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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??  (Gelesen 15326 mal)

NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #20 am: 14. März 2013, 15:35:07 »

Na Super. Und so lange kommt man nicht an sein Geld.

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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #21 am: 14. März 2013, 15:43:34 »

Na Super. Und so lange kommt man nicht an sein Geld.

Dem ist leider so.

Die Banken schützen sich so nur vor evnt. Forderungen. Denn wenn Sie dir fälschlicherweise einen Betrag auszahlen der über den dir zustehenden liegt gerät die Bank in Schadensersatzplicht gegenüber dem TH.


Die Schuldnerberatungen weisen einen auch darauf hin das man sich einen genügenden Bargeldvorrat anlegen soll.
Aber mich wunderts nun auch nicht wenn du sagst das dir das nicht gesagt wurde.

Das ist echt sch*** für dich. Aber da musst du nun wohl leider durch. Versuch aber die Sache mit dem P-Konto mal, was Feuerwald schrieb. vielleicht bringt dich das weiter.
Mein P-Konto hat die Sparkasse zwar nicht davon abgehalten mein Konto zu sperren aber vielleicht klappt es ja bei dir.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #22 am: 14. März 2013, 16:11:01 »

Zitat
Wird Ihr Konto gepfändet, müssen Sie sehr schnell reagieren.

Beziehen Sie Sozialleistungen können Sie diese - ohne Pfändungsschutzantrag vor dem Gericht - in den ersten sieben Tagen nach Geldeingang abheben oder über diese frei verfügen.

Fließt auf das Konto Ihr Arbeitseinkommen, sollten Sie schnell reagieren und unverzüglich bei dem zuständigen Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Die Bank darf in diesem Fall erst zwei Wochen nachdem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld von dem gepfändeten Konto an den Pfändungsgläubiger überweisen. Das Guthaben des Kontos ist in diesen zwei Wochen allerdings auch für Sie gesperrt. In dieser Zeit werden auch fällige Daueraufträge nicht ausgeführt.

Sie versichern in dem Antrag auf Pfändungsschutz - dem "Freigabeantrag nach § 850 k ZPO" -, dass das Arbeitseinkommen für den Lebensunterhalt notwendig ist und Ihnen keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Es kann hier bereits auch die Freigabe dringend benötigter Teilbeträge beantragt werden. Zudem sollte in jedem Fall beantragt werden, dass auch zukünftige Lohn- oder Gehaltszahlungen bzw. andere Arbeitseinkommen freigegeben werden.

Quelle http://www.insolvenzanwalt24.de/informationen/kontopfaendung/


Wieso kann ich das nicht machen ?

Würde das nichts bringen Pfändungsschutz zu beantragen beim Amtsgericht ?
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #23 am: 14. März 2013, 18:15:38 »


Zitat
Die Schuldnerberatungen weisen einen auch darauf hin, dass man sich einen genügenden Bargeldvorrat anlegen soll.

Genau das ist der Knackpunkt! Wenn nicht sogar das A und O einer vernünftigen Beratung bzw. Schulung.

Ich kenne es von den Fällen, die ich begleitet habe, dass sich diese Schulung (in Gruppen) über Wochen hinzieht. Und erst wenn wirklich alles Wissen vermittelt ist, dann erst erfolgt das Ausfüllen des Antrages.

Okay, das hat natürlich seinen ’Preis’. Nämlich Zeit.
Und wenn es evtl. hier bei unserem NRWEssen1990 möglichst schnell gehen sollte,
dann bleiben diese Informationen natürlich auf der Strecke. Schade, sehr schade sogar.
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 18:24:18 von waldi »
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #24 am: 14. März 2013, 18:28:06 »

Zitat
Würde das nichts bringen Pfändungsschutz zu beantragen beim Amtsgericht ?

Hier geht's aber nicht mehr um Pfändungsschutz, wenn ich das richtig mitgelesen habe.
Hier geht's darum, dass die Sparkasse automatisch das Konto gesperrt hat, als sie von der Insolvenz erfuhr.

Und das kann nur der TH wieder ins Reine bringen.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #25 am: 14. März 2013, 18:35:50 »

Zitat
Würde das nichts bringen Pfändungsschutz zu beantragen beim Amtsgericht ?

Hier geht's aber nicht mehr um Pfändungsschutz, wenn ich das richtig mitgelesen habe.
Hier geht's darum, dass die Sparkasse automatisch das Konto gesperrt hat, als sie von der Insolvenz erfuhr.

Und das kann nur der TH wieder ins Reine bringen.

Ich habe keine Ahnung ob es wegen der Insolvenz war !!!
Die Sparkassen Mitarbeiterin hat mir gesagt !!!!!

Das eine Pfändung auf meinem Konto vorliegt !!!!
Und das ich eine Bescheinigung über den Freibetrag brauche !!
Und eben das Sie sehen kann das ich in die Insolvenz gehe. !!!

Mehr war da nicht.

Es tut mir auch Leid das ich hier immer noch Texte obwohl ich viele Antworten bekommen habe.
Aber ich finde es unmenschlich. Ich Arbeite für mein Geld und bekomme es nun nicht.
Wie soll man so Überleben.
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #26 am: 14. März 2013, 18:39:38 »

Da hilft jetzt nur noch schneller Kontakt zum TH. Ist das noch nicht geschehen?

Und ich glaube, diese Frage ist noch nicht beantwortet:
Zitat
Und wieso darf ein Gläubiger Pfänden wenn Ich den Antrag auf Insolvenz schon beim Gericht vor 2 Wochen eingereicht habe ?

Der Gläubiger weiß ja nichts vom Insolvenzantrag, woher soll er auch?

Nicht mehr gepfändet werden darf ab Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Und selbst dieses ’Nicht-Dürfen’ schützt nicht unbedingt vor Pfändung.
Aber das sind alles Dinge, auf die einen eine vernünftige Beratungsstelle vorbereiten müsste.

Das ist in diesem Falle also sehr unprofessionell gelaufen.
Da hätte man als Schuldner dieses Forum hier vielleicht früher schon mal kontaktieren sollen.
Letztendlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 18:41:29 von waldi »
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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #27 am: 14. März 2013, 19:08:39 »

Wieso kann ich das nicht machen ?

Weil das von anno Tobak ist und seit Jahren nicht mehr aktuell.

Besorgen Sie sich die Freigabe des Kontos vom TH.
Die Pfändung ist kraft Gesetzes unwirksam, wenn sie jetzt vorgenommen wurde. Darum muss sich mE der TH kümmern oder der Schuldner nach Freigabe. Besprechen Sie das mit dem TH.

Die Anfrage der Bank nach Freibeträgen (welchen?) ist entweder falsch wiedergegeben oder Unsinn.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #28 am: 14. März 2013, 19:24:51 »

Naja dann heißt es eben 1ne Woche ab Morgen warten bis ich ans Geld komme.
Wird ne schöne Durstrstrecke

Habe auch eben ausm Briefkasten ein Dicken Brief vom Insolvenzverwalter bekommen.

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx

mit Beschluss des Amtsgerichts essen - Insolvenzgericht - vom 05.03.2013 ist über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und der Unterzeichner zum Treuhänder bestellt worden.

Nun soll ich Unterlagen ausfüllen
-Fragebogen
-Lebenslauf
-Schweigepflichtserklärung
u.s.w.

Werde das mal Ausfüllen und bin ja mal gespannt wie es weiter geht
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 19:30:38 von NRWEssen1990 »
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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #29 am: 14. März 2013, 19:27:56 »

Sofort an den Insolvenzverwalter wenden, damit dieser per Fax die Freigabe zur Sparkasse schickt.

Was ist daran so schwer, den anzurufen und die Sache dringend zu klären?
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #30 am: 14. März 2013, 19:31:34 »

Sofort an den Insolvenzverwalter wenden, damit dieser per Fax die Freigabe zur Sparkasse schickt.

Was ist daran so schwer, den anzurufen und die Sache dringend zu klären?


Ich habe heute schon Angerufen !!!
Konnte aber nur mit einer Dame am Telefon sprechen die mir einen Termin gegeben hat.
Habe Ihr auch gesagt das ich nicht ans Geld komme.
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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #31 am: 14. März 2013, 19:53:35 »

Weil die "Damen am Telefon" nicht immer begreifen, was Sache ist.
Himmel noch mal, Sie müssen denen deutlich klarmachen, dass Sie sich nichts für sich und die lieben Kleinen zu futtern kaufen können, wenn das nicht geklärt wird. Da lässt man sich nicht abwimmeln. Zur Not geht man über das Insolvenzgericht.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #32 am: 14. März 2013, 19:56:08 »

Weil die "Damen am Telefon" nicht immer begreifen, was Sache ist.
Himmel noch mal, Sie müssen denen deutlich klarmachen, dass Sie sich nichts für sich und die lieben Kleinen zu futtern kaufen können, wenn das nicht geklärt wird. Da lässt man sich nicht abwimmeln. Zur Not geht man über das Insolvenzgericht.

Ich Rufe Morgen früh nochmal an und werde denen meine Lage mitteilen.


Und eine Frage habe ich noch.
Ein P Konto kann ich das einfach so beantragen ?
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #33 am: 14. März 2013, 20:02:15 »

Ja - kann man.

Aber kümmere Dich erst um die Freigabe! Fahre notfalls morgen einfach dort hin.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #34 am: 14. März 2013, 20:06:09 »

Ja - kann man.

Aber kümmere Dich erst um die Freigabe! Fahre notfalls morgen einfach dort hin.


Werde Morgen Früh direkt da Anrufen und wenn das nicht Hilft hinfahren.
Aber Irgendwie bekommt man Anscheinend den TH nicht wirklich ans Telefon.

Bin am Überlegen ob ich dem Heute Abend noch nen Fax schicke oder so
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #35 am: 14. März 2013, 21:15:39 »

Keine schlechte Idee, das mit dem Fax.

Im Übrigen kann es durchaus sein, wenn es sich um eine gut florierende Anwaltspraxis handelt, dass irgendein Angestellter diesen Wisch ausstellen kann für die Sparkasse.

Ein persönliches Aufkreuzen dort könnte also erfolgversprechend sein.
Zumindest erfolgversprechender als die persönlichen Besuche bei der Sparkasse.

Versuch macht kluch.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #36 am: 14. März 2013, 22:05:13 »

Keine schlechte Idee, das mit dem Fax.

Im Übrigen kann es durchaus sein, wenn es sich um eine gut florierende Anwaltspraxis handelt, dass irgendein Angestellter diesen Wisch ausstellen kann für die Sparkasse.

Ein persönliches Aufkreuzen dort könnte also erfolgversprechend sein.
Zumindest erfolgversprechender als die persönlichen Besuche bei der Sparkasse.

Versuch macht kluch.

Ich habe nun eine Email und ein Fax geschickt.
Und Morgen noch Anrufen ich hoffe das kommt nicht so Nervig rüber.
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #37 am: 15. März 2013, 08:29:43 »

Was heißt hier 'nervig rüberkommen'?
Ich nehme mal an, Du wirst in den kommenden sechs Jahren immer umgehend und gewissenhaft Deinen Obligenheiten nachkommen, die der Treuhänder von Dir verlangt.
Dann darfst Du im Gegenzug auch von ihm erwarten, dass er seiner Aufgabe gerecht wird.
Und im Moment, da brennt's doch bei Dir, und da besteht also ein Recht, in höflich-bestimmter Art die Mitarbeit des Treuhänders einzufordern.

Die Sparkasse war Dir ja auch nicht zu schade, Dich dort in Szene zu setzen.
Obwohl die ja mit keinem Cent an der Geschichte beteiligt ist.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #38 am: 15. März 2013, 09:33:50 »

Ich habe grade auf meine Email eine Antwort bekommen :)

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
 
entgegen der Aussage Ihrer Bank haben nicht wir das Konto gesperrt, sondern Ihre Bank selbst, nachdem diese wohl die Internetbekanntmachung Ihres Insolvenzverfahrens gesehen hat. Bitte teilen Sie mir die vollständige Adresse Ihrer Bank und die Kontonummer mit, damit ich die Kontofreigabe veranlassen kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
xxxxxxxxxxxxxx
Assistenz
 

Das ging wirklich Schnell :)
Habe grade Direkt die Daten meiner Bank hingeschickt :)
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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #39 am: 15. März 2013, 09:49:48 »

Siehste, ging doch dann alles ganz easy.  :thumbup:

Dann wirste wohl heute nachmittag/morgen über dein Geld verfügen können.
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