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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Krankenversicherung während Insolvenzverfahren  (Gelesen 3619 mal)

rechrika

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« am: 18. November 2006, 17:01:50 »

Hallo,

ich bin die \"Neue\"  :-?  

Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen bezüglich der privaten Krankenkasse. Bei mir läuft gerade das Insolvenzeröffnungsverfahren, also Insolvenz ist noch nicht eröffnet für meine Firma (GmbH & Co. KG). War bisher privat versichert, kann ich mich jetzt familienversichern lassen über meinen Mann (hat ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis)?? Hab mir mal von seiner Krankenkasse ein Formular schicken lassen, nur da steht drin, dass man nicht mehr als 350,00 € Einkommen haben darf und da ich noch eine Werkstatt vermietet habe, welche fremdfinanziert ist (wofür also die Miete drauf geht) lieg ich da wohl drüber. Ich vermute fast ich fall wohl erstmal durchs \"soziale Netz\", weil für die nächsten Monate muß ich ja noch für den Insolvenzverwalter Gewehr bei Fuß stehen und Aufträge mit abwickeln, Listen erstellen etc.... und kann mir somit erstmal keine neue Arbeit suchen.
Kann mir jemand sagen ob ich das schon richtig erfasst hab, oder obs da ne andere Lösung noch gibt? Achso meine Tochter war bisher auch privat versichert, aber bei Ihr dürfte es ja kein Problem sein sie bei Papa zu versichern, denke ich.....
Danke im voraus.
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ThoFa

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 18. November 2006, 18:50:21 »

Hallo,

warum sind Sie denn jetzt nicht mehr privat versichert ? Gekündigt wurden ? Für wen haben Sie die Insolvenz angemeldet ? Für die KG oder die GmbH ?
Sind Sie vor Insolvenzantragsstellung beraten worden ?

MfG

ThoFa
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rechrika

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 18. November 2006, 18:57:05 »

hallo,

na das geht ja flott hier in dem Forum -

ich bin noch privat versichert, also die Kündigung ist noch nicht ausgesprochen worden, was aber mit Sicherheit bald kommen wird, da der letzte Beitrag nicht mehr abgebucht wurde. Daher frag ich grad eher im voraus sozusagen.
Ich habe für die KG und die GmbH Insolvenz angemeldet. Beraten wurde ich von meinem Anwalt und meiner Steuerberaterin.
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ThoFa

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 20. November 2006, 12:52:20 »

Hallo,

lassen Sie Ihre private Krankenversicherung zunächst mal beitragsfrei stellen, dann haben Sie später wenigstens die Möglichkeit wieder ohne Probleme in die Versicherung zu kommen.

Zu den Ablauf, wie es nun bei Ihrer Insolvenz läuft, kann man aus der Entfernung nichts sagen. Wenn Sie vom zukünftigen IV nicht bezahlt werden, brauchen Sie auch keine Aufträge abzuwickelen.

MfG

ThoFa
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rechrika

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 20. November 2006, 18:25:39 »

Hallo,

ähm das gilt für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung, oder? Und was ist mit der Zeit davor?
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ThoFa

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 20. November 2006, 20:30:33 »

Hallo,

Sie arbeiten ganz normal weiter. Bei einem gut gestellte Antrag dürfte es nicht lange dauern, bis zumindest Sicherungsmaßnahmen beschlossen werden.

Wie gesagt, aus der Ferne ist leider schlecht zu beurteilen, wie es nun bei Ihnen weitergeht, dies müssten Sie eigentlich alles schon lange mit Ihren Beratern geplant haben.

MfG

ThoFa
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rechrika

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 20. November 2006, 22:16:42 »

Hallo,

hm \"müßte\" ist wohl der richtige Ausdruck, nur irgendwie hab ich dazu gerade zu viele Fragen, um so gelassen zu sein wie mein Anwalt.
Trotzdem danke ThoFa

mfg

rechrika
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ThoFa

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 21. November 2006, 17:17:45 »

Hallo,

sehen Sie und genau dies dürfte nicht sein. Eigentlich darf keine Frage mehr offen sein, bevor man einen Antrag stellt. Zudem müssten später sich ergebebene Fragen innerhalb kürzester Zeit beantwortet werden.
Wir bemühen uns unsere Kunden niemals unwissend zu lassen, der ein oder andere Kunde meint am Ende sogar soviel über die Insolvenz zu wissen, dass er/sie selber beraten kann. ;)

Dies ist aber unheimlich wichtig, damit der Insolvente weiß, was da auf ihn zukommt. Dies gilt ganz besonders bei juristischen Personen, wie es ja bei Ihnen der Fall ist. Übrigens bezweifele ich, dass es sinnvoll war GmbH und KG zeitgleich in die Insolvenz zu geben.

MfG

ThoFa


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newman

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 21. November 2006, 20:01:20 »

hallo,
kann nur zustimmen daß du mit beiden firmen insolvenz angemeldet hast, habe bei mir den gleichen fall gehabt, GmbH und einzelfirma, wenn du nur in der GmbH anmeldest werden die
gläubiger alle auf deine einzelfirma zurückkommen, muß auch
dazu sagen hat immer einen bitteren geschmack nur mit einer
firma insolvenz zu beantragen, achso krankenversicherung darf
normal kein problem sein bei deinem mann unterzukommen,
war bei mir auch problemloser wechsel von privat zu der gesetzlichen meiner frau.
grüsse
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rechrika

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 21. November 2006, 20:09:51 »

hallo,

danke, aber ich lieg noch mit dieser blöden Miete über den 350,00€ das ist das Problem, weißt du.

Na der IV hat mich auch gleich gefragt ob ich für die GmbH auch schon angemeldet habe, sonst hätte ich das noch schnellstmöglichst machen müssen, meinte er, warum - keine Ahnung! Ich hab grad echt ne Schädel, wollte eigentlich alles richtig machen und nun hab ich wieder so das Gefühl alles falsch zu machen was nur falsch zu machen geht :wall:
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ThoFa

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 22. November 2006, 21:04:28 »

Hallo,

Zitat:


...kann nur zustimmen daß du mit beiden firmen insolvenz angemeldet hast, habe bei mir den gleichen fall gehabt, GmbH und einzelfirma, wenn du nur in der GmbH anmeldest werden die

gläubiger alle auf deine einzelfirma zurückkommen


sorry aber das ist Blödsinn. Niemand, der Forderungen gegen eine GmbH hat, kann dann plötzlich auf eine andere Firma zu kommen und dort fordern.
Daher ist es meist insolvenztaktischer Blödsinn beide Firmen gleichzeitig in die Insolvenz zu führen.

MfG

ThoFa
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ThoFa

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Krankenversicherung während Insolvenzverfahren
« Antwort #11 am: 22. November 2006, 21:08:34 »

Hallo,

Zitat:


Na der IV hat mich auch gleich gefragt ob ich für die GmbH auch schon angemeldet habe, sonst hätte ich das noch schnellstmöglichst machen müssen, meinte er, warum - keine Ahnung!


es gibt zwei Gründe für eine GmbH Insolvenz anmelden zu müssen: Die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.
Eine Insolvenz der KG in einem Konstrukt wie der GmbH&Co KG hat nahezu immer zur Folge, dass auch die GmbH in die Insolvenz muss, dies muss aber nicht zwangsläufig zeitgleich sein, da die GmbH Vollhafter in der GmbH & Co KG ist, liegt zum Zeitpunkt der KG Insolvenz fast sicher eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor. Dies ist ein \"Kanngrund\" für eine Insolvenzantragsstellung.

Wichtig für Sie ist zu prüfen, welche rechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen aus der Insolvenz der GmbH auf Sie zukommen werden, ich hoffe, dies haben Sie mit Ihren Beratern auch besprochen.

MfG

ThoFa
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