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Autor Thema: Krankengeld und Insolvenz  (Gelesen 11162 mal)

Mesha

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Krankengeld und Insolvenz
« am: 25. März 2008, 12:51:19 »

Beitrag abgetrennt, bitte keine Threads "klauen". ThoFa
hallo zusammen,
ich habe auch mal ne frage zum krankengeld.
ich habe krankengeld bezogen und vorher bereits den iv darüber informiert. die krankenkasse hat bei mir auch nachgefragt ob das o.k. ist wenn sie die mitteilung an den iv weitergeben.
zusätzlich zum krankengeld habe ich vom arbeitgeber einen zuschuss zum krankengeld erhalten.
jedes für sich gesehen (also zuschuss und krankengeld) liegt unter der pfändungsgrenze. zieht man beide zahlungen zusammen, würde sich schon ein pfändungsbetrag ergeben.
der iv ist jedoch über die zahlungen der krankenkasse informiert und erhält von mir monatl. die kopie der gehaltsabrechnung.
jetzt habe ich natürlich etwas panik, dass ich doch einen teil von den zahlungen an den iv abführen muss.
1. ist der iv aber doch umfänglich informiert und ich müsste nicht mehr tätig werden, oder?
2. wenn der iv von mir geld zurück verlangt, habe ich den betrag dann sofort abzuführen?
3. sollte ich vielleicht doch von mir aus noch mal beim iv nachfragen?

fragen über fragen und bisher keine antworten. auf der einen seite will ich mich korrekt verhalten aber auf der anderen seite auch keine schlafenden hunde wecken. eigentlich ist der iv ja umfassend informiert.
schon mal vielen dank für evtl. infos.
gruß
mesha
« Letzte Änderung: 25. März 2008, 15:41:09 von ThoFa »
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paps

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Re: Krankengeld und Insolvenz
« Antwort #1 am: 25. März 2008, 16:51:03 »

oben über dem Beitrag ist ein Leerfeld mit einer Lupe  :wink:
Bei der Eingabe von Krankengeld und Pfändung sollten Sie auf folgenden Tread stoßen.
Dort wurde das Thema schonmal ausführlich diskutiert insbesondere die Beiträge von Feuerwald sollten Ihre Frage beantworten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Mesha

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Re: Krankengeld und Insolvenz
« Antwort #2 am: 25. März 2008, 17:07:08 »

ich bekomme dann diese meldung:

Ein Fehler ist aufgetreten!
Das Thema dass Sie anschauen möchten, existiert nicht oder ist für Sie nicht einsehbar. 


ich hab ja die suchfunktion benutzt und habe deshalb keinen neuen thread aufgemacht.
gruß
mesha
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paps

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Re: Krankengeld und Insolvenz
« Antwort #3 am: 25. März 2008, 21:26:34 »

sorry: war bei "mods unter sich"  da können sie natürlich nicht zugreifen.

dann hier mal die Kernaussage von Feuerwald reingestellt:
Zitat
Krankengeld nach §850b ZPOwäre auf Beschluß des InsO Gerichtes als bedingt pfändbar hinzuzuziehen.
Möglich also Pfändungsberechnung aus ....

dazu noch ein Gedanke:

Gesetzliches Krankengeld nach dem SGB dürfte wie Arbeitseinkommen pfändbar sein.
Krankengeld auf einer privaten Versicherung würde der bedingten Unpfändbarkeit gem.  § 850b ZPO unterliegen, also dann nur pfändbar sein, wenn gem. § 850b (2) ZPO entschieden würde, was  - m.E. - im Insolvenzverfahren nicht möglich ist.
« Letzte Änderung: 25. März 2008, 21:31:59 von paps »
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Re: Krankengeld und Insolvenz
« Antwort #4 am: 26. März 2008, 10:30:30 »

hmm..so ganz verstehe ich es zwar nicht...
d.h. also gesetzlich gezahltes krankengeld wäre pfändbar (wenn über der pfändungsgrenze) und das privat gezahlte kg (in meinem fall vom arbeitgeber) wäre bedingt pfändbar aber wenn das gericht es so entschieden hätte aber nach meinung von feuerwald im insolvenzverfahren nicht möglich.

im konkreten fall dürfte der iv also das gesetzliche krankengeld und das private krankengeld vom arbeitgeber also nicht zusammen rechnen um etwas von mir zurück zu verlangen?
 :dntknw:
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paps

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Re: Krankengeld und Insolvenz
« Antwort #5 am: 26. März 2008, 17:59:05 »

Nicht ganz.

Das gesetzliche Krankengeld und der Arbeitgeberausgleich(oder versichertes Tagegeld)  könnten zusammengerechnet werden.
Das gesetzliche Krankengeld allein unterliegt der Pfändung (wie Arbeitseinkommen).
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