Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 12:11:51

Titel: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 12:11:51
Guten Tag,

Ich habe ein Großes Problem.
Ich war grade beim Friseur und wollte dort mit EC Karte Zahlen.
Auf einmal wurde die Karte abgelehnt.... Ich also schnell zum Geldautomaten und auch da Karte abgelehnt.
Ich habe mir dann denn Weg zur Sparkasse gemacht, und da wurde mir gesagt das eine Kontopfändung vorliegt.
Ich war erst mal ganz Verblüfft weil mit die Nett Frau auch sagte das ein Insolvenzantrag vorliegt.
Dies konnte Sie in ihren Daten sehen.

So nun möchte die Sparkasse einen Freistellungsantrag bzw Bescheinigung haben !!
Meine Frage ist:
Woher bekomme ich diesen ?? Amtsgericht ?? Schuldnerberatung ( die mit mir die Insolvenzpapiere durchgegangen sind ?.)

Und wieso darf ein Gläubiger Pfänden wenn Ich den Antrag auf Insolvenz schon beim Gericht vor 2 Wochen eingereicht habe ?
Ich dachte ab dem Moment darf nicht mehr Gepfändet werden ?

Im Brief denn ich vom Amtsgericht bekommen habe steht auch:

Über das Vermögen des xxxxxx xxxxxxxxxxxxxx geboren 1990 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 05.03.2013, um 13:21 das Insolvenzverfahren eröffnet.






Ich hoffe jemand hat Rat


LG
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 12:14:22
Sofort an den Insolvenzverwalter wenden, damit dieser per Fax die Freigabe zur Sparkasse schickt.

Hat man Sie auf diese Situation bei der 'Schulung' vor Insolvenzantrag nicht hingewiesen?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 12:17:27
Woow das ging ja Schneller als die Polizei erlaubt :)

Wer ist den der Insolvenzverwalter ?
Denn im Brief steht einmal ein Richter, Ein Bearbeiter und ein Justizbeschäftiger.
Oder ist der Insolvenzverwalter einer von der Schuldnerberatung ?

Und Frage Nummer 2:
Kann man da auch Anrufen oder wäre es besser Persönlich dahin zu gehen ?

Zitat
Hat man Sie auf diese Situation bei der 'Schulung' vor Insolvenzantrag nicht hingewiesen?


Ich habe bei der Schuldnerberatung damals gesagt ich habe kein Pfändungsschutzkonto.
Die sagten mir das es Egal sein weil wenn der Antrag durch ist kann mir eh keiner mehr was. << Genau so war der Wortlaut



LG

:)
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 12:20:11
Zitat
Oder ist der Insolvenzverwalter einer von der Schuldnerberatung ?
Nein.
Er müsste im Beschluss vom Gericht drinne stehen.

Zitat
Die sagten mir das es Egal sein weil wenn der Antrag durch ist kann mir eh keiner mehr was.
Pauschal würde ich mal sagen:
Sie sind schlecht geschult worden, oder zumindest nicht ausreichend genug.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 12:31:29


Ich finde da keinen Insolvenzverwalter :/


Zitat
Pauschal würde ich mal sagen:
Sie sind schlecht geschult worden, oder zumindest nicht ausreichend genug.

Ich dachte eigentlich das die ziemlich Gut sind !! .
Weil es die Schuldnerberatung NRW ist
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Feuerwald am 14. März 2013, 12:40:01
da steht doch ganz klar zu lesen:

Zum Treuhänder (§ 313 InsO) wird ernannt Dr. so und so ...
Das ist der Treuhänder.

Mit dem sollten Sie Kontakt aufnehmen bzw. dieser wird sich bei Ihnen melden.

Nun sollten Sie die Links zu den beschlüssen schnell wieder löschen!
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 12:41:14
Sie haben ein Verpbraucherinsolvenzverfahren, da gibt es keinen Verwalter.
Nur einen Treuhänder.

Ihr Treuhänder ist:

Rechtsanwalt, Dr. H.-R. B.

zu finden auf der zweiten hochgeladenen Seite.

Ergoogeln Sie Ihn rufen ihn, so wioe ich damals, sofort an.
Das macht einen positiven Eindruck und Sie bekommen recht schnell einen Termin, soweit es der Terminplan zulässt.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 12:42:31
Man sagt auch 'Treuhänder' zum Insolvenzverwalter.
Bei Dir ist es Dr. B.

PS. Über Deine 'Schulungsmaßnahmen' sollten wir uns aber wirklich mal (getrennt) unterhalten.
Deine Kenntnise sind ja katastrophal!
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Feuerwald am 14. März 2013, 12:44:42
man sollte bitte immer anonym in Foren posten, deshalb bitte die Namen des TH löschen, sonst mache ich das gleich ..
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 12:53:22
Tut mir Leid,

Mir wurde bei der Schuldnerberatung eigentlich kaum was gesagt.
Ich habe auch grade mal 3 Termine da bekommen , und da wurden mir auch keine Infos gegeben wie es nun weiter geht.
Zum ende hin habe ich einen Brief bekommen mit dem Antrag für das Insolvenzverfahren welche ich zum Gericht schicken muss .


Zitat
Ergoogeln Sie Ihn rufen ihn, so wioe ich damals, sofort an.
Das macht einen positiven Eindruck und Sie bekommen recht schnell einen Termin, soweit es der Terminplan zulässt.

Bekommt man wirklich einen Termin wenn es um eine Kontopfändung und um Freibeträge geht ?
Ich dachte immer es geht um jede Sekunde wenn man eine Kontopfändung hat ?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 13:00:33
Ich dachte eigentlich das die ziemlich Gut sind !! .
Weil es die Schuldnerberatung NRW ist

Das kommt auch immer etwas auf den Berater an.
Ich z.b. konnte mit meinem Wissen aus der Schuldnerhilfe Köln meinen Bekannten noch vieles erklären was sein Anwalt versäumt oder versämmelt hat.

Der größte Brüller war:  :lollol:
Bekannter: "Wie lange dauert es von Antragstellung bis Eröffnung?"
Anwalt   : "Wenn Sie den Antrag persöhnlich abgeben wird das Verfahren sofort eröffnet und Sie bekommen einen     
                Treuhänder am gleichen Tag zur Seite gestellt, da es sich um ein laufendes Gewerbe handelt."

Ich fragte meinen Bkannten ob der das tatsächlich glauben würde.
Er sagte mir JA. Ich versuchte ihm zu erklören das selbst Karstadt einige Wochen warten mussten und der Laden ist größer als sein 14 Tische Restaurant.

Nachdem er merkte das sich einige Dinge die ich Ihm korrigiert erklärte so auch waren hatten wir ein längeres Gespräch.

Lange Rede kurzer Sinn:
Nur weil die Institution/der Berufsstamm ein Renomee besitzt muss das nicht für den einzelnen Berater/Vertreter gelten.

Aber hier im Forum bist du in guter Gesellschaft, hier wird dir super geholfen!
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 13:07:12
Bekommt man wirklich einen Termin wenn es um eine Kontopfändung und um Freibeträge geht ?
Ich dachte immer es geht um jede Sekunde wenn man eine Kontopfändung hat ?

Meine TH gab mir einen Termin für zwei Wochen Später.
Von sich aus, sagte Sie, hätte Sie sich erst nach erhalt der Unterlagen vom Gericht bei mir gemeldet und der Termin hätte sich noch gut 2-4 wochen ziehen können.

Und bei sowas reagieren die sehr schnell. Nicht wegen der Sperre, aber wegen der ungerechtfertigten Pfändung.

Meine ist so cool, die hat mir mir zusammen zwei Mahnbescheide, zweier Glaubiger weidersprochen und dennen schriftlich auf die Finger geklopft, das die mich doch endlich in ruhe lassen sollen.
Und dem FA hat Sie auch noch nen netten Brief geschickt, weil es nicht einsehen wolte das der Betrieb abgemeldet ist!!(zu der Zeit schon seid über einem halben Jahr!!)

Die hat da wirklich so schnell, wie es Ihr möglich war reagiert.
Und die Kontopfändung ist nun jetzt so oder so unwirksam!

Der Pfändungsschutz, von Gläubigern, greift ab der Minute der Verfahrens eröffnung, nicht der Antragsabgabe!
Was aber der TH machen kann ist:
Zahlungen/Pfändungen bis zu (glaube)6 Monate vor Eröffnung zurück zu holen und der Masse zu zufügen.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 13:12:08
Zitat
Das kommt auch immer etwas auf den Berater an.
Ich z.b. konnte mit meinem Wissen aus der Schuldnerhilfe Köln meinen Bekannten noch vieles erklären was sein Anwalt versäumt oder versämmelt hat.

Der größte Brüller war:  
Bekannter: "Wie lange dauert es von Antragstellung bis Eröffnung?"
Anwalt   : "Wenn Sie den Antrag persöhnlich abgeben wird das Verfahren sofort eröffnet und Sie bekommen einen    
                Treuhänder am gleichen Tag zur Seite gestellt, da es sich um ein laufendes Gewerbe handelt."

Ich fragte meinen Bkannten ob der das tatsächlich glauben würde.
Er sagte mir JA. Ich versuchte ihm zu erklören das selbst Karstadt einige Wochen warten mussten und der Laden ist größer als sein 14 Tische Restaurant.

Nachdem er merkte das sich einige Dinge die ich Ihm korrigiert erklärte so auch waren hatten wir ein längeres Gespräch.

Lange Rede kurzer Sinn:
Nur weil die Institution/der Berufsstamm ein Renomee besitzt muss das nicht für den einzelnen Berater/Vertreter gelten.

Aber hier im Forum bist du in guter Gesellschaft, hier wird dir super geholfen!


Danke dafür.
Ich muss auch sagen ich Dachte auch das alles Sofort Eröffnet wird.
Mir wurde von meiner Schuldnerberatung nichts gesagt !!

Selbst auf das P-Konto was ich eigentlich haben wollte wurde mir gesagt brauchst du nicht.
Und nun stehe ich da und komme nicht an mein Geld.

Ist es aber nicht so das wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt das mein Konto KOMPLETT gesperrt ist ??
Da ich grade Online Banking geschaut habe und mein DSL Anbieter abgebucht hat ( Lastschrift ) 29,90 EUR .

Verwundert mich grade etwas.!!!


Habe beim Anwalt ( Treuhänder ) angerufen.
____________________

Nun mal eine Frage an euch. Mir wird für nächste Woche Freitag ein Termin bereit gestellt ?
Ist das nicht ein bisschen lang bis dahin ?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 13:21:27
Zitat
Danke dafür.

Bitte schön.

Zitat
Ich muss auch sagen ich Dachte auch das alles Sofort Eröffnet wird.
Mir wurde von meiner Schuldnerberatung nichts gesagt !!

Das ist bitter. Ich währe in dem fall aber daran interesiert die darauf hinzuweisen. Also, alles sammeln, was du nun feststellst, was anders Läuft als die das sagten und mit denen kontakt aufnehmen und im freundlichen Ton drauf hinweisen das die Beratung da lücken aufwies. Das werden die vieleicht ncht gerne hören aber da du es nett sagst denken die letztenendes doch nochmal drüber nach.
Du hast zwar nichts mehr davon, aber hast anderen nach dir ein stückweit helfen können.

Zitat
Selbst auf das P-Konto was ich eigentlich haben wollte wurde mir gesagt brauchst du nicht.
Und nun stehe ich da und komme nicht an mein Geld.

Das P-Konto ist eigentlich ein Must-Have und der, so ists auch vernünftig, Standartratschlag bei Schuldnern, kurz vor der Inso. Wieso dir gesagt wurde du brauchst das nicht ist mir unverständlich!

Zitat
Ist es aber nicht so das wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt das mein Konto KOMPLETT gesperrt ist ??
Da ich grade Online Banking geschaut habe und mein DSL Anbieter abgebucht hat ( Lastschrift ) 29,90 EUR .

Verwundert mich grade etwas.!!!

Ich habe mein VOR der ersten Pfändung umgewandelt. Soweit ich weis kann, ohne P-Konto, das gesammte Konto leer geräumt werden. Wie der Ablauf da aber genau ist, wann das Geld ausgekehrt wird-blöder Begriff-, weiß ich nicht, da nicht selber erlebt, durch gute Vorsorge.

Zitat
Nun mal eine Frage an euch. Mir wird für nächste Woche Freitag ein Termin bereit gestellt ?
Ist das nicht ein bisschen lang bis dahin ?

Super!!
Ich habe zwei Wochen gewartet *neidigguck*  :wink:
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 13:34:12
Zitat
Das ist bitter. Ich währe in dem fall aber daran interesiert die darauf hinzuweisen. Also, alles sammeln, was du nun feststellst, was anders Läuft als die das sagten und mit denen kontakt aufnehmen und im freundlichen Ton drauf hinweisen das die Beratung da lücken aufwies. Das werden die vieleicht ncht gerne hören aber da du es nett sagst denken die letztenendes doch nochmal drüber nach.
Du hast zwar nichts mehr davon, aber hast anderen nach dir ein stückweit helfen können.

Genau aus dem Grund habe ich keine Termin mehr bekommen.
Genau aus dem Grund musste ich den Antrag selber bei Gericht einreichen!!

Ich habe schon 1 mal gesagt das ich es Merkwürdig finde das mir kein P Konto empfohlen wird.
Habe auch gesagt das ich Angst habe nachher eine Kontopfändung bekomme.

Mir wurde gesagt sobald das Gericht meinen Antrag auch die Insolvenz hat bin ich so oder so aus dem Schneider !!!

Genau so finde ich es auch Komisch das ich Vermögen haben darf.
Ich dachte in einer Insolvenz ist es so das man nur bis zu einem bestimmten Betrag Geld haben darf.
Ich habe z.B der Beratung gesagt ich besitze seit 1nem Jahr bei der Sparkasse ein Vorsorge + Vertrag ( 30 EUR Monat einzahlen und Zinsen kassieren.
Bin jetzt auf 330 EUR.
Da wurde mir nur gesagt das Interessiert dass Insolvenzgericht nicht.

Und ich denke schon das ich das angeben muss. ansonsten ist es ja Betrug was ich hier mache.



Ich werde mal Gleich zum Geldautomaten gehen !!!
Da ich mich wunder das von meinem Konto abgebucht werden kann ( Guthabenkonto ).
Da auf jeder Seite im Internet steht bei Pfändung ist das Konto Komplett gesperrt es Kann kein Geld abgebucht werden sondern nur Eingezahlt werden.
Und das jetzt auch vor 19 Minuten wie es hier steht Mc Fit abgebucht hat und vor über ner Stunde DSL Anbieter finde ich Komisch

Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 14:08:42
Zitat
Genau aus dem Grund habe ich keine Termin mehr bekommen.
Genau aus dem Grund musste ich den Antrag selber bei Gericht einreichen!!

Ich habe schon 1 mal gesagt das ich es Merkwürdig finde das mir kein P Konto empfohlen wird.
Habe auch gesagt das ich Angst habe nachher eine Kontopfändung bekomme.

Mir wurde gesagt sobald das Gericht meinen Antrag auch die Insolvenz hat bin ich so oder so aus dem Schneider !!!

Na das ist ja ne geile Methode mit Kritik umzugehen, Beschwerdemanagement gleich NULL.
Nun gut, soll dir egal sein, du hast es versucht und wer nicht will: Schade.
Du hast für dich ja zum Glück das Forum gefunden.

Zitat
Genau so finde ich es auch Komisch das ich Vermögen haben darf.
Ich dachte in einer Insolvenz ist es so das man nur bis zu einem bestimmten Betrag Geld haben darf.
Ich habe z.B der Beratung gesagt ich besitze seit 1nem Jahr bei der Sparkasse ein Vorsorge + Vertrag ( 30 EUR Monat einzahlen und Zinsen kassieren.
Bin jetzt auf 330 EUR.
Da wurde mir nur gesagt das Interessiert dass Insolvenzgericht nicht.

Du darfst pro Lebensjahr einen gewissen Betrag - glaube 1.000€ - haben, solange dieser eindeutig für deine Altersvorsorge und auch nur in einer bestimmten Form von Anlage vorliegt.

Zitat
Und ich denke schon das ich das angeben muss. ansonsten ist es ja Betrug was ich hier mache.

Angeben musst des auf jedenfall, das Geld ist nunmal da und auch verbrieft auf deinen Namen. Soltest du das nicht beim Antrag gemacht habe fürde ich den Vertrag dem TH mitnehmen und beim Termin alles klären.

Bei mir war es der BMW:
Ich wollte den Wagen verkaufen, da ich Ihn eh nicht hätte behalten dürfen(keine Arbeit) und selbst wenn hätten die Reparaturkosten meine Mittel für die nächsten Jahre überstiegen.
Mein Lebensgefährte hat sich aber nun auch selber in den Wagen verliebt (zuerst war er das Alte Auto, und seit dem er Ihn selber gefahren war wurde es dan zum guten alten Sportwagen, das Fahrverhalten überzeugt nunmal jeden  :thumbup:
Habe den Wagen für nach Abzug der Reparaturkosten(Lack/Karosserie, Bremsen) die zu erwarten sind für den Restwert meinen Lebensgefährten verkauft.
Die Beratung sagte mir, geben Sie den an. Eigentlich ist der Wagen uninteresannt, da Tüv bald ablief und soviele Reparaturen anstehen. Der zu erwatene Verkaufspreis würde durch die Verwertungskosten aufgefressen oder der Erlös sei nur Minimal.
Gleiches galt wohl für mein Smart Phone, was ich aber nicht verkauft hab. Ich habe beides entsprechend eingetragen.

Beim Termin nahmen wir die Fahrzeugpapiere + Schlüßel des BMW`s mit, welscher schon ein halbes Jahr ihm gehörte(der TH kann an nahe stehende Personen verkaufte oder verschenkte Wertgegenstände innerhalb einem  bzw. drei jahren vor Verfahrenseröffnung zurückholen oder den Wert in Euro als ausgleich vom neuen Eigentümer verlangen) und auch mein SmartPhone.
Beides legten wir Ihr hin und Sie fragte mich was Sie damit solle?
Wir erklärten Ihr die Sache mit dem BMW, samt Kostenvoranschläge etc.
Sie meinte blos noch:
Bis ich den Wagen in den Zusatand zu einem vernünftigen Preis verkauft habe ist könnte Ihr Verfahren schon dreimal zuende sein. Aufbereiten werde ich Ihn nicht, wovon auch? Also der ist so gut wie ToT und zudem Tüv abgelaufen, ne, der hat null Wert. Und das SmartPhone, soll ich mir das als Briefbeschwerer ins Büro legen? Das Teil kauft mir doch kein Mensch dieser Erde mehr ab.#

Es ist so das bei Wirtschaftsgütern mit geringen Zeitwert der TH es nicht verwertet und frei gibt, da das Verhältniss zwichen Kosten und Zeit zum Erlös nicht rentabel ist.
Hingegen werden Geldbeträge, außer eben spezielle Altersvorsorgen, die den Wert den du brauchst bis zum nächsten Geldeingang übersteigen, verwertet.

Zitat
Ich werde mal Gleich zum Geldautomaten gehen !!!
Da ich mich wunder das von meinem Konto abgebucht werden kann ( Guthabenkonto ).
Da auf jeder Seite im Internet steht bei Pfändung ist das Konto Komplett gesperrt es Kann kein Geld abgebucht werden sondern nur Eingezahlt werden.
Und das jetzt auch vor 19 Minuten wie es hier steht Mc Fit abgebucht hat und vor über ner Stunde DSL Anbieter finde ich Komisch

Das ist in der Tat seltsam, als mein Konto gesperrt war ging garnichts mehr. Hmm, einerseits: freu dich doch. Du kannst zwar kein Bargeld abheben aber wenigstens werden deine Verträge bedient. erspart dir unter umständen ein paar € Mahngebühren.

Ich habe damals MCFit ind co infpormiert das es zu einer einmaligen Lastschriftrückgabe kommen kann, wegen der beforstehenden sperre. Betroffen war zum Glück nur McFit. Aber da die das wussten haben die dann einfach den Monat drauf den betrag zusätlich neu mitabgebucht und gut war.
Das war ein Tipp der Schuldnerberatung ;) der sich ausgezahlt hat. Der kleine Brief von 60Cent(Porto, Papier, Tinte) hat mir 5 € Mahnkosten erspart :)
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 14:59:53
So war grade am Automaten aber dieser sagte mir !!!

Nö jibt kein Geld du Jeck ;D....

Habe dann bei der Sparkasse nachgefragt wieso Lastschrift funktioniert !!!
Darauf hin wurde mir gesagt das liegt daran das man im System der Sparkasse sehen kann das eine Insolvenz beantragt wurde.
Und was jetzt nur noch gebraucht wird ist eine Bescheinigung über die Freibeträge !

Mir wurde auch weiter gesagt ich muss zum Amtsgericht gehen und dann einen Antrag stellen dieser würde mir in meiner Lage aber sofort Genehmigt werden.

So nun ist die Frage für mich !!!
Muss ich zwingend zum Insolvenzverwalter ?
Oder kann ich auch ggf. zum Amtsgericht ?

Weil 1ne Woche warten bis ich an mein Geld ran komme das schon ein bisschen lange.


Und ich Denke auch wenn ich in der Insolvenz bin sollte ich ein P Konto erstellen.
Wie macht man das genau ??

Mir wurde von der Sparkasse heute noch gesagt wenn sie die Bescheinigung bekommen wird das Konto am selben Tag wieder Freigemacht !




 
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 15:13:17
Wie oft hab ich von meinem Konto den Spruch schon gedrückt bekommen.
Würd mich ja mal Interesieren ob der Satz so da steht wenn man als sprache Kölsch wählt.
Hier in Köln kann man an einigen Sparkassen-Automaten als Sprache unter anderen Kölsch auswählen :)

Die Sparkasse hält Ihr Wort auch!
Konnte selber, nachdem die Bescheinigung vorlag, am selben Tag Geld mitnehmen.

Einen Termin mit dem TH hättest du so oder so! Der will dich mal kennenlernen und mit dir die Unterlagen durchgehen um evnt. fragen zu klären.

Das mit dem Amtsgericht wusste ich damals nicht, da haste mir was vorraus :).
Würde dan zum Amtsgericht gehen und da alles regeln, was die sperre anbelangt.

Den Termin beim TH würde ich dennoch belassen.
Kannst ja kurz da nochmal anrufen und Ihm mitteilen das du wegen dem Konto zum Amtsgericht gehst und fragen ob er den Termin denoch halten will oder für die klärung der Unterlagen einen späteren Termin vereinbaren will.

Einen Termin mit Ihm hättest du so oder so auf kurz oder lang gehabt. Sehs so, dann biste da schonmal durch und weist wie er tickt.


Finde es echt klasse wie du dich da reinhängst und dich nicht hängen lässt!
Super Kampfgeist, weiter so. Wirst sehen lohnt sich.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Feuerwald am 14. März 2013, 15:20:58
"Das mit dem Amtsgericht wusste ich damals nicht, da haste mir was vorraus :)"

-> was soll denn das Amtsgericht hier tun? Nichts! Denn es ist nicht zuständig. Die Freigabe erfolgt durch den Treuhänder. 

Allenfalls wäre eine Umwandlung in ein P-Konto denkbar. Zuständige ist hier zunächst die Sparkasse selbst. Wobei längst nicht alle Sparkasse P-Konten im Insolvenzbeschlag auch tatsächlich als solche behandeln und nach wie vor auf eine Freigabe durch den Treuhänder bestehen.

 

Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 15:27:40
Da hat der Mitarbeiter der Sparkasse wohl den fall:
Renomiertes Unternehmen
dennoch falsch informierter Mitarbeiter

einmal erzeugt.

Zitat
"Das mit dem Amtsgericht wusste ich damals nicht, da haste mir was vorraus :)"

-> was soll denn das Amtsgericht hier tun? Nichts! Denn es ist nicht zuständig. Die Freigabe erfolgt durch den Treuhänder. 

Wollte damit sagen das mir das bis dato auch neu war.
Also alle Ruder zurück!

Den Termin mit dem TH belassen und, wenn nicht schon geschehen, Anruf sein lassen und auf Freitag warten!
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 15:35:07
Na Super. Und so lange kommt man nicht an sein Geld.

Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 14. März 2013, 15:43:34
Na Super. Und so lange kommt man nicht an sein Geld.

Dem ist leider so.

Die Banken schützen sich so nur vor evnt. Forderungen. Denn wenn Sie dir fälschlicherweise einen Betrag auszahlen der über den dir zustehenden liegt gerät die Bank in Schadensersatzplicht gegenüber dem TH.


Die Schuldnerberatungen weisen einen auch darauf hin das man sich einen genügenden Bargeldvorrat anlegen soll.
Aber mich wunderts nun auch nicht wenn du sagst das dir das nicht gesagt wurde.

Das ist echt sch*** für dich. Aber da musst du nun wohl leider durch. Versuch aber die Sache mit dem P-Konto mal, was Feuerwald schrieb. vielleicht bringt dich das weiter.
Mein P-Konto hat die Sparkasse zwar nicht davon abgehalten mein Konto zu sperren aber vielleicht klappt es ja bei dir.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 16:11:01
Zitat
Wird Ihr Konto gepfändet, müssen Sie sehr schnell reagieren.

Beziehen Sie Sozialleistungen können Sie diese - ohne Pfändungsschutzantrag vor dem Gericht - in den ersten sieben Tagen nach Geldeingang abheben oder über diese frei verfügen.

Fließt auf das Konto Ihr Arbeitseinkommen, sollten Sie schnell reagieren und unverzüglich bei dem zuständigen Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Die Bank darf in diesem Fall erst zwei Wochen nachdem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld von dem gepfändeten Konto an den Pfändungsgläubiger überweisen. Das Guthaben des Kontos ist in diesen zwei Wochen allerdings auch für Sie gesperrt. In dieser Zeit werden auch fällige Daueraufträge nicht ausgeführt.

Sie versichern in dem Antrag auf Pfändungsschutz - dem "Freigabeantrag nach § 850 k ZPO" -, dass das Arbeitseinkommen für den Lebensunterhalt notwendig ist und Ihnen keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Es kann hier bereits auch die Freigabe dringend benötigter Teilbeträge beantragt werden. Zudem sollte in jedem Fall beantragt werden, dass auch zukünftige Lohn- oder Gehaltszahlungen bzw. andere Arbeitseinkommen freigegeben werden.

Quelle http://www.insolvenzanwalt24.de/informationen/kontopfaendung/


Wieso kann ich das nicht machen ?

Würde das nichts bringen Pfändungsschutz zu beantragen beim Amtsgericht ?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 18:15:38

Zitat
Die Schuldnerberatungen weisen einen auch darauf hin, dass man sich einen genügenden Bargeldvorrat anlegen soll.

Genau das ist der Knackpunkt! Wenn nicht sogar das A und O einer vernünftigen Beratung bzw. Schulung.

Ich kenne es von den Fällen, die ich begleitet habe, dass sich diese Schulung (in Gruppen) über Wochen hinzieht. Und erst wenn wirklich alles Wissen vermittelt ist, dann erst erfolgt das Ausfüllen des Antrages.

Okay, das hat natürlich seinen ’Preis’. Nämlich Zeit.
Und wenn es evtl. hier bei unserem NRWEssen1990 möglichst schnell gehen sollte,
dann bleiben diese Informationen natürlich auf der Strecke. Schade, sehr schade sogar.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 18:28:06
Zitat
Würde das nichts bringen Pfändungsschutz zu beantragen beim Amtsgericht ?

Hier geht's aber nicht mehr um Pfändungsschutz, wenn ich das richtig mitgelesen habe.
Hier geht's darum, dass die Sparkasse automatisch das Konto gesperrt hat, als sie von der Insolvenz erfuhr.

Und das kann nur der TH wieder ins Reine bringen.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 18:35:50
Zitat
Würde das nichts bringen Pfändungsschutz zu beantragen beim Amtsgericht ?

Hier geht's aber nicht mehr um Pfändungsschutz, wenn ich das richtig mitgelesen habe.
Hier geht's darum, dass die Sparkasse automatisch das Konto gesperrt hat, als sie von der Insolvenz erfuhr.

Und das kann nur der TH wieder ins Reine bringen.

Ich habe keine Ahnung ob es wegen der Insolvenz war !!!
Die Sparkassen Mitarbeiterin hat mir gesagt !!!!!

Das eine Pfändung auf meinem Konto vorliegt !!!!
Und das ich eine Bescheinigung über den Freibetrag brauche !!
Und eben das Sie sehen kann das ich in die Insolvenz gehe. !!!

Mehr war da nicht.

Es tut mir auch Leid das ich hier immer noch Texte obwohl ich viele Antworten bekommen habe.
Aber ich finde es unmenschlich. Ich Arbeite für mein Geld und bekomme es nun nicht.
Wie soll man so Überleben.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 18:39:38
Da hilft jetzt nur noch schneller Kontakt zum TH. Ist das noch nicht geschehen?

Und ich glaube, diese Frage ist noch nicht beantwortet:
Zitat
Und wieso darf ein Gläubiger Pfänden wenn Ich den Antrag auf Insolvenz schon beim Gericht vor 2 Wochen eingereicht habe ?

Der Gläubiger weiß ja nichts vom Insolvenzantrag, woher soll er auch?

Nicht mehr gepfändet werden darf ab Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Und selbst dieses ’Nicht-Dürfen’ schützt nicht unbedingt vor Pfändung.
Aber das sind alles Dinge, auf die einen eine vernünftige Beratungsstelle vorbereiten müsste.

Das ist in diesem Falle also sehr unprofessionell gelaufen.
Da hätte man als Schuldner dieses Forum hier vielleicht früher schon mal kontaktieren sollen.
Letztendlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 14. März 2013, 19:08:39
Wieso kann ich das nicht machen ?

Weil das von anno Tobak ist und seit Jahren nicht mehr aktuell.

Besorgen Sie sich die Freigabe des Kontos vom TH.
Die Pfändung ist kraft Gesetzes unwirksam, wenn sie jetzt vorgenommen wurde. Darum muss sich mE der TH kümmern oder der Schuldner nach Freigabe. Besprechen Sie das mit dem TH.

Die Anfrage der Bank nach Freibeträgen (welchen?) ist entweder falsch wiedergegeben oder Unsinn.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 19:24:51
Naja dann heißt es eben 1ne Woche ab Morgen warten bis ich ans Geld komme.
Wird ne schöne Durstrstrecke

Habe auch eben ausm Briefkasten ein Dicken Brief vom Insolvenzverwalter bekommen.

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx

mit Beschluss des Amtsgerichts essen - Insolvenzgericht - vom 05.03.2013 ist über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und der Unterzeichner zum Treuhänder bestellt worden.

Nun soll ich Unterlagen ausfüllen
-Fragebogen
-Lebenslauf
-Schweigepflichtserklärung
u.s.w.

Werde das mal Ausfüllen und bin ja mal gespannt wie es weiter geht
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 14. März 2013, 19:27:56
Sofort an den Insolvenzverwalter wenden, damit dieser per Fax die Freigabe zur Sparkasse schickt.

Was ist daran so schwer, den anzurufen und die Sache dringend zu klären?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 19:31:34
Sofort an den Insolvenzverwalter wenden, damit dieser per Fax die Freigabe zur Sparkasse schickt.

Was ist daran so schwer, den anzurufen und die Sache dringend zu klären?


Ich habe heute schon Angerufen !!!
Konnte aber nur mit einer Dame am Telefon sprechen die mir einen Termin gegeben hat.
Habe Ihr auch gesagt das ich nicht ans Geld komme.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 14. März 2013, 19:53:35
Weil die "Damen am Telefon" nicht immer begreifen, was Sache ist.
Himmel noch mal, Sie müssen denen deutlich klarmachen, dass Sie sich nichts für sich und die lieben Kleinen zu futtern kaufen können, wenn das nicht geklärt wird. Da lässt man sich nicht abwimmeln. Zur Not geht man über das Insolvenzgericht.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 19:56:08
Weil die "Damen am Telefon" nicht immer begreifen, was Sache ist.
Himmel noch mal, Sie müssen denen deutlich klarmachen, dass Sie sich nichts für sich und die lieben Kleinen zu futtern kaufen können, wenn das nicht geklärt wird. Da lässt man sich nicht abwimmeln. Zur Not geht man über das Insolvenzgericht.

Ich Rufe Morgen früh nochmal an und werde denen meine Lage mitteilen.


Und eine Frage habe ich noch.
Ein P Konto kann ich das einfach so beantragen ?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 20:02:15
Ja - kann man.

Aber kümmere Dich erst um die Freigabe! Fahre notfalls morgen einfach dort hin.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 20:06:09
Ja - kann man.

Aber kümmere Dich erst um die Freigabe! Fahre notfalls morgen einfach dort hin.


Werde Morgen Früh direkt da Anrufen und wenn das nicht Hilft hinfahren.
Aber Irgendwie bekommt man Anscheinend den TH nicht wirklich ans Telefon.

Bin am Überlegen ob ich dem Heute Abend noch nen Fax schicke oder so
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 21:15:39
Keine schlechte Idee, das mit dem Fax.

Im Übrigen kann es durchaus sein, wenn es sich um eine gut florierende Anwaltspraxis handelt, dass irgendein Angestellter diesen Wisch ausstellen kann für die Sparkasse.

Ein persönliches Aufkreuzen dort könnte also erfolgversprechend sein.
Zumindest erfolgversprechender als die persönlichen Besuche bei der Sparkasse.

Versuch macht kluch.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 14. März 2013, 22:05:13
Keine schlechte Idee, das mit dem Fax.

Im Übrigen kann es durchaus sein, wenn es sich um eine gut florierende Anwaltspraxis handelt, dass irgendein Angestellter diesen Wisch ausstellen kann für die Sparkasse.

Ein persönliches Aufkreuzen dort könnte also erfolgversprechend sein.
Zumindest erfolgversprechender als die persönlichen Besuche bei der Sparkasse.

Versuch macht kluch.

Ich habe nun eine Email und ein Fax geschickt.
Und Morgen noch Anrufen ich hoffe das kommt nicht so Nervig rüber.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 15. März 2013, 08:29:43
Was heißt hier 'nervig rüberkommen'?
Ich nehme mal an, Du wirst in den kommenden sechs Jahren immer umgehend und gewissenhaft Deinen Obligenheiten nachkommen, die der Treuhänder von Dir verlangt.
Dann darfst Du im Gegenzug auch von ihm erwarten, dass er seiner Aufgabe gerecht wird.
Und im Moment, da brennt's doch bei Dir, und da besteht also ein Recht, in höflich-bestimmter Art die Mitarbeit des Treuhänders einzufordern.

Die Sparkasse war Dir ja auch nicht zu schade, Dich dort in Szene zu setzen.
Obwohl die ja mit keinem Cent an der Geschichte beteiligt ist.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 15. März 2013, 09:33:50
Ich habe grade auf meine Email eine Antwort bekommen :)

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
 
entgegen der Aussage Ihrer Bank haben nicht wir das Konto gesperrt, sondern Ihre Bank selbst, nachdem diese wohl die Internetbekanntmachung Ihres Insolvenzverfahrens gesehen hat. Bitte teilen Sie mir die vollständige Adresse Ihrer Bank und die Kontonummer mit, damit ich die Kontofreigabe veranlassen kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
xxxxxxxxxxxxxx
Assistenz
 

Das ging wirklich Schnell :)
Habe grade Direkt die Daten meiner Bank hingeschickt :)
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 15. März 2013, 09:49:48
Siehste, ging doch dann alles ganz easy.  :thumbup:

Dann wirste wohl heute nachmittag/morgen über dein Geld verfügen können.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 15. März 2013, 09:55:43
Ich hoffe es doch...

Bin trotzdem sehr enttäuscht das ich hier mir Wissenslücken wegen der Insolvenz hocke.
Hätte mir echt gewünscht das mir die Schuldnerberatung da mehr sagt.

Ich habe grade meine Daten zum Insolvenzverwalter wegen der Sparkasse geschickt.
Ist es nun Ratsam wenn das Konto wieder Freigemacht wird das ich ein -Konto draus mache ?
Und wenn ja wie kann man das machen ?


___________________________


Jetzt habe ich grade Online Banking gemacht und sehe da.
Die Bank hat HEUTE die Überweisungen die gestern gemacht wurden sind zurück gebucht.

-.-
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 15. März 2013, 10:33:01
Ich habe mein Konto als P-Konto belassen, und keine Nachteile dadurch.
An mein Geld komme ich jeden Monat von der ersten Sekunde. Erhöhte Gebühren habe ich keine.

Hier und da liest man zwei Stellungnahmen:

1. P-Konto während der Insolvenz unbedingt einrichten/belassen.
Auffallend: Allen voran favorisieren Kunden von "Abzocker" Banken diese Vorgehensweise. Weil diese Banken wohl anscheinend gerne alles Geld sperren, trotz Freigabe!

2. P-Konto auf keinen Fall während der Insolvenz einrichten/belassen.
Auffallend: Auch hier favoriesieren diese These auch wieder Kunden von "Abzocker" Banken. Weil diese Banken wohl je nach Laune das Konto Monat für Monat zwei-drei Tage prüfen ob der Schutzbetrag überschritten ist, obwohl KEINE Pfändung vorliegt!

Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen:
Weder das P-Konto noch die Insolvenz und auch die Kombination aus beiden wirkt sich bei mir nicht negativ aus!
Ich hatte und habe keine höheren Gebüren als andere Kunden.
Ich komme jeden Monat an mein Geld, ab der Sekunde wo es da ist.

Vielleicht hat da jemand anders eine nähere Info für dich.
Meine Meinung:
Nein, kein P-Konto (hätte das dabei schreiben sollen, damit es klarer wird was ich sagen möchte)
Du bist vor Pfändungen deiner Insolvenzgläubiger seit Verfahrenseröffnung geschützt. Deine Bank hat die Freigabe(bald) deines Treuhänders und somit die Gewissheit das alle Gelder, die bei dir eingehen, die Gelder sind die dir, nach Pfändung des Einkommens durch den TH, zustehen.
Somit besteht für die Bank keine Veranlassung mehr Gelder zu sperren.
Auch Pfändungen von Insolvenzgläubigern (!!neue Schulden ausgeschloßen!!) dürfen seit Verfahrenseröffnung nicht mehr ausgeführt werden.

Es gibt jetzt nur noch zwei Varianten wann jemand an dein Geld auf deinem Konto ran kann:

1. Im laufenden Verfahren:
Du sparst Gelder an und bildest somit Vermögen auf einem Konto. Der TH, und nur der, kann an die Gelder und diese vereinnahmen besser gesagt der Masse zufügen.
In der Wohlverhaltensphase (WVP) kannst du aber wieder Gelder ansparen/Vermögen bilden. Da kann auch der TH nicht mehr dran! Der hat in der WVP nur noch zugriff auf die pfandbaren Beträge aus Einkommen und die Hälfte eines Erbes(Schenkung an Stelle dessen)- vereinfacht, in kurzform-.

2. Neue Gläubiger:
Solltest du neue Schulden und somit Gläubiger haben können diese eine Pfändung vornehmen.
Ich weis jetzt aber nicht genau ob das für die gesammten sechs Jahre gilt oder nur für die WVP.

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Edit
Werde in Kürze, wenn ich wieder Zeit habe, mein Konto auch zurückwandeln.
Damit das Konto wieder normal ist und die Schufa, für mich persöhnlich, bis auf den Score und den Insovermerk wieder relativ normal ausschaut.
Für mich persöhnlich eine rein psychiche Sache.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Feuerwald am 15. März 2013, 10:48:21
Ist es nun Ratsam wenn das Konto wieder Freigemacht wird das ich ein -Konto draus mache ?

- nein, Sie warten jetzt erst mal die Freigabe durch den Treuhänder ab. Jetzt noch hektisch herumzuwuseln, macht alles kompliziert. Wenn das Konto "frei" ist, brauchen Sie kein P-Konto und umgehend die teils immer wieder aufkommenden Probleme damit.

Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 15. März 2013, 10:52:06
Betr.: P-Konto

Wir wollen mal nicht davon ausgehen, dass sich nun neue Schulden ansammeln und eine sogar eine Kontopfändung in Kauf genommen wird - denn dann wäre die ganze Wirkung einer Insolvenz grundlegend ad absurdum geführt.
Von daher sollte dieses Thema erst garnicht anstehen.



Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 15. März 2013, 10:55:10
Zitat
Die Bank hat HEUTE die Überweisungen die gestern gemacht wurden sind zurück gebucht.
Du meinst die Lastschriften??
Damit war zu rechnen.  :cheesy:
Ich dachte, Du wärest von uns mittlerweile insofern informiert, dass Dich dies nun nicht mehr schocken sollte.
Schick' halt schleunigst eine Überweisung hinterher - sobald das Konto frei ist.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 15. März 2013, 11:03:21
Zitat
Die Bank hat HEUTE die Überweisungen die gestern gemacht wurden sind zurück gebucht.
Du meinst die Lastschriften??
Damit war zu rechnen.  :cheesy:
Ich dachte, Du wärest von uns mittlerweile insofern informiert, dass Dich dies nun nicht mehr schocken sollte.
Schick' halt schleunigst eine Überweisung hinterher - sobald das Konto frei ist.


Ich habe halt nicht damit Gerechnet.
Weil ich Recht Froh war das zuerst das Geld abgegangen ist.
Naja ich werde mal abwarten bis das Konto Frei ist.

Ich hatte wegen der Insolvenz Richtig Angst da ich gehört habe das viele Banken wenn eine Insolvenz ansteht Konto einfach Kündigen.

Darf man vielleicht/ ist es ratsam nachher nochmal eine Email hinterher zuschicken ob Sie schon Unterlagen zur Bank geschickt hat ?
Oder ist jetzt Dauerhaftes Warten angesagt ?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: koelner84 am 15. März 2013, 11:10:59
Darf man vielleicht/ ist es ratsam nachher nochmal eine Email hinterher zuschicken ob Sie schon Unterlagen zur Bank geschickt hat ?
Oder ist jetzt Dauerhaftes Warten angesagt ?

Ich würde sagen in deinen speziellen Fall, da du ja auf Grund der misserabelen Beratung/Schulung/Vorbereitung ja ganz ohne da stehst und von irgendwas leben musst, ist das absolut legitim.

Du willst doch auch wissen wo du dran bist.
Es gibt kaum was schlimmeres, in punkto Geld, als nicht zu wissen wann das Geld kommt/ wann man an das Geld dran kommt, wenn man nix mehr hat!
Ich kenne des, habe dies beim letzten Arbeitgeber 1,5 Jahre jeden Monat aufs neue Ausstehen müssen. Ich bin darüber verrückt geworden.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 15. März 2013, 11:11:48
Wenn Sie keine Kopie der Freigabe bekommen, fragen Sie beim TH nach oder bei der Bank, ob die schon die Freigabe haben.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 15. März 2013, 11:29:11
Naja dann warte ich mal bis 15 / 16 Uhr und wenn ich dann nichts höre werde ich mich nochmal da melden.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 15. März 2013, 11:38:49
Früher!
Mann, es ist Freitag. Glauben Sie, da erreichen Sie um 16.00 Uhr noch was? Sie haben doch schon vor 2h die Daten ausgetauscht. Fragen Sie jetzt nach.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 15. März 2013, 12:21:34
Da laufen mir gleich die Tränen ins Gesicht.

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
 
die Kontofreigabe für das Girokonto wurde soeben per Telefax vorab an die Sparkasse Essen gesandt. Am heutigen Tage erreichte mich auch die schriftliche Mitteilung Ihrer Bank, dass Sie neben dem Girokonto ein Sparkonto besitzen.
 
Ich darf Sie bitten, mir kurzfristig das Original-Sparbuch zukommen zu lassen, da dieser Guthabenbetrag zur Insolvenzmasse gezogen werden muss.


Habe die Email grade bekommen das geht ja echt Schnell.


So nun habe ich kein Sparbuch sondern ein Online Vorsorge Konto.
Kann mir jemand sagen wie ich das dem Insolvenzverwalter schicken kann ?


LG
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 15. März 2013, 12:56:36
Online Vorsorge Konto, keine Ahnung, was das ist. Frag doch einfach den Treuhänder, per Fax oder eMail.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Feuerwald am 15. März 2013, 13:07:10
"Kann mir jemand sagen wie ich das dem Insolvenzverwalter schicken kann ?"

Na schreiben Sie es doch so wie es ist:

Bei der Sparkasse .... wird unter der Kontonummer .... ein Versorgungskonto (Online-Sparkonto) geführt. Das Guthaben beträgt derzeit ca. ... Euro. Ein physisches Sparbuch besteht nicht und kann deshalb von mir nicht eingereicht werden.





Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 15. März 2013, 19:14:55

Habe die Email grade bekommen das geht ja echt Schnell.
 
So sollte es normalerweise sein. IV/TH ist das nicht unbekannt. Sie sind nicht der erste und werden auch nicht der letzte sein, der ohne Kohle in der Tasche in ein Insolvenzverfahren stolpert.

Bei Gelegenheit versuchen Sie Ihr Informationsdefizit auszugleichen, nächste Woche frag ich ab.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 16. März 2013, 11:52:19
So ich soll für das Vorsorge+ Konto meine Vertragsunterlagen hinschicken.


Und mein Konto ist leider Gottes immer noch Gesperrt !
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 16. März 2013, 12:10:04
Zitat
Und mein Konto ist leider Gottes immer noch Gesperrt !
Ja, jetzt kommt zu allem Unglück auch noch das Pech hinzu:
Freitags ist üblicherweise um 13.oo Uhr Feierabend bei der Bank.
Da kam das Fax vom TH um 12:20h dann doch etwas zu knapp.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 16. März 2013, 12:21:05
Haben Sie nach Freigabe nicht gleich den Kontakt zur Bank gesucht, um die Umsetzung der Freigabe abzusprechen?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 16. März 2013, 13:39:06
War das nun schon die erste Abfrage bezüglich Abbau des Informationsdefizits?  :cheesy:
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 16. März 2013, 15:01:12
Haben Sie nach Freigabe nicht gleich den Kontakt zur Bank gesucht, um die Umsetzung der Freigabe abzusprechen?

Wie !! Muss ich mich noch selber mit der Bank in Verbindung setzen ich dachte wenn dies der TH macht ist alles geregelt :X ?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 16. März 2013, 16:48:34
Ich weiß nun auch nicht, wie schnell so ein Geldautomat wieder auf benutzbar geschaltet werden kann.

Der TH schickt nur die Freigabe an die Bank. Damit ist sein Teil erledigt.
Man kann nun damit rechnen, dass in der Bank
a. das Faxgerät regelmäßig auf eingehende Faxe begutachtet wird
b. eingehende Schreiben dorthin befördert werden, wo sie hingehören
c. diese zeitnah im Sinne des Kunden/Betroffenen bearbeitet werden

Bei Insolvenzen muss man aber leider immer mit Komlikationen rechnen. Diese können vielfältig sein. Ich will sie gar nicht alle auflisten. Nur darauf hinweisen, dass man einfach nachfragen und sich vergewissern sollte anstatt sich auf irgendwelche Automatismen zu verlassen.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 17. März 2013, 12:43:05
Ich werde Morgen Früh mal Testen ob ich wieder Geld bekomme.
Wenn nicht dann dann gehe ich direkt zur Sparkasse und werde direkt mal nachfragen.
Ich hoffe die sind nicht so dreisst und Kündigen jetzt mein Konto weil ich in der Insolvenz bin.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 18. März 2013, 21:19:17
:D

Bank hat Konto nicht Freigeschaltet meinen Sie haben die Unterlagen nie erhalten.
Und heute habe ich einen Brief bekommen.

Kündigung meines Kontos.

:(
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 19. März 2013, 08:59:38
Zitat
Wenn nicht dann dann gehe ich direkt zur Sparkasse und werde direkt mal nachfragen.
Was hat sich denn bei diesem Gespräch ergeben?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 19. März 2013, 10:24:15
Bin an den Schalter habe gesagt ich bin in der Insolvenz und mein Insolvenzverwalter hat der Sparkasse via Fax eine Freigabebescheinigung gesendet.
Leider wurde aber mein Konto noch nicht Freigeschaltet.


Der Sparkasse Mitarbeiter hat geschaut.
Und nach 45 Minuten kam er wieder und meinte nur ja wir haben das nicht erhalten.
Aber um mir genaueres sagen zu können würde er mich gerne Anrufen damit sich nochmal Informieren kann.
2 Stunden später bei McFit klingelt mein Telefvon und er sagte mir nur Herr xxxxxxx die Unterlagen wurden Verloren und mein Insolvenzverwalter möge nochmal diese zur sparkasse schicken.

Und als ich zuhause Briefkasten aufgemacht habe lag da ein Brief drin das mein Konto gekündigt wurden ist.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Pferdemetzger am 19. März 2013, 10:43:11
Von wem?
Warum?
War Minus auf dem Konto?
Dispo im Minus?
Konto Insolvenzforderung bzw. Kontoführende Bank Insolvenzgläubiger?
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: Insokalle am 19. März 2013, 11:27:17
Die Fragen machen nun wenig Sinn, weil sich die Freigabeproblematik bei überzogenen Konto eingentlich nicht stellt. Wer außer der bank wird das Konto wohl wegen Insolvenz gekündigt haben? 
Indes, wenn ich die Beiträge richtig verstehe, kein so großer Verlust. Anstatt unglaubwürdig rumzueiern, hätte die Bank auch gleich die Karten auf den Tisch legen können. Gegenüber den Kunden eine unnötige wenn nicht gar peinliche Verhaltensweise.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 19. März 2013, 11:30:28
Also ich war nicht im - und bei einem Guthabenkonto was ich habe habe ich auch keinen Dispo.
Aber ich werde mich jetzt auf dem Weg zur Bank machen und Fragen was das soll.
Ich will mein Konto da behalten.
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 19. März 2013, 11:43:56
Nur so ein Tipp am Rande:

Statt 'McFit' Kopf klar- und Unterlagen bereithalten.
Und wenn schon der Weg zur Sparkasse, dann natürlich die eigene Mitteilung vom TH dabei unterm Arm!
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 19. März 2013, 12:37:56
Mc Fit gehe ich nur 4 mal die Woche ! .


Aber egal....

War nun bei der Sparkasse !!!
Habe da auch mit lauter Stimme vorgesprochen.
Wurde dann direkt zu einem Berater geschickt und so und ja.
Gespräch lief so ab das ich sagte. Nur weil ich in der Insolvenz bin heißt es nicht das ich ein Schlechter Mensch sei. Ich habe in meiner Jugend ( bin erst 23 )leider Handyverträge abgeschlossen die ich nicht zahlen konnte.
Also alles im allem habe ich denen meine Geschichte erzählt.!!!

Der war auch sehr Beeindruckt das ich so Ehrlich bin und hat mir auch erklärt, das es ihm Leid tue und das er Bereit ist mein Konto wieder zu Reaktivieren.

Habe auch eine Email vom TH bekommen als ich bei der Sparkasse saß.

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
 
genau dorthin hatte ich die Freigabe vorab gefaxt und am gleichen Tage im Original in die Post gegeben. Das Anschreiben (Kopie) sowie die Fax-Sendebestätigung erhalten Sie anliegend zur Kenntnisnahme.
 
Das Fax ging am 15.03.2013, 12:01 Uhr bei der Bank ein; das Original dürfte die Bank spätestens gestern auf dem Postwege erreicht haben. Ihre Bank möge daher nochmals genauer in den Posteingängen suchen.


Habe diese Email der Bank gezeigt. Und die suchen die Unterlagen nun.

Er meinte ich soll einfach mal über den Tag versuchen Geld abzuheben.
Habe grade eine Überweisung getätigt diese ist auch Komischer weise durchgegangen
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: waldi am 19. März 2013, 12:55:32
Mein Glückwunsch!
Titel: Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
Beitrag von: NRWEssen1990 am 20. März 2013, 15:55:01
Ich wollte nur sagen mein Konto ist Frei :)


Und dann wollte ich mich bei allen Bedanken !!

Danke das ihr mir geholfen habt und mich Unterstützt habt.
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Tausend Dank an euch alle :)