Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sommerwind am 19. Dezember 2007, 13:51:27
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hab mal ne Frage, mein Mann ist z. Z. ohne Krankenversicherung Insolvenz muß angemeldet werden.
Eine neue Anstellung bekommt er wahrscheinlich erst im März 08. Ich selbst bekomme Rente und bin dorf pflichtversichert.
Kann mein Mann für die ca. 3 Monate dann über mich (Familienversicherung) versichert werden
Danke im voraus für eine Antwort
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Er könnte in die Familiinversicherung aufgenommen werden, wenn das Gewerbe abgemeldet wurde und kein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird (<400,-).
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Danke paps für die Antwort.
muß man dann bei der Krankenversicherung einen Antrag stellen, oder wie geht das
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Sie müssen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten einen Antrag stellen.
Das geht auch jetzt schon, wenn der Zeitpunkt der Abmeldung des Gewerbes feststeht.