"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: krankenversicherung  (Gelesen 1961 mal)

sommerwind

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
krankenversicherung
« am: 19. Dezember 2007, 13:51:27 »

hab mal ne Frage, mein Mann ist z. Z.  ohne Krankenversicherung Insolvenz muß angemeldet werden.
Eine neue Anstellung bekommt er wahrscheinlich erst im März 08.  Ich selbst bekomme Rente und bin dorf pflichtversichert.
Kann mein Mann für die ca.  3 Monate dann über mich (Familienversicherung) versichert werden

Danke im voraus für eine Antwort
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: krankenversicherung
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2007, 19:26:49 »

Er könnte in die Familiinversicherung aufgenommen werden, wenn das Gewerbe abgemeldet wurde und kein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird (<400,-).
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sommerwind

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re: krankenversicherung
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2007, 09:43:48 »

Danke paps für die Antwort.

muß man dann bei der Krankenversicherung einen Antrag stellen, oder wie geht das
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: krankenversicherung
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2007, 19:44:54 »

Sie müssen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten einen  Antrag stellen.
Das geht auch jetzt schon, wenn der Zeitpunkt der Abmeldung des Gewerbes feststeht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz