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Autor Thema: Kontopfändung und P Konto  (Gelesen 4891 mal)

martinagi

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Kontopfändung und P Konto
« am: 06. Juli 2010, 16:19:12 »

Hallo zusammen
seit dem 14.06.2010 bin ich in der Privatinsolvenz. 2 Tage vorher hat ein Gläubiger noch schnell mein Konto gepfändet obwohl er wusste das der Antrag läuft.
Nun hat mir meine Bank ein P Konto angeboten wo ich bis zur Pfändungsfreigrenze frei verfügen kann, am Automaten und auch Onlinebanking.
Ich habe aber irgendwo gelesen das man wenn man einmal ein P konto hat nie wieder ein normales Konto bekommt hat jemand von Euch da Ahnung von ?
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung und P Konto
« Antwort #1 am: 06. Juli 2010, 20:19:32 »

Ich habe aber irgendwo gelesen das man wenn man einmal ein P konto hat nie wieder ein normales Konto

- was ist denn ein normales Konto? Die Zusatzvereinbarung zur Führung eines Pfändungsschutzkontos kann jederzeit widerrufen werden. Dann hat man wieder ein "normal" pfändbares Konto.
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DarkAngel35

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Re: Kontopfändung und P Konto
« Antwort #2 am: 06. Juli 2010, 22:23:10 »

Hallo...

ich habe mir vorsorglich auch schon bei der Postbank mein "normales" Girokonto ab dem 1.7. in ein P Konto umwandeln lassen. Es steht bei mir lediglich in der Schufa drin das dieses gemeldete Girokonto ein P Konto ist. Sonst tut es überhaupt keinen Ausschlag auf irgendwas ausser das man eben bis 985, 15 Euro nicht gepfändet werden kann bzw. das Konto...

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lucca_m

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Re: Kontopfändung und P Konto
« Antwort #3 am: 07. Juli 2010, 18:08:23 »

Wenn man in der Insolvenz ist, braucht man kein P-Konto. Es sei denn, man hat nichts dazugelernt und läßt es wieder bis zur Kontopfändung bei Neu-Verbindlichkeiten kommen.
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martinagi

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Re: Kontopfändung und P Konto
« Antwort #4 am: 07. Juli 2010, 19:51:02 »

auf meinem konto liegt  ja eine alte pfändung und momentan muß ich immer einmal im monat zur bank um mein geld zu holen
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DarkAngel35

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Re: Kontopfändung und P Konto
« Antwort #5 am: 08. Juli 2010, 08:31:52 »

auf meinem konto liegt  ja eine alte pfändung und momentan muß ich immer einmal im monat zur bank um mein geld zu holen

Hallo...

dann beantragen sie es doch einfach bei ihrer Bank, dann ist es geschützt bis 985,15 Euro und sie müssen es nicht abholen sondern können frei verfügen
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lenchik22

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Re: Kontopfändung und P Konto
« Antwort #6 am: 08. Juli 2010, 11:27:56 »

Sobald die Insolvenz eröffnet ist, darf niemand außer dem TH pfänden!! Sonst haftet die Bank dafür. Also muss man das mit dem TH klären.
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Insokalle

Re: Kontopfändung und P Konto
« Antwort #7 am: 08. Juli 2010, 11:31:38 »

Die Pfändung, die Sie eingangs beschrieben haben, dürfte unwirksam sein.
Oder meinen Sie jetzt eine andere?
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