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Autor Thema: Krankheit währ. der Insolvenz anzeigepflichtig bei TH und/oder Insolvenzgericht?  (Gelesen 2434 mal)

Hoffnung

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Hallo allerseits,

kann mir jemand auf Anhieb sagen, ob ich eine Krankschreibung (Arbeitsunfall) beim Treuhänder und/oder beim Insolvenzgericht anzeigen muss? Möchte ja nix verkehrt machen. Ich befinde mich noch recht neu im "normalen" Verbraucherinsolvenzverfahren (noch keine Wohlverhaltensphase).

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Viele Grüße

Hoffnung
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2009, 14:48:33 von Hoffnung »
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paps

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Zumindest sollten Sie die Anzeige schon deswegen machen, weil andere Pfändungsberechnungen eintreten können.

Ist die Krankschreibung nicht über den Lohnfortzahlungszeitraum hinaus (6 Wochen) kann es m.E. unterbleiben eine Meldung zu machen.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2009, 20:53:34 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hoffnung

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Hallo paps,

vielen Dank für die Antwort. Da ich noch nicht weiß, wie lange sich die Sache hinziehen wird, werde ich vorsichtshalber den Treuhänder und das Gericht informieren. Schaden kann es ja wohl nix.

Viele Grüße

Hoffnung
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ThoFa

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Hallo,

kurz und bündig: NEIN !!

MfG

ThoFa

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teute

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hallo


warum jetzt schon alles verrückt machen.

erst mal die 6 Wochen Lohnfortzahlung abwarten.

danach reicht es doch allemal das du denen mitteilst das du Krankengeld bekommst.

woher und wieviel.

teute
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