Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gast am 25. März 2006, 21:36:00

Titel: Krankenversicherung und Altersvorsorge pfändungsfrei??
Beitrag von: Gast am 25. März 2006, 21:36:00
Hallo zusammen!
Bin noch arbeitslos kann aber evtl. zum 01.06.06 eine Arbeit aufnehmen allerdings in der benachbarten Schweiz! ( wohnhaft weiterhin in BRD )
Privat habe ich seit 4 Jahren ein Insolvenzverfahren laufen, wobei bei diesem während der Arbeitslosigkeit keine Zahlungen eingingen, da ich mit Harz IV keinen pfändbaren Betrag habe.
Nun meine Frage:
Da ich im Ausland arbeiten würde müßte ich mich privat Krankenversichern. ( monatlich ca.280-€ ) . Wird dieser Betrag von meinem \"Netto\" abgezogen oder ist der zuvorstehende Betrag Pfändungsrichtlinie ? Beispiel : Netto 1500,- nach allen Abzügen . Dann noch 280,- für KV. Rest: 1220,-  Sind nun die 1220,- oder die 1500,- maßgebend für den Pfändungsbetrag??

Weitere Frage:
Stimmt es, dass eine private Altersvorsorge auch vor Abzug des Pfändungsbetrages steht ??
Beispiel:
1500,- netto nach allen Abzügen private Altersvorsorge monatlich 200,- Rest 1300,-  Sind dann die 1300,- oder die 1500,- maßgebend für den Pfändungsbetrag??.

Hoffe, dass mir hier jemand helfen kann , da ich mich nun bald entscheiden muß, ob ich die Arbeit annehme.

Vielen Dank!