Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: armekirchenmaus am 06. Februar 2012, 12:53:23

Titel: Kostenerstattung Krankenkasse melden?
Beitrag von: armekirchenmaus am 06. Februar 2012, 12:53:23
Mein Sohn muss demnächst zur Abschlussuntersuchung zum Kieferorthopäden (Zahnspange). Die Kosten für die Behandlung musste ich zu 10% übernehmen, sie werden jedoch bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Das werden ca. 300 EUR sein. Muss ich diese Summe dem Insolvenzverwalter melden?
Titel: Re: Kostenerstattung Krankenkasse melden?
Beitrag von: doktor mabuse am 06. Februar 2012, 15:35:18
Hallo,

in welchem Verfahrensstadium sind Sie?
Wenn das Verfahren noch nicht aufgehoben ist, gehören Erstattungen erstmal formal zur Masse und stehen dem TH zu. Ich hatte Ähnliches erlebt und im Vorfeld mit dem TH die Situation besprochen. Da es sich um eine zweckgebundene Erstattung handelt und Sie den Vorgang nachweisen können, verbleibt diese in der Regel beim Schuldner und muß nicht abgeführt werden.
Ich würde das Thema offen ansprechen, auf keinen Fall einfach den Betrag behalten.
Sind Sie bereits in der Wohlverhaltensphase, dann hat der TH darauf keinen Anspruch mehr und die Estattung können Sie behalten.

Gruß,
Doktor Mabuse

Titel: Re: Kostenerstattung Krankenkasse melden?
Beitrag von: armekirchenmaus am 06. Februar 2012, 17:29:38
@ Dr. Mabuse

Danke für die Antwort. Ich bin noch in der Verfahrensphase. Also werde ich dann auf jeden Fall die Rückerstattung melden.