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Autor Thema: Krankengeld  (Gelesen 9630 mal)

HausH

Re: Krankengeld
« Antwort #20 am: 12. Dezember 2014, 13:27:09 »

 :hi:, ich nochmal mit News.

mein Treuhänder hat jetzt einen Antrag beim Gericht gestellt: Es wird beantragt eine Zusammenrechnung des Krankengeldes und der Versorgungsbezüge gem. § 36 I S.2, IV InsO i.V.m. § 850 e Nr. 2 ZPO vorzunehmen bzw. anzuordnen.

Der Antrag ist vom 4.12.2014

Ich will dazu Stellung nehmen, weil ich einiges unklar finde.

Der Antrag bezieht sich dann nur auf Krankengeld und Rente, nicht auf Gehalt und Rente?
Da ich den vollen November Krankengeld bezogen habe (1884,90 € plus 121,41 € Rente), kommt der Antrag da nicht zu spät? Ich glaube hier gelesen zu haben das Beschlüsse nur für die Zukunft zählen, hat da mal einer ein Urteil welches man zitieren kann?

Ich hatte den Treuhänder übrigens im September schon über alles informiert.

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Insokalle

Re: Krankengeld
« Antwort #21 am: 12. Dezember 2014, 16:36:53 »

Sind keine Daten genannt? Es ist auch denkbar, dass im Gerichtsbeschluss steht: Zusammenrechnung ab...
s. auch oben.


Zitat
Der Antrag bezieht sich dann nur auf Krankengeld und Rente, nicht auf Gehalt und Rente?
Ich würde sagen ja. Der TH muss angeben, was zusammengerechnet werden soll. Das Gericht darf meiner Meinung nach nicht über den Antrag hinausgehen.
Gespeichert
 

HausH

Re: Krankengeld
« Antwort #22 am: 12. Dezember 2014, 19:09:18 »

 :hi:,

nein keine Daten, nur Kopien die ich dem Treuhänder schickte mit Datum Oktober 2014. Die einzig zeitliche Angabe lautet: "derzeit".

gruß von HausH

Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

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