Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 18. Juni 2009, 13:21:46
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Hallo ,
ich habe vom Gericht eine Stundung der anfallenden Kosten bekommen und brauch auch keine Ratenzahlung
zu leisten.
Nun komme ich vom 1 termin mit dem TH.
Nun sagte dieser, er bekomme 119 euro pro Jahr während der gesamten Inso und nach den 7 Jahren will das Gericht 1200
für das verfahren.
Stimmt das so?
Meine Einkünfte werden sich nicht verändern , rente , pflegegeld wohngeld.
danke für eure Antworten.
gruß lissi
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m. W nach 6 Jahren, ansonsten ja
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also stimmt das so?
aber der Th will jedes Jahr 119 euro für seine Arbeit.
wenn man unter der pfändungsgrenze liegt , muss man da auch nach 6 Jahren die Gerichtskosten bezahlen ?
meine Rente ist 719 euro und wird ja nicht in 6 jahren soviel erhöht werden .
Gruß lissi
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Also ehrlich gesagt,...normalerweise bin ich der Ansicht, ich erhalte hier etwas-nämlich den Erlass meiner Schulden- somit sollte ich doch gewillt sein, die hierfür anfallenden Kosten auch zu begleichen. Du hast ja 6 Jahre Zeit- find ich irgendwie gut.
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aber die 119 euro für den Th sind extra, da sind 7x119 euro = 842 euro , und
dann die 1200 euro zusätzlich fürs gericht.
du hast schon Recht , die schulden werden einen erlassen , aber ich habe pro Monat 250 euro zum leben ,
das reicht kaum so , von sparen ist da nichts.
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Wenn Du Verfahrenskostenstundung hast brauchst Du den TH nicht zu zahlen pro Jahr...
Du zahlst erst nach den 6 Jahren komplett alles und selbst das kannst Du in Raten abstottern
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ich zitiere mal aus dem brief des Gerichtes:
" Schuldnerin wird die Stundung der im Verfahrensabschnitt "Insolvenzverfahren"anfallenden Kosten bewilligt."
"Schuldnerin hat eine Ratenzahlung auf die Kosten des Verfahrens derzeit nicht zu leisten "
Gründe:Schuldnerin hat Restschuldbefreiung und in der vorgeschriebenen Form Verfahrenskostenstundung beantragt.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen reichen ihre Einkünfte und Vermögen vorraussichtlich nicht aus ,
die Kosten des Verfahrens zu decken.
Schuldnerin war damit Verfahrenskostenstundung für den Verfahrensabschnitt "Insolvenzverfahren "zu bewilligen(§4aInso)
Nachdem die anrechnungsfreien Einkünfte d.Schuldnerin unter der Pfändungsgrenze liegen , ist sie zur Ratenzahlung derzeit nicht
verpflichtet."
also gilt das auch für die Vergütung des Th oder muss ich da noch einen Antrag stellen ?
gruß lissi
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Wie ich schon sagte..
Gestundet werden die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Treuhändervergütung während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensperiode...
Sofern die Stundung beantrag und genehmigt ist.....
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Ja, die Kosten müssen nicht sofort bezahlt werden.
Nach der RSB gibt es dann nochmal eine Zahlungsaufforderung für die Gesamtkosten (etwa 2.000.,-) die dann wiederum ratierlich gezahlt oder niedergeschlagen werden können.
Vielleicht wollte der TH aber auch nur aufzeigen, mit welchen gestundeten Kosten (und das Zinsfrei) Sie rechnen müssen.
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Hallo paps,
was bedeutet nun der Wortlaut des Gerichtsurteils ?
die Kosten sind gestundet für die 6 Jahre oder ?
Muss ich also das gesamte verfahren zahlen ? oder muss man dann nochmals einen neuen Antrag stellen ?
danke für die antwort.
lissi
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Nochmal...Du zahlst 6 Jahre lang gar nix....auch nicht den TH...
Nach der RSB bekommst Du eine Rechnung vom Gericht die beinhaltet die Kosten des Verfahrens und die des TH------
Die kannst Du auch abstottern auf Antrag
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Leider fürchet ich, dass ab Aufhebung die TH-Kosten zu zahlen sind.
Im Zitat wird von "Verfahren" gesprochen und dieses endet nun mal mit der Aufhebung nach §200 InsO.
" Schuldnerin wird die Stundung der im Verfahrensabschnitt "Insolvenzverfahren"anfallenden Kosten bewilligt."
Es könnte aber ein neuer Stundungsantrag auch für die Laufzeit der Abtretungserklärung gestellt werden, wenn die 10,- monatlich nicht machbar sind.
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Man kann alles nach der RSB zahlen...Kosten für den TH fallen ja nicht nur für das "Verfahren " an , sonder auch für die Wohlfühlperiode.
Gestundet werden die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich der Treuhändervergütung während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensperiode...[/glow]
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In § 4a InsO heißt es u.a.: Die Stundung erfolgt für jeden Verfahrensabschnitt besonders.
Zur Not hilft eine Nachfrage beim Insolvenzgericht zur näheren Erläuterung.
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Man kann alles nach der RSB zahlen...Kosten für den TH fallen ja nicht nur für das "Verfahren " an , sonder auch für die Wohlfühlperiode.
Aber, darum auch nochmal das Zitat, es wurde ausdrücklich von "Verfahrensabschnitt" gesprochen.
Es bleibt also nur, einen neuen Stundungsantrag auch für die Restlaufzeit der Abtretungserklärung bis zur entgültigen Entscheidung über die RSB, zu stellen.
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@ insokalle
also bei mir wurden folgende Kosten gestundet für :
- das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- das Insolvenzverfahren
- das Restschuldbefreiungsverfahren
Werden die TH -Kosten von der Stundung auch erfasst oder nur die gerichtlichen ??
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Die Verfahrenskosten umfassen neben den Gerichtskosten auch die Kosten des TH oder IV (§ 54 InsO).
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Hallo gleiches Thema andere ansicht.
auch meine inso ist seit vier Jahren am laufen ich habe ebenfalls 119 pro jahr an die TH zu Zahlen.Nachdem ich mich nun mit dem letzten Gläubiger verglichen habe ist mein Schuldenstand seit 1 jahr null.Trotzdem erhalte ich keine RB da Gersichtskosten von 1056 noch zu zahlen sind.
Fazit neue Schulden machen damit ich die Gerichtskosten zahlen kann.Das ist doch gelinde gesagt leicht Schizophren
Ich finde es erstens schon mal eine Schweinerei das Die eröffnung einer Insolvenz (falls nicht über Schuldnerbaratung) Geld kostet,ebenso finde ich es eine Schweinerei das ich an einen TH was zahlen muss,die Gerichtskosten schlagen dem Fass dann den Boden Aus.
Wenn ich in der Notlage bin meine Zahlunsunfähigkeit per Insolvenz anzumelden.
Heisst das zu allererstmal das kein Geld da ist.
Also mich hat meine Inso die ich übers Internet gemacht habe (Insosoft)damals 250€ gekostet.Und das ist sicherlich im Vergleich zu einem RA oder sonstiger geeigneter person noch wenig.
Wenn ich dann die TH kosten und die Gerichtskosten aufrechne bin ich im Total bei ca.1900€ .
Das Find ich nicht in Ordnung um ehrlich zu sein.
Viele Leute müssten dringend eine Inso eröffnen weil ihnen aber das Geld dafür fehlt ,klappt es nicht.
Die Alternative zu einer Schuldnerberatung zu gehen ist sowieso undiskutabel,warte mal 1 jahr auf deinen erstenTermin wenn Dir das Wasser bis zum Hals steht.
:nono:
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Hi Zusammen
Ich bin auch Früh Rentner unter 600€ Rente würde auch gerne die Verfahrenskoste selber zahlen ... aber wie ?? werden die bei mir erlassen?? oder ??
kann mann die weiter Stunden?? Ich habe aber meine Rente Unbefristet und es ist nach Ärztlicher sicht AUSGESCHLOSSEN das ich wieder Gesund werde ....
Was sagt ihr dazu (Ich will mich nicht drücken davor !!!!!!
beste Grüße
Juergengris
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Das glaub ich kaum das irgendetwas erlassen wird.Da kann Deine Lebenssituation noch so prekär sein.
Ich sag ja Grenzfälle werden nicht berücksichtigt.
Meine Rente ist unter 700€ alerdings noch nicht unbefristet.
Aber ich kann 400€ pro Monat dazuverdienen,das kannst darfst du sicher auch.
Alleine diese Tatsache reicht aus,dich zur Zahlung der TH und Gerichtskosten zu verdonnern.
eine Befreiung von diesen Mosten ist meines wissens nach nicht möglich,und nicht vorgesehen.Zumindest habe ich noch niemals etwas in dieser Richtung gehört oder gelesen.
Das Thema scheint man bewusst todzuschweigen.Obwohl es einen nicht geringen Prozentsatz,der Insolvenznehmer durchaus betrifft.
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Hallo ,
meine Rente beträgt 746 Euro , ich kann aber nichts dazu verdienen , da ich es gesundheitlich nicht schaffe.
ich habe Pflegestufe 1 , zur zeit wird diese geprüft auf Erhöhung Pflegestufe2 -
Muss mir der Arzt bestätigen , dass ich keiner Arbeit nachgehen kann?
bei mir stehen auch die Kosten TH und Verfahren an , u. ich weiss auch nicht wie ish es zahlen soll.
gruß lissi
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Hallo,
Sicher keine schlechte Idee das vom Arzt zu bestätigen zu lassen.Du liegst mit deiner Rente unter der in Deutschland angeblich gültigen Armutsgrenze.Auf dieser Basis lässt sich vielleicht was erreichen.
Jedoch bin ich auch hier sehr Skeptisch.
Es wird Dich viel Zeit und aufwand kosten und eventuerll sogar geld falls du keine Rechtsschutzversicherung hast.Wenn Du eine hast dann geh mit deinem anliegen sofort vor Gericht wenn es abgelehnt wird.
Das ist der einzige Rat den ich geben kann.Das vor gericht einklagen.
Falls du keine Rechtsschutzversichrung hast die die kosten für ein Verfahren übernimmt .Probieren ob Du einen Berechtigungsschein bei Gericht erhältst.Um die Dienste eines REchtsanwaltes (Rechstverdreheres) kostenlos in Anspruch nehmen zu können.
Selbst hier bleibe ich sehr sehr skeptisch das Du erfolgreich sein wirst.
Aber lass Dich durch meine prognose nicht davon abhalten.
Fazit Recht und gErechtigkeit ist nicht immer das Gleiche und wem es wiederfährt das Entscheidet hierzulande dann DEr Onkel mit der schwarzen Kutte.
Viel Glück und Erfolg zincalloy :lollol:
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Also, so niederschlagend ist die Situation auch wieder nicht. Schaut Euch doch mal die § 4a und § 4b InsO an bzw. sucht unter Stundung bzw. Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge.
Es gibt hier Möglichkeiten.
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niederschalgend vielleicht nicht aber mindestens erdrückend.Dollte es möglichkeiten geben die TH Kosten und Gerichtskosten erlassen zu bekommen.
Frage ich mich wieso man davon auch auf konkrtete Anfrage bei TH keine erschöüfende Auskunft erhält.
Wofür Zahl ich der TH Geld wenn nicht für Qualifizierten Rat.Sorry.
Der TH Ist derjenige der sich auskennen sollte.
Und konkrete Aussgen machen.Wenn was konkretes gefragt wird.
Deshalb bin ich weiter skeptisch das win Erlass dieser Kosten möglich ist.
Wenn doch spricht das glasklar für die allgemeine Ignoranz ,in dieser Gesellschaft.
Angefangen in diesem Fall beim TH und Insolvenzgericht bzw. aller anderen Stellen die mit diesem Thema vertraut sein sollten.
:hi:
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Sorry, der IV/TH ist nicht Dein Rechtsanwalt, Lebensberater.
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Hi
Wenn ich zuverdienen könnte hätte ich es auch gemacht aber mit meine Krankheit ist da nix mehr zu holen ich habe einen Beh. Ausweis 100% B-G-RF ... wäre ich gesund wäre ich niemeals in diese Inso gekommen.....
Beste grüße juergengris
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na das wohl nicht.das wär ja auch noch schöner.
Aber Geltendes REcht ist Geltendes Recht.Und kein Geheimtip den man sich irgendwo zu beschaffen hat.
Es wird ja auch geltendes Recht an mir vollzogen,also kann ich wohl auch erwarten das meine Rechte berücksichtigung finden.Und das bedeutet für mich nicht jedem Rechtsfuzzy irgendwelche Informationen (vielleicht auch noch gegen bezahlung) aus der nase ziehen zu müssen.
Ich hoffe du kannst mir geistig folgen !
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zinkalloy:
Auc wenn Sie vielleicht die härteste Aluminum Legierung sind bitte nicht aus Unwissen populistische Parolen verbreiten. Das hilft keinem.
Sie bezahlen nicht den TH!!! Der TH wird aus den Verfahrenskosten vom Gericht bezahlt.
Der TH ist nicht Ihr Berater und Begleiter. Eigentlich hat er mit Ihnen nichts zu tun. Sonder nur mit Ihrem Verfahren. Er schuldet Ihnen keine Auskunftspflicht.
Es ist wahrlich nicht leicht, Ihnen geistig zu folgen.
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härteste aluminium Legierung find ich klasse.
Na ich werd mich mal etwas zurückhalten.Hab nur meinen Gedanken freien Lauf gelassen.
So sehe ich die Dinge nunmal.Mag sein das ich dieZ usammenhänge nicht ganz begriffen habe.
Ist mir ehrlich gesagt aber auch relativ wurscht.Weil die wohl niemand komplett begriffen hat.Und aus diesem Grund ist es leider wohl nicht zu vermeiden,das von verschiedenen Leuten und Fachleuten,diesbezüglich von 100% aussage min. 50% ziemlich wirr und unlogisch rüberkommen die Restlichen 50% bestehen aus nichts als heisser Luft.
:cool:
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Sie sollten sich daran gewöhnen das Ihr zukünftiger Treuhänder/ Insolvenzverwalter Ihnen keinerlei Auskunft schuldig ist. Dazu ist das Gericht da. Sie können dort im Geschäftszimmer Mo-Fr. von 8.00 bis 12.00 anrufen. Dort bekommen sie Auskunft .
Der Treuhänder wickelt nur Ihr Verfahren ab......nach Schema "F" und hat mit Ihnen eigendlich nichts am :hi:
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ja gut das nach 4 Jahren insolvenz mal zu erfahren,allerdings hätte der Tip doch auch vom Th kommen können soviel zeit sollte doch auf alle fälle sein.
Wie gesagt ich hab meine inso übers internet abgewickelt,und fragen sowie probleme,konnte ich dort von Qualifizierten Fachanwälten erhalten,wann immer ich es brauchte.
Mein Kenntnisstand um auf das eigentliche THema zurückzukommen ist jedenfalls,das eine Stundung oder aussetztung der Gerichtskosten möglich ist jedoch nicht ein Erlaß selbiger.
Imübrigen finde ich es gelinde gesagt grotesk ,das das Insogericht die Erteilung der RSB erst nach Zahlung der Gerichtskosten erteilt,sowie in meinem Fall heisst das im klartext,wenn ich die 1000€ nicht aufbringen kann um das Gericht zu bezahlen (is ja klar die Die an eienem Zahlungsunfähigen auch ein bischen was verdienen wollen) werd schon wieder populistisch sorry! Steh ich am ST.Nimmerleinstag immer noch ohne RSB da! Gefickt eingeschädelt das Ganze ! :respekt:
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Grundsätzlich gilt auch für das Gericht, dass die gestundeten Kosten, sofern diese nicht aus den Pfändungsbeträgen beigetrieben werden können, an die Gerichtskasse weitergegeben werden.
Die Gerichtskasse wird dann bei Ihnen versuchen, den Betrag beizutreiben.
Aber ähnlich der PKH haben Sie die Möglichkeit in 48 Monatsraten zu zahlen oder wenn es garnicht möglich ist, danach die Niederschlagung zu beantragen.
Das Insogericht kann aus meiner Sicht wegen der Stundung und der verwaltungsrechtlichen Anweisungen kein Ultimtum stellen.
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"ja gut das nach 4 Jahren insolvenz mal zu erfahren,allerdings hätte der Tip doch auch vom Th kommen können soviel zeit sollte doch auf alle fälle sein.
Wie gesagt ich hab meine inso übers internet abgewickelt,und fragen sowie probleme,konnte ich dort von Qualifizierten Fachanwälten erhalten,wann immer ich es brauchte."
Zu diesem Widerspruch und dem abwickeln von Insolvenzen übers Internet oder gar selber per Formular muss man eigentlich nichts mehr sagen.
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Was willste denn vom TH verlangen....??
Bist so lange in der Inso...müsstest doch wissen was das für Pflegefälle sind... :smoke:
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Ich weis ja,man muss nur manchmal dinge aussprechen..ist denk ich nicht verkehrt.
will vom TH gatnichts mein nur das man auch mal die Dinge aus anderer perspeltive betrachten kann und muss.
:thumbup:
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Ja klar..sehe ich ja auch so und nicht nur ich....aber was willste machen.... :coffee: