Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 22. April 2010, 21:04:19
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1 Jahr = 300€
2 Jahr = 300€
Abendrealschule
IV meinte am Telefon (vor einem viertel Jahr) ob sie was kostet, sagte das ich mir nicht sicher seie.
Muss ich ihm das melden oder würde ich gar Probleme bekomme wenn ich es aus meinem unpfändbarem Arbeitseinkommen bezahle?
Muss ihm ja auch nicht erzählen wenn ich eine Rolle Klopapier kaufe?!
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2 x nein
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Aber warum fragt er dann so komisch? (Damals zumindest)
Lieber auf Nummer sicher gehen :biggrin:
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Noch 2 Fragen:
- Wem soll ich die Schulbescheinigung schicken? Dem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht, oder
beiden?
- Schreibt einer von beiden die Schule an, ne oder?
Das wäre peinlich...
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Noch 2 Fragen:
- Wem soll ich die Schulbescheinigung schicken? Dem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht, oder
beiden?
- Schreibt einer von beiden die Schule an, ne oder?
Das wäre peinlich...
KSC.....unser Dauerbrenner hier.... :wink:
Schicken nur was dem Th wenn er Sie dazu auffordert..........und die Schule schreibt er auch nicht an
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ohne mich wärs doch langweilig :lollol: :thumbup: