Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Julia am 21. Juni 2008, 19:31:24
-
Hallo,
meine Schuldenberatung, sagte mir, dass ich 250 Euro an die Staatskasse bezahlen muss, bevor die Insovenz beantragt wird. Stimmt das? Was kostet das Insolvenzverfahren? Muss ich wirklich die Verfahrenskosten selber bezahlen? Aber wie, wenn ich ein Insolvent bin? In Raten? Werden die Kosten des Verfahrens gestundet- ist auch keine Lösung, denn irgendwann sollen die auch abbezahlt werden. Die Farge wieder , wie, wenn ich öffentlich PLEITE bin?
-
Nun es scheint sich nicht um die Eröffnungskosten zu handeln.
Die können, wie richtig erkannt, gestundet werden.
Welcher Art ist die SB?
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zumindest hier wir es neuerdings so praktiziert, dass auch öffentlich geförderte SB`s vorab Geld verlangen, wenn die Schuldner nicht direkt von einer Behörde den Zuschuß zur Beratung erhalten.
(Die "Preise" bewegen sich zw. 500,- bei Einzelpersonen bis ca. 1.200,- wenn Familie mit Einkommen und z.B. Immo-
Das scheint aber aus meiner Sicht ehr eine "Abschreckungsgebühr" zu sein, da ja keine Mittel von staatlicher Seite kommen.-)