Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 22. April 2010, 21:04:19

Titel: Kosten für Schule
Beitrag von: KSC am 22. April 2010, 21:04:19
1 Jahr = 300€
2 Jahr = 300€

Abendrealschule

IV meinte am Telefon (vor einem viertel Jahr) ob sie was kostet, sagte das ich mir nicht sicher seie.

Muss ich ihm das melden oder würde ich gar Probleme bekomme wenn ich es aus meinem unpfändbarem Arbeitseinkommen bezahle?

Muss ihm ja auch nicht erzählen wenn ich eine Rolle Klopapier kaufe?!
Titel: Re: Kosten für Schule
Beitrag von: paps am 22. April 2010, 21:28:25
2 x nein
Titel: Re: Kosten für Schule
Beitrag von: KSC am 22. April 2010, 21:29:04
Aber warum fragt er dann so komisch? (Damals zumindest)

Lieber auf Nummer sicher gehen  :biggrin:
Titel: Re: Kosten für Schule
Beitrag von: KSC am 22. April 2010, 22:00:10
Noch 2 Fragen:

- Wem soll ich die Schulbescheinigung schicken? Dem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht, oder
beiden?

- Schreibt einer von beiden die Schule an, ne oder?

Das wäre peinlich...
Titel: Re: Kosten für Schule
Beitrag von: rookie am 24. April 2010, 09:08:18
Noch 2 Fragen:

- Wem soll ich die Schulbescheinigung schicken? Dem Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht, oder
beiden?

- Schreibt einer von beiden die Schule an, ne oder?

Das wäre peinlich...

KSC.....unser Dauerbrenner hier.... :wink:

Schicken nur was dem Th wenn er Sie dazu auffordert..........und die Schule schreibt er auch nicht an
Titel: Re: Kosten für Schule
Beitrag von: KSC am 24. April 2010, 10:18:40
ohne mich wärs doch langweilig  :lollol:  :thumbup: