Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: juergenmg am 28. August 2010, 12:22:30

Titel: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: juergenmg am 28. August 2010, 12:22:30
Hallo
Ich habe vor c.a. einer Woche den Bescheid über die Privatinsolvenzeröffnung vom Gericht bekommen, Mein Fallmanager der Arge hatte mich aufgefordert die Insolvenz über die Schuldnerberatung anzumelden ( Eingliederungsvereinbarung )
Heute am Samstag 28.08.2010 bekamm ich Post von der Deutschen Bank mit dem Hinweis das mein Konto gesperrt wurde.
Die Bank ist von der Schufa über die Insolvenzeröffnung informiert worden über das Konto kann ich erst wieder verfügen wenn der Insolvenzverwalter eine Freigabe erteilt z.z. muß ich der Bank unverzügl. den Insolvenzeröffnungsbeschluss einreichen.
Auf meinem Guthabenkonto ist kein nenenswertes Guthaben vorhanden weil dort zur Zeit nur Sozialeistungen der Arge Harz4 für die Bedarfsgemeinschaft ( 2 Erwachsene und 2 Kinder ) + Geld von der Familienkasse eingeht.
Am 31.08.2010 erwarten wir das Geld von der Arge für unseren Lebensunterhalt, von diesem Geld müßen wir Strom und e.c. erledigen,zu dem müßen wir unsere Kinder vesorgen die Schulpflichtig sind.
Leider wurde ich nicht richtig von der Schuldnerberatung informiert so das es überschachend schnell kam mit der Kontosperre.
Wie kann ich das Konto schnellmöglich wieder freischalten lassen ???
Bitte um Hilfe in der Angelegenheit.
m.f.G.
Juergen :cry:
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: Pauli am 28. August 2010, 13:34:23
Hallo!
Versuche Montag morgen Deinen TH zu kontaktieren, damit der sich mit der Bank in Verbindung setzen kann
damit das Konto wieder frei wird und bring den Eröffnungsbeschluss zur Bank.
Das war immer mein Graus..Kurz vor´m 1. das Konto zu und dann noch am Samstag die Nachricht, wenn man
niemanden erreichen kann!
Trotzdem ruhig bleiben, das Geld nimmt Euch keiner weg!
LG
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: juergenmg am 28. August 2010, 15:08:51
Hallo!
Versuche Montag morgen Deinen TH zu kontaktieren, damit der sich mit der Bank in Verbindung setzen kann
damit das Konto wieder frei wird und bring den Eröffnungsbeschluss zur Bank.
Das war immer mein Graus..Kurz vor´m 1. das Konto zu und dann noch am Samstag die Nachricht, wenn man
niemanden erreichen kann!
Trotzdem ruhig bleiben, das Geld nimmt Euch keiner weg!
LG
Danke ´ ruhig bleib ich bis Montag.
Grüße
Juergen
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: juergenmg am 30. August 2010, 12:27:31
Hallo
Hir möchte ich den heutigen Ablauf meiner Bemühungen das Guthabenkonto bei der DB wieder freizustellen.
Montag 9.00 uhr Kanzlei des TH : Das gesperrte Konto soll laut Kanzlei wieder freigegeben sein.
( ohne das ich etwas unternommen habe ) ??????
Gegeüber zur Bank um sicherzugehen das es tatsächlich so ist, (Pustekuchen) nichts ist von einer Freigabe bekannt.
Anruf beim Treuhändler´ein Fax wurde zur DB gechickt.
Mittags erneute Anfrage bei der Bank´keine Meldung eingegangen.
Konto bleibt weiterhin gesperrt.
Was tun ?????
Morgen noch mal nachfragen und dann event. zum Insolvenzgericht nach Rat fragen.
Das ist ein Palaver ohne Ende, da kommt echt Freude auf.
Grüße
Juergen :lollol:
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: Fallera am 30. August 2010, 12:31:11
Die Frage ist, wo der TH das Fax hingeschickt hat.

Ich nehme mal an, sie sind zu einer Zweigstelle der DB gegangen oder? Meiner Erfahrung nach dürfen die das Konto gar nicht freigeben, sondern das wird Zentral von der Hauptstelle aus gemacht.

Das kann im schlimmsten Fall schon mal ein paar Tage dauern bis das geschehen ist!
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: juergenmg am 30. August 2010, 15:29:51
Auf dem Brief den ich Samstag erhalten habe steht eine Faxnummer ´an diese zuständige Hauptgeschäftstelle der DB wurde auf der Nachfrage von mir das Fax von der DB gesendet
meine zuständige Geschäftstelle ist bis jetzt nicht informiert
Auf die Nachfrage in der Kanzlei des TH mit der Bitte mir das Fax doch mitzugeben so das ich es Persönlich bei der DB abgeben kann , bekam ich keine klare Zusage.
Es macht sich bei mir der Eindruck breit das der TH überhaupt keine Interesse hat das Konto freizugeben.
Ich werde noch bis Morgen abwarten, und dann sehe ich weiter.
Grüße
Juergen
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: Fallera am 30. August 2010, 15:38:55
Rufen sie lieber auf der Hauptgeschäftsstelle an und erkundigen sich. Dann fragen sie gleich nach der korrekten Faxnummer bei der korrekten Stelle innerhalb der Bank! Bei einer Bank dieser Größenordnung dauert es alleine Tage bis das Fax an die richtige Stelle gelangt!

Ob eine persönliche Abgabe bei Ihrer Zweigstelle etwas bringen würde bezweifel ich stark! Wie gesagt, für so etwas haben Banken eigene Abteilungen und die sind eigentlich immer in der Hauptstelle angesiedelt. Nur die haben die Berechtigung im Falle einer Insolvenz die Konten wieder freizugeben.
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: juergenmg am 30. August 2010, 18:33:02
Habe Neuigkeiten
heute um 17,30 uhr Rückruf von einer Mitarbeiterin der DB ( sehr freundlich ) , kurze Kontoprüfung meiner Daten ´Auf meinem Konto steht jetzt ( Insolvenzverfahren wurde eröffnet ) das Konto soll wieder frei sein.
Vorsichtig ist der Elefant im Porzelanladen, ich gehe nicht zum Geldautomaten, Kontoauzüge lassen sich ohne weiteres ausdrucken ,und die Karte kommt auch wieder raus.
Ich denke mal das wars vorerst.
Ich kann nur jeden Raten ein P konto zu eröffnen der vor hat in Insolvens zu gehen, ich glaube das kann nicht so einfach gesperrt werden, aber wer einmal in PV für den lohnt es sich eh´nicht mehr.
Liebe Grüße
Juergen
Danke für eure Nerven :hi:
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: Fallera am 30. August 2010, 20:15:39
Das freut mich, aber ein p Konto schützt vor der kurzfristigen Sperrung bei Insolvenz nicht! Die Bank sperrt aus haftungsgründen ob p Konto oder nicht.
Titel: Re: Kontosperrung Arbeitslosengeld II
Beitrag von: juergenmg am 30. August 2010, 23:13:08
Das freut mich, aber ein p Konto schützt vor der kurzfristigen Sperrung bei Insolvenz nicht! Die Bank sperrt aus haftungsgründen ob p Konto oder nicht.


Da sollte mann sich mal was anderes einfallen lassen,schlisslich braucht ja jeder ein paar Mark zum leben oder ?