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Autor Thema: kontopfändung während der insolvenz  (Gelesen 3189 mal)

elga

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kontopfändung während der insolvenz
« am: 02. Januar 2012, 16:14:58 »

Hallo,
nun warte ich schon seit september, dass meine insolvenz eröffnet wird. in der zwischenzeit hat mir ein gläubiger (eine bank) einen mahnbescheid geschickt, dem ich ja nicht widersprechen konnte, weil die forderung ja berechtigt ist.natürlich ist auch ein vollstreckungsbescheid ergangen.
im moment habe ich noch nichts weiter gehört. weder hat sich ein gv angemeldet, noch habe ich eine kontopfändung und ich hoffte, dass ich mir auch kein p-konto einrichten muss, weil ich ja in der insolvenz vollstreckungsschutz habe.
nun habe ich aber in einem beitrag gelesen, dass jemanden in der pi trotzdem von einem gläubiger das konto gepfändet wurde.
wie kann das sein?
wie gesagt, im moment besteht bei mir noch keine kontopfändung.
soll ich mein konto trotzdem in ein p-konto umwandeln, für den fall, dass der gläubiger eine kontopfändung anstrebt und kann der gläubiger denn ohne gv überhaupt an meine kontodaten kommen?
ich bin im moment ganz schön durch den wind und hoffe, dass irgend jemand eine antwort für mich parat hat.

danke im voraus
elga
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Insokalle

Re: kontopfändung während der insolvenz
« Antwort #1 am: 03. Januar 2012, 17:47:42 »

Man soll nicht alles glauben, was man liest. Und zu pauschalen Aussagen was zu schreiben, ist schwierig bis unmöglich.
Sie haben Ihr lfd. Konto hoffentlich bei einer anderen Bank? An diese Daten zu kommen, ist für die Gläubigerbank kein Problem.
Die Umwandlung in ein P-Konto erleichtert die Sache, wenn Pfändungen zu befürchten sind. Das muss aber letztlich jeder selbst entscheiden.

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Schuldenheini

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Re: kontopfändung während der insolvenz
« Antwort #2 am: 03. Januar 2012, 18:04:55 »

Das Konto kann von einem Insolvenzgläubiger im Verfahren bzw. RSB-Verfahren NICHT gepfändet werden.


Zum vorläufigen Vollstreckungsschutz bei beantragter Inso:

Der Insolvenzantrag allein löst noch keine Vollstreckungsverbote aus, der Gläubiger kann sich allenfalls bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Risiko der Unwirksamkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die so genannte "Rückschlagsperre" und der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter aussetzen. Das Insolvenzgericht ordnet ein Verbot der Zwangsvollstreckung nur dann an, wenn sie nach seinen Feststellungen der Insolvenzmasse droht.

Konto:

Wenn das Konto bei der SCHUFA gemeldet ist, ist das auch dem GV zeitnah bekannt. Das gilt insbesondere für die P-KOnten. Die müssen immer der SCHUFA gemeldet werden. Auch bei SCHUFA-freien Konten

Sie sollten mal beim Amtsgericht nachfragen, wie denn der STand der Dinge bezüglich Ihres Insoantrages ist.
Manchmal "vergessen" die Gerichte so was ;-)
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ulli68

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Re: kontopfändung während der insolvenz
« Antwort #3 am: 03. Januar 2012, 19:43:54 »

hallo ich bin neu hier................können die an das Girokonto von meinem sohn dran nur er hat zugriff darauf ich nicht.und dürfen die seine spielkonsolen und seinen laptop und seinen fernseher wegnehmen??? :gruebel:
Das Konto kann von einem Insolvenzgläubiger im Verfahren bzw. RSB-Verfahren NICHT gepfändet werden.


Zum vorläufigen Vollstreckungsschutz bei beantragter Inso:

Der Insolvenzantrag allein löst noch keine Vollstreckungsverbote aus, der Gläubiger kann sich allenfalls bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Risiko der Unwirksamkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die so genannte "Rückschlagsperre" und der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter aussetzen. Das Insolvenzgericht ordnet ein Verbot der Zwangsvollstreckung nur dann an, wenn sie nach seinen Feststellungen der Insolvenzmasse droht.

Konto:

Wenn das Konto bei der SCHUFA gemeldet ist, ist das auch dem GV zeitnah bekannt. Das gilt insbesondere für die P-KOnten. Die müssen immer der SCHUFA gemeldet werden. Auch bei SCHUFA-freien Konten

Sie sollten mal beim Amtsgericht nachfragen, wie denn der STand der Dinge bezüglich Ihres Insoantrages ist.
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Schuldenheini

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Re: kontopfändung während der insolvenz
« Antwort #4 am: 03. Januar 2012, 21:08:55 »

Zu Deiner Frage :

NEIN  :coffee:
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