Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Chica79 am 24. Oktober 2009, 22:30:09

Titel: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren
Beitrag von: Chica79 am 24. Oktober 2009, 22:30:09
Hallöchen,

bei mir sieht es wie folgt aus.

Habe mich bei ner Schuldnerberatung bzgl.meiner Schulden beraten lassen und haben dann gemeinsam die Privatinsolvenz beantragt.

Habe jetzt den Beschluss vom AG vorliegen, dass das Verfahren am 12.10.09 eröffnet wurde.

Soweit so gut. Habe auch schon nen Termin beim Treuhänder fürs erste Gespräch.

Jetzt hatte ich heute nen Brief im Kasten wegen Kontopfändung.

Geht das überhaupt, wenn das Verfahren schon eröffnet wurde? Meine zu wissen, dass die das jetzt gar nicht mehr dürfen oder?

Was sagt ihr dazu? Bin für jeden Tipp dankbar,

lg Chica
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren
Beitrag von: Spike am 25. Oktober 2009, 00:34:15
Hi,

also wenn es ein Gläubiger ist, der in deinen Insoantrag aufgeführt ist also am Verfahren teilnimmt, darf er nicht pfänden.
Sofort mit dem Brief zu deinem Treuhänder, der wird sich drum kümmern.

Sollte es ein Gläubiger sein, der nicht am Verfahren teilnimmt, kann er versuchen zu pfänden, aber wird keinen Erfolg haben.

Auf jeden Fall zum Treuhänder mit dem Brief.


MfG

Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren
Beitrag von: Chica79 am 25. Oktober 2009, 10:08:23
Hallo Spike,

vielen Dank für deine Antwort.

Habe gerade mal nachgeschauen, der Gläubiger steht im Insoantrag mit drin, zum Glück.

Werd also morgen früh gleich den Treuhänder anrufen, dann soll der sich darum kümmern.

War jetzt schon etwas aufgewühlt, obwohl ich ja eigentlich wusste, dass die jetzt nicht mehr pfänden können.

Vielen Dank nochmal für die Antwort.

lg Chica