"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Berechnung von Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - pfändbarer Betrag  (Gelesen 3729 mal)

geschieden1907

  • Gast

Ich habe mir eine Excel-Tabelle gebaut, die ich auch anschließend bei Interesse gerne per PN oder hier im Forum veröffentlichen würde und nach Eingabe vom jeweiligen Nettolohn und anderen Angaben (Unterhaltspflichtige Person, Krankenkasse usw..) immer den genauen pfändbaren Teil berechnet. Ist sehr gut zur Kontrolle nutzbar ob der Arbeitgeber den richtigen Teil abführt, oder auch wenn man selbst dem TH den monatl. Anteil überweisen darf/muss.

Jedoch habe ich eine Frage zur Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Für mich noch etwas unklar:
1)   Urlaubsgeld (ist ja komplett nicht pfändbar)
2)   Weihnachtsgeld (hier bis zu 500 Euro nicht pfändbar)

Sehe ich das richtig, dass sich die Summen als Abzug ebenso als Netto bezieht ?.
Also als Beispiel:
Ich würde Ende April Urlaubsgeld in Höhe von Summe xxx Euro bekommen und im November Weihnachtsgeld von einem Monatsgehalt, also derzeit dann xxxx Euro. Beide Zahlen sind ja natürlich Bruttosummen. Die werden ja zunächst versteuert und davon kommt ja eine Summe xxxx Euro als Auszahlung inkl. meines normalen Monatslohn als Netto raus. Hier wird ja dann das bereinigte Netto berechnet.

Ist es aber richtig, dass ich dann wieder hingehen darf und vom ausgezahlten Netto des Arbeitgebers zunächst wie üblich meine private Krankenversicherung (Sozialversicherung) und dann für April das Urlaubsgeld in Höhe von xxx Euro, bzw. im November das Weihnachtsgeld in Höhe von 500 Euro ebenso als Netto abziehe und dann die Summe xxxx als bereinigtes Netto für die Pfändungstabelle berechne ?
Oder gilt die Summe (Urlaubsgeld und die 500 Euro Weihnachtsgeld) auch als Brutto ?

DANKE für jede Antwort
Gespeichert
 

geschieden1907

  • Gast
Re: Berechnung von Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - pfändbarer Betrag
« Antwort #1 am: 18. März 2013, 15:00:38 »

auch für andere Interessierte zur Info: Urlaubsgeld ist in voller Höhe wieder als Netto hinzuzurechnen, Weihnachtsgeld bis zu einer Summe von 500 Euro

Hier eine Beispielrechnung:

Bruttolohn: 3000,00 EUR
Urlaubsgeld: 600,00 EUR
Bruttosumme: 3600,00 EUR
--------------------------------------------
Abzüge von Bruttosumme
--------------------------------------------
Lohnsteuer xxxx,xx EUR
Kirchensteuer xx,xx EUR
Solidaritätszuschlag xx,xx EUR
Krankenversicherung xxx,xx EUR
Pflegeversicherung xx,xx EUR
Rentenversicherung xxx,xx EUR
Arbeitslosenv. xx,xx EUR
--------------------------------------------
Netto-Verdienst xxx,00 EUR
abzgl. Urlaubsgeld 600,00 EUR
Pfändbares Nettoeink. xxx,xx EUR
Pfändung nach Tabelle xxx,xx EUR
+ Urlaubsgeld 600,00 EUR
--------------------------------------------
Nettoeinkommen xxxx,xx EUR
--------------------------------------------
Auszahlbetrag xxxx,xx EUR


Dasselbe gilt für Weihnachtsgeld, jedoch darf hierbei nur max. 500 Euro wieder hinzugerechnet werden. Der Rest vom Weihnachtsgeld geht zur Masse.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Berechnung von Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - pfändbarer Betrag
« Antwort #2 am: 19. März 2013, 20:17:55 »

Das sind natürlich die einfachsten Fragen, wenn diese der Fragesteller gleich selber beantwortet.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz