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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??  (Gelesen 15322 mal)

NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #40 am: 15. März 2013, 09:55:43 »

Ich hoffe es doch...

Bin trotzdem sehr enttäuscht das ich hier mir Wissenslücken wegen der Insolvenz hocke.
Hätte mir echt gewünscht das mir die Schuldnerberatung da mehr sagt.

Ich habe grade meine Daten zum Insolvenzverwalter wegen der Sparkasse geschickt.
Ist es nun Ratsam wenn das Konto wieder Freigemacht wird das ich ein -Konto draus mache ?
Und wenn ja wie kann man das machen ?


___________________________


Jetzt habe ich grade Online Banking gemacht und sehe da.
Die Bank hat HEUTE die Überweisungen die gestern gemacht wurden sind zurück gebucht.

-.-
« Letzte Änderung: 15. März 2013, 09:58:58 von NRWEssen1990 »
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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #41 am: 15. März 2013, 10:33:01 »

Ich habe mein Konto als P-Konto belassen, und keine Nachteile dadurch.
An mein Geld komme ich jeden Monat von der ersten Sekunde. Erhöhte Gebühren habe ich keine.

Hier und da liest man zwei Stellungnahmen:

1. P-Konto während der Insolvenz unbedingt einrichten/belassen.
Auffallend: Allen voran favorisieren Kunden von "Abzocker" Banken diese Vorgehensweise. Weil diese Banken wohl anscheinend gerne alles Geld sperren, trotz Freigabe!

2. P-Konto auf keinen Fall während der Insolvenz einrichten/belassen.
Auffallend: Auch hier favoriesieren diese These auch wieder Kunden von "Abzocker" Banken. Weil diese Banken wohl je nach Laune das Konto Monat für Monat zwei-drei Tage prüfen ob der Schutzbetrag überschritten ist, obwohl KEINE Pfändung vorliegt!

Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen:
Weder das P-Konto noch die Insolvenz und auch die Kombination aus beiden wirkt sich bei mir nicht negativ aus!
Ich hatte und habe keine höheren Gebüren als andere Kunden.
Ich komme jeden Monat an mein Geld, ab der Sekunde wo es da ist.

Vielleicht hat da jemand anders eine nähere Info für dich.
Meine Meinung:
Nein, kein P-Konto (hätte das dabei schreiben sollen, damit es klarer wird was ich sagen möchte)
Du bist vor Pfändungen deiner Insolvenzgläubiger seit Verfahrenseröffnung geschützt. Deine Bank hat die Freigabe(bald) deines Treuhänders und somit die Gewissheit das alle Gelder, die bei dir eingehen, die Gelder sind die dir, nach Pfändung des Einkommens durch den TH, zustehen.
Somit besteht für die Bank keine Veranlassung mehr Gelder zu sperren.
Auch Pfändungen von Insolvenzgläubigern (!!neue Schulden ausgeschloßen!!) dürfen seit Verfahrenseröffnung nicht mehr ausgeführt werden.

Es gibt jetzt nur noch zwei Varianten wann jemand an dein Geld auf deinem Konto ran kann:

1. Im laufenden Verfahren:
Du sparst Gelder an und bildest somit Vermögen auf einem Konto. Der TH, und nur der, kann an die Gelder und diese vereinnahmen besser gesagt der Masse zufügen.
In der Wohlverhaltensphase (WVP) kannst du aber wieder Gelder ansparen/Vermögen bilden. Da kann auch der TH nicht mehr dran! Der hat in der WVP nur noch zugriff auf die pfandbaren Beträge aus Einkommen und die Hälfte eines Erbes(Schenkung an Stelle dessen)- vereinfacht, in kurzform-.

2. Neue Gläubiger:
Solltest du neue Schulden und somit Gläubiger haben können diese eine Pfändung vornehmen.
Ich weis jetzt aber nicht genau ob das für die gesammten sechs Jahre gilt oder nur für die WVP.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Edit
Werde in Kürze, wenn ich wieder Zeit habe, mein Konto auch zurückwandeln.
Damit das Konto wieder normal ist und die Schufa, für mich persöhnlich, bis auf den Score und den Insovermerk wieder relativ normal ausschaut.
Für mich persöhnlich eine rein psychiche Sache.
« Letzte Änderung: 15. März 2013, 10:59:12 von koelner84 »
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #42 am: 15. März 2013, 10:48:21 »

Ist es nun Ratsam wenn das Konto wieder Freigemacht wird das ich ein -Konto draus mache ?

- nein, Sie warten jetzt erst mal die Freigabe durch den Treuhänder ab. Jetzt noch hektisch herumzuwuseln, macht alles kompliziert. Wenn das Konto "frei" ist, brauchen Sie kein P-Konto und umgehend die teils immer wieder aufkommenden Probleme damit.

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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #43 am: 15. März 2013, 10:52:06 »

Betr.: P-Konto

Wir wollen mal nicht davon ausgehen, dass sich nun neue Schulden ansammeln und eine sogar eine Kontopfändung in Kauf genommen wird - denn dann wäre die ganze Wirkung einer Insolvenz grundlegend ad absurdum geführt.
Von daher sollte dieses Thema erst garnicht anstehen.



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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #44 am: 15. März 2013, 10:55:10 »

Zitat
Die Bank hat HEUTE die Überweisungen die gestern gemacht wurden sind zurück gebucht.
Du meinst die Lastschriften??
Damit war zu rechnen.  :cheesy:
Ich dachte, Du wärest von uns mittlerweile insofern informiert, dass Dich dies nun nicht mehr schocken sollte.
Schick' halt schleunigst eine Überweisung hinterher - sobald das Konto frei ist.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #45 am: 15. März 2013, 11:03:21 »

Zitat
Die Bank hat HEUTE die Überweisungen die gestern gemacht wurden sind zurück gebucht.
Du meinst die Lastschriften??
Damit war zu rechnen.  :cheesy:
Ich dachte, Du wärest von uns mittlerweile insofern informiert, dass Dich dies nun nicht mehr schocken sollte.
Schick' halt schleunigst eine Überweisung hinterher - sobald das Konto frei ist.


Ich habe halt nicht damit Gerechnet.
Weil ich Recht Froh war das zuerst das Geld abgegangen ist.
Naja ich werde mal abwarten bis das Konto Frei ist.

Ich hatte wegen der Insolvenz Richtig Angst da ich gehört habe das viele Banken wenn eine Insolvenz ansteht Konto einfach Kündigen.

Darf man vielleicht/ ist es ratsam nachher nochmal eine Email hinterher zuschicken ob Sie schon Unterlagen zur Bank geschickt hat ?
Oder ist jetzt Dauerhaftes Warten angesagt ?
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koelner84

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #46 am: 15. März 2013, 11:10:59 »

Darf man vielleicht/ ist es ratsam nachher nochmal eine Email hinterher zuschicken ob Sie schon Unterlagen zur Bank geschickt hat ?
Oder ist jetzt Dauerhaftes Warten angesagt ?

Ich würde sagen in deinen speziellen Fall, da du ja auf Grund der misserabelen Beratung/Schulung/Vorbereitung ja ganz ohne da stehst und von irgendwas leben musst, ist das absolut legitim.

Du willst doch auch wissen wo du dran bist.
Es gibt kaum was schlimmeres, in punkto Geld, als nicht zu wissen wann das Geld kommt/ wann man an das Geld dran kommt, wenn man nix mehr hat!
Ich kenne des, habe dies beim letzten Arbeitgeber 1,5 Jahre jeden Monat aufs neue Ausstehen müssen. Ich bin darüber verrückt geworden.
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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #47 am: 15. März 2013, 11:11:48 »

Wenn Sie keine Kopie der Freigabe bekommen, fragen Sie beim TH nach oder bei der Bank, ob die schon die Freigabe haben.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #48 am: 15. März 2013, 11:29:11 »

Naja dann warte ich mal bis 15 / 16 Uhr und wenn ich dann nichts höre werde ich mich nochmal da melden.
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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #49 am: 15. März 2013, 11:38:49 »

Früher!
Mann, es ist Freitag. Glauben Sie, da erreichen Sie um 16.00 Uhr noch was? Sie haben doch schon vor 2h die Daten ausgetauscht. Fragen Sie jetzt nach.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #50 am: 15. März 2013, 12:21:34 »

Da laufen mir gleich die Tränen ins Gesicht.

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
 
die Kontofreigabe für das Girokonto wurde soeben per Telefax vorab an die Sparkasse Essen gesandt. Am heutigen Tage erreichte mich auch die schriftliche Mitteilung Ihrer Bank, dass Sie neben dem Girokonto ein Sparkonto besitzen.
 
Ich darf Sie bitten, mir kurzfristig das Original-Sparbuch zukommen zu lassen, da dieser Guthabenbetrag zur Insolvenzmasse gezogen werden muss.


Habe die Email grade bekommen das geht ja echt Schnell.


So nun habe ich kein Sparbuch sondern ein Online Vorsorge Konto.
Kann mir jemand sagen wie ich das dem Insolvenzverwalter schicken kann ?


LG
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #51 am: 15. März 2013, 12:56:36 »

Online Vorsorge Konto, keine Ahnung, was das ist. Frag doch einfach den Treuhänder, per Fax oder eMail.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #52 am: 15. März 2013, 13:07:10 »

"Kann mir jemand sagen wie ich das dem Insolvenzverwalter schicken kann ?"

Na schreiben Sie es doch so wie es ist:

Bei der Sparkasse .... wird unter der Kontonummer .... ein Versorgungskonto (Online-Sparkonto) geführt. Das Guthaben beträgt derzeit ca. ... Euro. Ein physisches Sparbuch besteht nicht und kann deshalb von mir nicht eingereicht werden.





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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #53 am: 15. März 2013, 19:14:55 »


Habe die Email grade bekommen das geht ja echt Schnell.
 
So sollte es normalerweise sein. IV/TH ist das nicht unbekannt. Sie sind nicht der erste und werden auch nicht der letzte sein, der ohne Kohle in der Tasche in ein Insolvenzverfahren stolpert.

Bei Gelegenheit versuchen Sie Ihr Informationsdefizit auszugleichen, nächste Woche frag ich ab.
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #54 am: 16. März 2013, 11:52:19 »

So ich soll für das Vorsorge+ Konto meine Vertragsunterlagen hinschicken.


Und mein Konto ist leider Gottes immer noch Gesperrt !
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #55 am: 16. März 2013, 12:10:04 »

Zitat
Und mein Konto ist leider Gottes immer noch Gesperrt !
Ja, jetzt kommt zu allem Unglück auch noch das Pech hinzu:
Freitags ist üblicherweise um 13.oo Uhr Feierabend bei der Bank.
Da kam das Fax vom TH um 12:20h dann doch etwas zu knapp.
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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #56 am: 16. März 2013, 12:21:05 »

Haben Sie nach Freigabe nicht gleich den Kontakt zur Bank gesucht, um die Umsetzung der Freigabe abzusprechen?
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waldi

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #57 am: 16. März 2013, 13:39:06 »

War das nun schon die erste Abfrage bezüglich Abbau des Informationsdefizits?  :cheesy:
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NRWEssen1990

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Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #58 am: 16. März 2013, 15:01:12 »

Haben Sie nach Freigabe nicht gleich den Kontakt zur Bank gesucht, um die Umsetzung der Freigabe abzusprechen?

Wie !! Muss ich mich noch selber mit der Bank in Verbindung setzen ich dachte wenn dies der TH macht ist alles geregelt :X ?
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Insokalle

Re: Kontopfändung trotz Insolvenzverfahren ??
« Antwort #59 am: 16. März 2013, 16:48:34 »

Ich weiß nun auch nicht, wie schnell so ein Geldautomat wieder auf benutzbar geschaltet werden kann.

Der TH schickt nur die Freigabe an die Bank. Damit ist sein Teil erledigt.
Man kann nun damit rechnen, dass in der Bank
a. das Faxgerät regelmäßig auf eingehende Faxe begutachtet wird
b. eingehende Schreiben dorthin befördert werden, wo sie hingehören
c. diese zeitnah im Sinne des Kunden/Betroffenen bearbeitet werden

Bei Insolvenzen muss man aber leider immer mit Komlikationen rechnen. Diese können vielfältig sein. Ich will sie gar nicht alle auflisten. Nur darauf hinweisen, dass man einfach nachfragen und sich vergewissern sollte anstatt sich auf irgendwelche Automatismen zu verlassen.
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