"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?  (Gelesen 3304 mal)

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« am: 05. März 2008, 15:56:58 »

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe ein Insolvenzverfahren und demzufolge einen IV, das Haus in dem ich wohne wurde auf Mietkaufbasis gekauft, bedeuet ich stehe im Grundbuch drin, belastet ist bei der Bank und hat eine Sicherheitseintragung für den Verkäufer. Es ist komplett belastet.
Ich wohne selber in dem Haus und es ist eine Gewerbeeinheit im Haus, diese ist NOCH vermietet, da der IV sich auf keine Mietminderung eingelassen hat, welche ich schon mit dem Mieter vereinbart hatte, damit wenigstens etwas Geld rein kommt, wird der Mieter wohl kündigen.
Nun zieht der IV die kompl. Miete ein. Welche Kosten muss der IV nun bezahlen, es fallen ja gewaltige Kosten an.
- Versicherung
- Grundsteuer
- Gas
- Strom
- Instandhaltung
Laut Mitevertrag ist das Inventar der Gewerberäume mitvermietet, wenn da was ersetzt werden muss, geht die Rechnung dann zum IV?
Danke für eure Hilfe.
« Letzte Änderung: 07. März 2008, 10:09:56 von Schober »
Gespeichert
 

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #1 am: 24. April 2008, 11:38:30 »

Der Mieter der Gewerbeeinheit hat Mängel beklagt, welche beseitigt werden müssen. Der TH zieht ja die Miete ein und Verwaltet die Immo also müsste er doch dafür zuständig sein, oder?
Kann mir das einer beantworten?
Besten Dank.
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #2 am: 24. April 2008, 13:36:30 »

Hallo Schober,

da bei mir ein artverwandter Sachverhalt vorliegt kann ich Dir nur kurz schildern wie es bei mir aussähe.

Ich habe ein noch nicht übertragenes Vermächtnis, welches Immobilien betrifft.
Mieteinheiten und ein Gewerbeobjekt.

Bei Übertragung – sprich offizieller Übernahme meinerseits müsste ICH für die laufenden Kosten bis Verkauf (welcher beabsichtigt ist) aufkommen.
Sprich Steuer, Instandhaltung usw.usf.

Da ich das nicht kann möchte ich das Vermächtnis nicht annehmen, bis man mir sagt, dass ich aus dieser Haftung entlassen bin bzw. bis VORAB ein Käufer gefunden wurde – so dass die Überschreibung nur noch Formsache für einen Moment ist.

Ob das jetzt natürlich für Mietkauf gleich gesetzt ist weiß ich nicht.

Theoretisch könnten aber aus den Mieteinnahmen die laufenden Kosten gedeckt werden und der Überschuss fällt zur Masse.

Bei mir laufen diese Zahlungen derzeit auf einem Konto beim Testamentsvollstrecker auf, welcher die Hypotheken bedient und die laufenden Kosten daraus zahlt und der Überschuss sammelt sich an und fällt dann irgendwann (sofern mal übertragen wird) zur Masse.

Vielleicht konnte ich Dir ein klein wenig damit weiterhelfen.

Hast Du denn schon einmal versucht mit dem IV über dieses Thema zu sprechen?

lg
small
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #3 am: 24. April 2008, 14:10:27 »

Zitat
Hast Du denn schon einmal versucht mit dem IV über dieses Thema zu sprechen?
Ja, dann bekomme ich zur Antwort: stellen sie nicht die dritte Frage vor der ersten.
Was übrigens eine Standartantwort ist.
Ich vermute das der IV sowenig wie möglich Kosten übernehmen will.
Ich habe ihm gestern die Unterlagen für die Hausversicherung inkl. der Zahlungsaufforderungen und Mahnungen der Versicherung einfach mal gefaxt. Siehe da er wird aufeinmal aktiv. Angeblich kann er für die Altforderungen nicht aufkommen, obwohl er ja für diese Zeit bereits die Miete bekomen hat. Nun wurde die Versicherung gekündigt und er hat eine neue Abgeschlossen. Soll mir recht sein.
Den Grundsteuernescheid habe ich heute übermittelt und alle Kosten für das Haus werde ich jetzt auch an den TH weiterleiten.

Wie ist das,  kann ich einfach einen Handwerker bestellen wenn was kaputt geht oder muss ich dem TH bescheid sagen und er übernimmt die Beauftragung?
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #4 am: 24. April 2008, 15:20:33 »

Ich kann es nicht 100% beantworten.

Ich persönlich habe solche Dinge (bin aber noch kein offizieller Eigentümer) immer an meine IV weitergeleitet.
Leider hat diese auch nichts gemacht worauf hin ein Mieter wegen nicht beseitigter Mängel fristlos kündigte.

Ich denke aber im Normalfall ist der Eigentümer zur Beseitigung verantwortlich und muss die Kosten hierfür tragen.
Da bei Dir ein IV zwischengeschaltet ist würde ich die Unterlagen mit Bitte um Klärung, Kenntnisnahme und Erledigung an ihn weiterleiten.

Aber das ist nur eine aus Erfahrung gemachter Rat und aufgrund diverser Aussagen vom RA die ich diesbzgl. in meinem Fall befragt hatte.

Wie das rechtlich in der Realität aussieht kann ich Dir leider auch nicht ausreichend beantworten.

lg
small

Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #5 am: 25. April 2008, 00:20:25 »

Hallo,

sind Sie nun im laufenden Insolvenzverfahnren oder schon in der WVP ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #6 am: 25. April 2008, 11:03:29 »

Ich befinde mich im laufenden Verfahren.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #7 am: 25. April 2008, 14:48:36 »

Hallo,

das Haus gehört somit zur Insolvenzmasse und die Einnahmen daraus auch. Die Kosten sind Masseverbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter zu zahlen hat. Sämtliche Verhandlung bezgl. der Immo hat der IV zu führen.

Dies gilt solange bis der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Masse schriftlich freigibt. Sollten bis dahin Kosten auflaufen (also von Eröffnung bis zur Freigabe) sind das Massekosten, die muss der IV zahlen. Achtung: Er wird eventuell versuchen Ihnen diese Kosten ans Bein zu binden.

Ab Freigabe sind Sie wieder für die Immo zuständig, es sei denn ein Sicherungsgläubiger beantrag die Zwangsverwaltung, dann geht die ganze Sache an diesen Verwalter über.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #8 am: 25. April 2008, 15:12:17 »

Das ist ja mal eine gute Nachricht, DANKE.
Nun frage ich mich aber, ist er zur Werterhaltung (Instandhaltung) verpflichtet? Oder kann er Reperaturen ablehnen.
Die nächste Frage, wenn er die Immo freigibt, weil zuviel Kosten anfallen, kann ich dann wieder die Mietverträge selber mit den Mieter schliessen? Und wenn ja, zählt die Meite die ich dann bekomme als normales Einkommen?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Kosten für das Haus, wer übernimmt die?
« Antwort #9 am: 25. April 2008, 15:33:37 »

Hallo,

er ist zur Erhaltung der Masse verpflichtet, alles eine Auslegungssache.

Mieteinnahmen nach Freigabe verbleiben bei Ihnen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz