Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Nepeta am 13. Juni 2008, 11:24:29

Titel: Kreditkarte auf elterliches Konto behalten??
Beitrag von: Nepeta am 13. Juni 2008, 11:24:29
Hallo,
Hallo zusammen,

 mein Insoverfahren läuft seit 2 Wochen, ich hatte gestern den ersten Termin bei meiner TH (scheint nett zu sein *hoff*), aber ich hab vergessen sie was zu fragen, und vielleicht kann mir das hier jemand beantworten, ob ich MIst gebaut habe: ich besitze seit ich 16 bin eine Kreditkarte, die auf das Konto meiner Mutter läuft, für Notfälle (ich vermute, dass meine Mutter auch die Antragsstellerin ist, da ich mit 16 das vermutlich sonst nicht bekomen hätte). Hätte ich diese Kreditkarte angeben müssen bei meinem Insoantrag? Bzw. muss ich sie jetzt so schnell wie möglich zurückgeben oder darf ich sie behalten? Da sind keine Außenstände oder Ähnliches, aber mein Name steht halt auf der Karte.. bin jetzt unsicher ob ich einen Fehler gemacht habe oder nicht.

Danke und liebe Grüße
Nepeta
Titel: Re: Kreditkarte auf elterliches Konto behalten??
Beitrag von: paps am 13. Juni 2008, 19:04:24
Entscheidend ist nicht der Name auf der Karte (könnte eine Partnerkart sein), sondern der Inhaber des Kontos.

Dazu sollten Sie ihre Mutter befragen, oder wenn Sie Unterlagen dazu haben dort nachsehen.

Ist es Ihr Konto(oder gemeinsames) und die Mutter hat nur als Erziehungsberechtigte unterschrieben, sollten Sie es nachmelden, auch wenn kein Saldo besteht.
Titel: Re: Kreditkarte auf elterliches Konto behalten??
Beitrag von: Nepeta am 14. Juni 2008, 11:54:34
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Dann hab ich nichts falsch gemacht; das Konto gehört meiner Mutter alleine, ich habe auch keine Vollmacht oder andere Zugriffsberechtigung dafür .

Alles Gute und ein schönes Wochenende.
Nepeta