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Autor Thema: Krankenkassenbeitragsrückstände während der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2096 mal)

callaghan

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Nach Niederlegung des Schlussverzeichnisses in 07.2004 meldete meine Krankenkasse in 07.2007, also 3 Jahre später, während der Wohlverhaltensphase Beitragsrückstände aus 01-05.2005 an. Diese wurden nicht mehr ins Schlussverzeichnis aufgenommen. Nun, nach Erteilung der Restschuldbefreiung, fordert die Krankenkasse die Beiträge mittels Titel durch Pfändung beim Arbeitgeber. Bin ich zur Rückzahlung verpflichtet?
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malud

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In das Verteilungspverzeichnis werden nur Forderungen von Insolvenzgläubigern aufgenommen. Das sind nur die Forderungen von Gläubigern, die bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung einen Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten. Es muss also zunächst geklärt werden, ob es sich um solche Insolvenzforderungen handelt oder ob es vielmehr um Neuschulden geht. Mir scheint einiges für Neuschulden zu sprechen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Insolvenzgläubiger sind während der Wohlverhaltenszeit unzulässig (§ 294 InsO). Zulässig bleibt die Zwangsvollstreckung für Neuschulden, also für Schulden die erst nach Insolvenzeröffnung begründet worden sind. Gläubiger von Neuschulden können auf das sonstige pfändbare schuldnerische Vermögen des Schuldners zugreifen.
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