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Autor Thema: Krankengeld für die Pflege des Kindes  (Gelesen 1529 mal)

Maria1969

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Krankengeld für die Pflege des Kindes
« am: 26. Mai 2010, 20:24:55 »

Hallo,

ich habe hier im Forum schon einiges über Krankengeldzahlung in der PI gelesen, aber meine Frage wurde dadurch leider nicht beantwortet.

Wenn mein Sohn krank ist, bekomme ich für die Pflege meines Sohnes 70% meines Gehaltes als Krankengeld ausgezahlt. Ich weiß, dass das KG pfändbar ist. Die Kasse führt den pfändbaren Teil nicht ab, dass muss ich tun. Da der pfändbare Teil z. Zt. nicht an den TH, sondern an einen Gläubiger geht, möchte ich ihm nun den Pfändungsbetrag überweisen, bin aber verunsichert über die Höhe des pfändbaren Teils. Denn es ist passiert, dass das Krankengeld nicht in dem Monat ausgezahlt wird, in dem aber mein Gehalt um das KG gekürzt wird u. in denen aber die Krankentage lagen, sondern in dem Folgemonat. Wie rechne ich nun den pfändbaren Teil aus?

Rechne ich das gezahlte KG in dem Auszahlungsmonat zu dem pfändbaren Gehalt dazu u. überweise die Differenz des Pfändungsbetrages, die noch nicht gezahlt wurde. Oder rechne ich das Geld zu dem um das KG gekürzte Gehalt aus dem Vormonat dazu u. zahle dann die Differenz.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen u. bedanke mich schon mal im Voraus.

LG
Maria
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paps

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Re: Krankengeld für die Pflege des Kindes
« Antwort #1 am: 27. Mai 2010, 19:33:15 »

Die Nachzahlung von Krankengeld ist dem Monat  zuzurechnen, für das es gezahlt wird.
Also auch ggf mit gekürztem Lohn.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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