesondert hinweisen..
-
Genau aus diesem Grunde macht es Sinn vor Insolvenzeröffnung ein "neues" Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen! Bzw. ich würde diesen Schritt auch jetzt noch gehen! Die Mühlen der Banken malen sehr sehr langsam des öfteren.