Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jerryco am 06. Februar 2012, 19:45:18
-
Hallo,
meine Frau ist in der Verbraucherinso. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nun wohnt der Freund unserer Tochter bei uns und zahlt Kostgeld. Kann der IV das anteilig als Mieteinahme zur Masse ziehen?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Gruß
jerryco
-
Kostgeld ist keine Mieteinnahme.
Er zahlt damit lediglich einen anteiligen Beitrag für Lebensmittel..
Das hat den Verwalter nicht zu interessieren.
Der Freibetrag Ihrer Frau wird davon auch nicht berührt.