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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz  (Gelesen 12474 mal)

clhu

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Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« am: 14. Dezember 2009, 14:22:20 »

Hallo.

Ich bin seit diesem Jahr in der Privatinsolvenz.

Einen Gläubiger hatte ich vergessen anzugeben (auch noch ein Anwalt!!) dieser versucht nun seit dem 26.11.09 mein Konto zu pfänden.
Der Vorgang ist bereits bei meinem Treuhänder und die Pfändung ist nicht rechtens.

Ist ja soweit super, nur passiert seitdem nichts mehr!! Mein Konto ist immer noch dicht (mein Gehalt und das Kindergeld meiner Tochter) sind drauf und ich komme nicht dran!!   :cry:

Nun zu meiner Frage: Wie lange darf der Gläubiger es rauszögern mein Geld wieder freizugeben, sprich der Bank zu faxen, dass sie die Pfändung zurückziehen. Gibt es Fristen die auch der Gläubiger einhalten muss??
Heute ist der 14.12. und ich konnte bis jetzt noch nichst bezahlen (Miete, Hortbeitrag etc).

Vielen Dank für Eure HIlfe!!!
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WitchLady86

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2009, 15:07:24 »

geh mal zum gericht soweit ich weiß kannst du dir da was holen das dein konto wieder freigegeben wird da du ja in der InsO bist
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clhu

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2009, 15:15:01 »

Danke für den Tipp....dann werde ich das morgen in meiner Mittagspause dort versuchen!

Hier noch der Text den die Gläubiger von mir bekommen haben (ja, ich bin wirklich sauer  :fuchsteufelswild:)

Kontopfändung
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren.
 
Da der versprochene Rückruf von Frau S***  leider nicht erfolgte, melde ich  mich noch mal auf diesem Weg bei Ihnen.
 
Wie kann es sein, dass Sie es nicht schaffen mein Konto freizugeben??  So schwer kann doch die Prüfung nicht sein, wenn Sie mir selber mitgeteilt haben, dass die Pfändung nicht rechtens ist!!
Entweder schaffen Sie es, bis spätestens Donnerstag dafür zu sorgen, dass ich an mein Gehalt und an das Kindergeld meiner Tochter komme, oder ich komme gerne zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen um die Gründe für Ihren Unwillen zu erfahren.
 
Ich finde es eine Unverschämtheit und habe Ihr Profil entsprechend im Internet bewertet.  Wald- und Wiesenanwalt ausm Dorf, mehr kann man dazu nicht sagen!
 
MfG
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WitchLady86

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2009, 16:06:56 »

ansonsten wenn sie es dir morgen nicht freigeben würde ich zu meine insolvenz berater gehen mach ich auch immer und der macht dan was.
aber das überhaupt eine pfändung kommt ist mir ein rätsel den du genießt ja den pfändungsschutz das bedeutet alles was vor der inso angefallen ist ist auch mit drin nur für mneue schulden musst du auf kommen.
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clhu

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2009, 16:12:36 »

Denen habe ich am ersten Tag schon Bescheid gegeben, als das kam.
Sie kümmern sich drum, sind auch immer total nett (obwohl ich täglich!!) anrufe aber wirklich helfen können sie mir nicht?!

Das ist unglaublich!! Meine Bank wurde ja auch informiert und hätte es gar nicht so weit kommen lassen dürfen!!!!  Aber Aufheben dürfen sie es angeblich trotzdem nicht ohne Beschluss vom Gläubiger....komme mir momentan echt verar*** vor!! Wozu habe ich die Inso gemacht, wenn es trotzdem so läuft wie zuvor??!!   :dntknw:
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WitchLady86

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 14. Dezember 2009, 16:27:15 »

ohje das glaub ich dir grad wenn man noch ein kind hat.
Aber ich dächte letztens im netzt das gelesen zu haben das es da ein schreiben vom gericht gibt damit die es wieder frei geben oder es hat mir mein InsO berater gesagt weil ich auch sehr verunsichert bin deswegen.Am besten wird sein du gehst morgen zum gericht und fragst dort mal nach die können dir auf jeden fall helfen
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nsolventer

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 14. Dezember 2009, 19:40:58 »

Ich würde mal zum Vollstreckungsgericht gehen (Rechtsantragstelle) und dort einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. Die entsprechenden Infos (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und auch die Eröffnung der Insolvenz, Schreiben vom Insolvenzgericht) mitnehmen. Das sollte eigentlich recht flux gehen.
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clhu

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #7 am: 14. Dezember 2009, 21:40:59 »

@nsolventer: Vielen Dank!
Durch das googeln was ein Vollstreckungsgericht ist, bin ich auf etwas tolles gestossen:
Musielak 4. Auflage zu § 765 a ZPO:
"Das der Gläubiger wg. einer Bagatellforderung vollstreckt, kann auch allein auch dann nicht ausreichen ( Vollstreckungsschutz zu gewähren), wenn die Kosten die der Zwangsvollstreckung die Forderung weit übersteigen."

Allerdings wäre eine Kontopfändung, die den Gläubiger nicht einmal tw. befriedigt, aber zur Kontokündigung führt, eine sittenwidrige Härte.
Der Zöller stimmt der Härte bei einer Kontopfändung ebenfalls zu.
Das LG Essen, Beschl. vom 25.09.2001 - 11 T 293/01 - hat die Anwendung des § 765 a ZPO und die vollständige Aufhebung der Kontenpfändung für zulässig erachtet.
a) bei vollständiger Ausschöpfung der Schuldnerrechte - keine nennenswerte Teil-Befriedigung des Gläubigers zu erwarten
und
b)drohende Kündigung des Girovertrages
und
c) lediglich Eingang laufender Sozialleistungen auf dem Konto
- Rpfleger 2002, 162 ff -

In Juris gibt es 9 Entscheidungen zu dem Thema § 765 a ZPO und § 850 k ZPO.


Anhand dieser Entscheidungen scheint eine Aufhebung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Alle Sparkassenkonten fallen damit eigentlich raus, da die Sparkasse nicht einfach so das Konto kündigen darf.

http://www.justizforum.nrw.de/showthread.php?t=424

Damit habe ich sie!! Die Kündigung meiner Bank zum 21.1.2010 liegt nämlich bereits vor!!

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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #8 am: 14. Dezember 2009, 23:13:52 »

Das Insolvenzgericht ist gem. § 89 III InsO zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung berufen, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ihr Erlass abgelehnt wurde.

Zwangsvollstreckung eines Insolvenzgläubigers:

Rechtsmittel m.E. eine Erinnerung nach § 766 ZPO einzulegen beim Insolvenzgericht (hätte der TH machen sollen). Das würde ich nun selbst in die Hand nehmen.

Kindergeld ist zudem innerhalb von 7 Tagen nach Gutschrift von der Bank auszuzahlen.

Auf die Rücknahme durch den GL würde ich nicht warten, der muss nicht! Frist um Rechtsmittel einzulegen 14 Tage nach Zugang der Pfädung bei der Bank.

Es ist höchste Eisenbahn!



« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 15:04:05 von Feuerwald »
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nsolventer

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #9 am: 15. Dezember 2009, 19:01:14 »

@nsolventer: Vielen Dank!

Allerdings wäre eine Kontopfändung, die den Gläubiger nicht einmal tw. befriedigt, aber zur Kontokündigung führt, eine sittenwidrige Härte.

In der Insolvenz kann eine Kontopfändung nicht zur Befriedigung eines Gläubigers führen (§§88,89 InsO).

Warum eine Sparkasse eine Kontoverbindung nicht kündigen darf entschließt sich mir aber in dem Zusammenhang. Sie darf für eine Kontopfändung keine Gebühren nehmen. Das ist ja auch häufig der Grund für Kündigungen.

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clhu

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #10 am: 16. Dezember 2009, 14:27:40 »

Ich komme alleine nicht weiter!!
War gestern auf der Polizei und wollte Anzeige erstatten, aber der nette Mann hat mich wieder weggeschickt, da es sich um Zivilrechtliche Dinge handelt?!

Danach habe ich noch einen anderen Anwalt als meinen Treuhänder angerufen.
Von dem durfte ich mir erstmal sagen lassen, dass ich komplett falsch beraten wurde...mit 5000 eur geht man nicht in die insolvenz und mein treuhänder hätte innerhalb von 2 tagen erreichen können, dass mein Konto wieder frei ist  :mad2:

Heute habe ich einen Termin bei ihm...bin sehr gespannt was noch dabei rauskommt

PS: Mittlerweile sind es 21 TAGE an denen ich nicht an mein Geld komme!!!!!!!!!!!!!!   :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:
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WitchLady86

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #11 am: 16. Dezember 2009, 17:06:46 »

ohje ich hoffe du kannst etwas erreichen dort drück dir ganz fest die daumen das wird schon.

Und warst du mal bei dein Insolvenzverwalter der kann dir da bestimmt auch helfen?
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clhu

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Re: Kontopfändung trotz Privatinsolvenz
« Antwort #12 am: 17. Dezember 2009, 12:31:34 »

@withlady: das ist lieb, danke!!

komme gerade vom gericht und hurra hurra ich habe es!!! einen beschluss, dass mir zumindest ein teilbetrag sofort freigeschaltet werden sollen!!
gleich noch mal bei der bank anrufen und denen ein bissie druck machen.

lieben dank noch mal für eure hilfe!!!   
super, dass es diese seite gibt!!! :thumbup:
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