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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kosten TH und Inso  (Gelesen 5333 mal)

lissi805

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Kosten TH und Inso
« am: 18. Juni 2009, 13:21:46 »

Hallo ,

ich habe vom Gericht eine Stundung der anfallenden Kosten bekommen und brauch auch keine Ratenzahlung
zu leisten.

Nun komme ich vom 1 termin mit dem TH.
Nun sagte dieser, er bekomme 119 euro pro Jahr während der gesamten Inso und nach den 7 Jahren will das Gericht 1200
für das verfahren.
Stimmt das  so?

Meine Einkünfte werden sich nicht verändern , rente , pflegegeld wohngeld.
 
danke für eure Antworten.
gruß lissi
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dobberstein

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #1 am: 18. Juni 2009, 13:47:04 »

m. W nach 6 Jahren, ansonsten ja
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lissi805

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #2 am: 18. Juni 2009, 13:50:16 »

also stimmt das so?
aber der Th will jedes Jahr 119 euro für seine Arbeit.

wenn man unter der pfändungsgrenze liegt , muss man da auch nach 6 Jahren die Gerichtskosten bezahlen ?
meine Rente ist 719 euro und wird ja nicht in 6 jahren soviel erhöht werden .

Gruß lissi
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dobberstein

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #3 am: 18. Juni 2009, 13:57:23 »

Also ehrlich gesagt,...normalerweise bin ich der Ansicht, ich erhalte hier etwas-nämlich den Erlass meiner Schulden- somit sollte ich doch gewillt sein, die hierfür anfallenden Kosten auch zu begleichen. Du hast ja 6 Jahre Zeit- find ich irgendwie gut.
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lissi805

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #4 am: 18. Juni 2009, 14:18:34 »

aber die 119 euro für den Th sind extra, da sind 7x119 euro = 842 euro , und
dann die 1200 euro zusätzlich fürs gericht.

du hast schon Recht , die schulden werden einen erlassen , aber  ich habe pro Monat 250 euro zum leben ,
das reicht kaum so , von sparen ist da nichts.
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rookie

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #5 am: 18. Juni 2009, 14:41:19 »

Wenn Du Verfahrenskostenstundung hast brauchst Du den TH nicht zu zahlen pro Jahr...

Du zahlst erst nach den 6 Jahren komplett alles und selbst das kannst Du in Raten abstottern
« Letzte Änderung: 18. Juni 2009, 14:43:30 von rookie »
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lissi805

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #6 am: 18. Juni 2009, 15:17:54 »

ich zitiere mal aus dem brief des Gerichtes:
" Schuldnerin wird die Stundung der im Verfahrensabschnitt "Insolvenzverfahren"anfallenden Kosten bewilligt."
"Schuldnerin hat eine Ratenzahlung auf die Kosten des Verfahrens derzeit nicht zu leisten "

Gründe:Schuldnerin hat Restschuldbefreiung und in der vorgeschriebenen Form Verfahrenskostenstundung beantragt.
                Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen reichen ihre Einkünfte und Vermögen vorraussichtlich nicht aus ,
                 die Kosten des Verfahrens zu decken.
                Schuldnerin war damit Verfahrenskostenstundung für den Verfahrensabschnitt "Insolvenzverfahren "zu bewilligen(§4aInso)
               Nachdem die anrechnungsfreien Einkünfte d.Schuldnerin unter der Pfändungsgrenze liegen , ist sie zur Ratenzahlung derzeit nicht
               verpflichtet."

also gilt das auch für die Vergütung des Th oder muss ich da noch einen Antrag stellen ?

gruß lissi
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rookie

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #7 am: 18. Juni 2009, 15:19:59 »

Wie ich schon sagte..

Gestundet werden die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Treuhändervergütung während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensperiode...

Sofern die Stundung beantrag und genehmigt ist.....
« Letzte Änderung: 18. Juni 2009, 15:36:03 von rookie »
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paps

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #8 am: 18. Juni 2009, 17:31:49 »

Ja, die Kosten müssen nicht sofort bezahlt werden.
Nach der RSB gibt es dann nochmal eine Zahlungsaufforderung für die Gesamtkosten (etwa 2.000.,-) die dann wiederum  ratierlich gezahlt oder niedergeschlagen werden können.

Vielleicht wollte der TH aber auch nur aufzeigen, mit welchen gestundeten Kosten (und das Zinsfrei) Sie rechnen müssen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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lissi805

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #9 am: 19. Juni 2009, 08:54:27 »

Hallo paps,

was bedeutet nun der Wortlaut des Gerichtsurteils ?
die Kosten sind gestundet für die 6 Jahre  oder ?
Muss ich also das gesamte verfahren zahlen ? oder muss man dann nochmals einen neuen Antrag stellen ?

danke für die antwort.
lissi
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rookie

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #10 am: 19. Juni 2009, 16:23:56 »

Nochmal...Du zahlst 6 Jahre lang gar nix....auch nicht den TH...

Nach der RSB bekommst Du eine Rechnung vom Gericht die beinhaltet die Kosten des Verfahrens und die des TH------

Die kannst Du auch abstottern auf Antrag

« Letzte Änderung: 20. Juni 2009, 09:03:03 von rookie »
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paps

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #11 am: 19. Juni 2009, 17:54:34 »

Leider fürchet ich, dass ab Aufhebung die TH-Kosten zu zahlen sind.
Im Zitat wird von "Verfahren" gesprochen und dieses endet nun mal mit der Aufhebung nach §200 InsO.

Zitat
" Schuldnerin wird die Stundung der im Verfahrensabschnitt "Insolvenzverfahren"anfallenden Kosten bewilligt."

Es könnte aber ein neuer Stundungsantrag auch für die Laufzeit der Abtretungserklärung gestellt werden, wenn die 10,- monatlich nicht machbar sind.
« Letzte Änderung: 19. Juni 2009, 17:56:18 von paps »
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rookie

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #12 am: 20. Juni 2009, 09:06:30 »

Man kann alles nach der RSB zahlen...Kosten für den TH fallen ja nicht nur für das "Verfahren " an , sonder auch für die Wohlfühlperiode.



Gestundet werden die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Treuhändervergütung während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensperiode...[/glow]
« Letzte Änderung: 20. Juni 2009, 09:35:04 von rookie »
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Insokalle

Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #13 am: 20. Juni 2009, 11:34:01 »

In § 4a InsO heißt es u.a.: Die Stundung erfolgt für jeden Verfahrensabschnitt besonders.
Zur Not hilft eine Nachfrage beim Insolvenzgericht zur näheren Erläuterung.
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paps

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #14 am: 20. Juni 2009, 18:24:29 »

Man kann alles nach der RSB zahlen...Kosten für den TH fallen ja nicht nur für das "Verfahren " an , sonder auch für die Wohlfühlperiode.

Aber, darum auch nochmal das Zitat, es wurde ausdrücklich von "Verfahrensabschnitt" gesprochen.
Es bleibt also nur, einen neuen Stundungsantrag auch für die Restlaufzeit der Abtretungserklärung bis zur entgültigen Entscheidung über die RSB, zu stellen.
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rookie

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #15 am: 24. Juni 2009, 13:39:36 »

@ insokalle

also bei mir wurden folgende Kosten gestundet für :

- das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

- das Insolvenzverfahren

- das Restschuldbefreiungsverfahren

Werden die  TH -Kosten von der Stundung auch erfasst oder nur die gerichtlichen ??
« Letzte Änderung: 24. Juni 2009, 13:48:29 von rookie »
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Insokalle

Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #16 am: 24. Juni 2009, 19:40:53 »

Die Verfahrenskosten umfassen neben den Gerichtskosten auch die Kosten des TH oder IV (§ 54 InsO).
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zincalloy

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #17 am: 24. Juni 2009, 20:30:53 »

Hallo gleiches Thema andere ansicht.
auch meine inso ist seit vier Jahren am laufen ich habe ebenfalls 119 pro jahr an die TH zu Zahlen.Nachdem ich mich nun mit dem letzten Gläubiger verglichen habe ist mein Schuldenstand seit 1 jahr null.Trotzdem erhalte ich keine RB da Gersichtskosten von 1056 noch zu zahlen sind.

Fazit neue Schulden machen damit ich die Gerichtskosten zahlen kann.Das ist doch gelinde gesagt leicht Schizophren
Ich finde es erstens schon mal eine Schweinerei das Die eröffnung einer Insolvenz (falls nicht über Schuldnerbaratung) Geld kostet,ebenso finde ich es eine Schweinerei das ich an einen TH was zahlen muss,die Gerichtskosten schlagen dem Fass dann den Boden Aus.

Wenn ich in der Notlage bin meine Zahlunsunfähigkeit per Insolvenz anzumelden.
Heisst das zu allererstmal das kein Geld da ist.

Also mich hat meine Inso die ich übers Internet gemacht habe (Insosoft)damals 250€ gekostet.Und das ist sicherlich im Vergleich zu einem RA oder sonstiger geeigneter person noch wenig.

Wenn ich dann die TH kosten und die Gerichtskosten aufrechne bin ich im Total bei ca.1900€ .

Das Find ich nicht in Ordnung um ehrlich zu sein.
Viele Leute müssten dringend eine Inso eröffnen weil ihnen aber das Geld dafür fehlt ,klappt es nicht.
Die Alternative zu einer Schuldnerberatung zu gehen ist sowieso undiskutabel,warte mal 1 jahr auf deinen erstenTermin wenn Dir das Wasser bis zum Hals steht.

 :nono:




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juergengrisu

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #18 am: 25. Juni 2009, 00:45:01 »

Hi Zusammen

Ich bin auch Früh Rentner unter 600€ Rente würde auch gerne die Verfahrenskoste selber zahlen ... aber wie ?? werden die bei mir erlassen?? oder ??
kann mann die weiter Stunden?? Ich habe aber meine Rente Unbefristet und es ist nach Ärztlicher sicht AUSGESCHLOSSEN das ich wieder Gesund werde ....

Was sagt ihr dazu (Ich will mich nicht drücken davor !!!!!!

beste Grüße

Juergengris
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zincalloy

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Re: Kosten TH und Inso
« Antwort #19 am: 25. Juni 2009, 04:15:02 »

Das glaub ich kaum das irgendetwas erlassen wird.Da kann Deine Lebenssituation noch so  prekär sein.
Ich sag ja Grenzfälle werden nicht berücksichtigt.

Meine Rente ist unter 700€ alerdings noch nicht unbefristet.
Aber ich kann 400€ pro Monat dazuverdienen,das kannst darfst du sicher auch.
Alleine diese Tatsache reicht aus,dich zur Zahlung der TH und Gerichtskosten zu verdonnern.

eine Befreiung von diesen Mosten ist meines wissens nach nicht möglich,und nicht vorgesehen.Zumindest habe ich noch niemals etwas in dieser Richtung gehört oder gelesen.

Das Thema scheint man bewusst todzuschweigen.Obwohl es einen nicht geringen Prozentsatz,der Insolvenznehmer durchaus betrifft.

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