Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: svennii am 13. Februar 2007, 08:57:09

Titel: Kontosaldo vom Tag der Eröffnung Insolvenzverfahren an IV?
Beitrag von: svennii am 13. Februar 2007, 08:57:09
Hallo. Ich hätte da nochmals eine Frage. Es ist wirklich schön, dass es euer Forum gibt und man sich an Gleichgesinnte wenden kann.
Am 24.1. wurde bei mir das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun hat mein IV den Kontostaldo von diesem Tag von meinem Konto auf sein Verwalterkonto überwiesen. Ist das zulässig? Hatte das schon mal einer von euch? Vielen lieben Dank für eine Antwort schon im voraus und schönen Tag euch allen[addsig]
Titel: Kontosaldo vom Tag der Eröffnung Insolvenzverfahren an IV?
Beitrag von: ThoFa am 13. Februar 2007, 16:46:51
Hallo,

ja das ist zulässig. der TH hat die Aufagbe die Insolvenzmasse zu sichern. Sollten in diesem Guthaben unpfändbare Anteile dabei sein, müssen Sie dem TH darauf hinweisen und um die Auszahlung bitten,lässt er sich darauf nicht ein, bleibt Ihnen der Weg über das Insolvenzgericht.

MfG

ThoFa [addsig]