Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sommerwind am 19. Dezember 2007, 13:51:27

Titel: krankenversicherung
Beitrag von: sommerwind am 19. Dezember 2007, 13:51:27
hab mal ne Frage, mein Mann ist z. Z.  ohne Krankenversicherung Insolvenz muß angemeldet werden.
Eine neue Anstellung bekommt er wahrscheinlich erst im März 08.  Ich selbst bekomme Rente und bin dorf pflichtversichert.
Kann mein Mann für die ca.  3 Monate dann über mich (Familienversicherung) versichert werden

Danke im voraus für eine Antwort
Titel: Re: krankenversicherung
Beitrag von: paps am 19. Dezember 2007, 19:26:49
Er könnte in die Familiinversicherung aufgenommen werden, wenn das Gewerbe abgemeldet wurde und kein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird (<400,-).
Titel: Re: krankenversicherung
Beitrag von: sommerwind am 20. Dezember 2007, 09:43:48
Danke paps für die Antwort.

muß man dann bei der Krankenversicherung einen Antrag stellen, oder wie geht das
Titel: Re: krankenversicherung
Beitrag von: paps am 20. Dezember 2007, 19:44:54
Sie müssen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten einen  Antrag stellen.
Das geht auch jetzt schon, wenn der Zeitpunkt der Abmeldung des Gewerbes feststeht.