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Autor Thema: Krankenkassen vor Inso benachrichtigen?  (Gelesen 1780 mal)

wegenexhier

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Krankenkassen vor Inso benachrichtigen?
« am: 28. März 2009, 17:23:18 »

Hallo an Alle,

da ich in die Regelinso muss (nicht mehr selbständig) wollte ich wissen ob es besser ist, die Kassen im Vorfeld zu benachrichtigen, dass die AG-Anteile fälschlicherweise nicht abgeführt wurden damit es keine strafbare Handlung wird?

Danke im Voraus

Gruß
wegenexhier
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Edgar5

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Re: Krankenkassen vor Inso benachrichtigen?
« Antwort #1 am: 29. März 2009, 15:42:44 »

Nein würde ich nicht tun.

Dies hat keinen Einfluß auf diesen Tatbestand. Ich würde erst mal abwarten welche Forderungen die Krankenkassen als unerlaubte Handlung zur Tabelle anmelden. Manche KK melden die Forderung nicht als unerlaubte Handlung an. Bei dennen die dies anmelden hat man die Möglichkeit Widerspruch dagegen einzulegen (Prüftermin beim Amtsgericht zu dem man vom Gericht eingeladen wird). Dann muß die Krankenkasse in einer Feststellungsklage feststellen lassen das es sich hierbei um eine unerlaubte Handlung handelt. Aber auch das machen dann nicht alle Krankenkassen.

Was die Möglichkeit einer strafbaren Handlung angeht wird dies von der Staatsanwaltschaft geprüft und angeklagt. Die Krankenkassen sind nicht Kläger sondern es handelt sich um einen Strafprozeß. Sollte solche eine Klage kommen unbedingt darauf hinwirken am besten mit Anwalt das die Strafe nur zu eine Strafe führt bei der mann nicht vorbestraft ist. (Wird dann auch nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen) (Glaube ein Eintrag erfolgt ab 80 oder 90 Tagessätzen)

Also erst einmal abwarten. Am besten wäre ja gewesen wenigstens die AG-Anteile zur SV zu bezahlen.

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wegenexhier

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Re: Krankenkassen vor Inso benachrichtigen?
« Antwort #2 am: 29. März 2009, 16:22:33 »

Hallo Edgar,

vielen Dank für die Antwort.
Dieses Wissen zu verschweigen ist doch eine strafbare Handlung? Damit könnte eventuell die RSB gefährdet sein, falls doch eine Kasse auf die Idee kommen sollte, eine unerlaubte Handlung anzumelden. Ich muss die Kassen ja in der Tabelle angeben.
Ich will darum ja im Vorwege ausschließen, dass ich mich mit Staatsanwaltschaft und Strafprozess auseinandersetzen muss...bevorstehende Insolvenz ist schon nervenaufreibend genug. Vorbestraft bin ich nicht.

Dann ist mir nicht so klar, wie man Widerspruch gegen eine gerechtfertigte Forderung und unerlaubter Handlung einlegen kann?

AN-Anteile sind gezahlt worden, die AG-Anteile sind versäumt worden.

Gruß
wegenexhier

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