Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: michalski0709 am 26. Juli 2009, 11:39:39
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Hallo Leute,
muss mal hier in Auftrag meine Mutter was nachfragen.Meine Mutter hat sich lange vor Ihrer Privat Insolvenz ein Auto finanzieren lassen.
Laut meiner Mutter steht die finanzierende Bank auf der Gläubigerliste,allerdings ohne Forderungssumme.
Meine Mutter hat aber trotzdem immer schön weiter Ihre Raten an die Bank weitergezahlt,was angeblich mit dem IV und der Bank so abgesprochen war.
Nun kann sie sich das Auto nicht mehr leisten und möchte es verkaufen.
Jetzt die Fragen
Wenn die Gläubigerbank auf der Liste steht,muss sie das Auto überhaupt verkaufen und wenn ja wer bekommt das Geld ,die Bank oder der IV.
Und zweitens:
Wenn der IV sich nach mehrmals Schriflichen Anfragen zu diesem Thema nicht meldet und auch bei Anrufen nie erreichbar ist,wie soll meine Mutter sich verhalten.
Die Bank sagt Sie bekommt das Geld.Wenn Sie aber auf der Liste steht müßte doch eigendlich die Forderungsmasse bei der Insolvenzmasse mit bei sein oder???
Und drittens:
Der IV hat sein Standort in Baden Würtenberg,meine Mutter ist nach Berlin gezogen.Kann man denn nicht einen IV hier in Berlin bekommen.Schon alleine der Erreichbarkeit wegen???
Wär toll wenn sich jemand meldet.
Gruß Andi :dntknw: :dntknw:
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Zum TH, die InsO bestimmt, dass bei Wohnortwechsel das alte InsoGericht zuständig bleibt.
Insofern auch der TH.
Zum Auto:
Hat die Bank Sicherheiten? (Brief)
Welche Regelungen sieht der Kreditvertrag vor?
Im Normalfall hat die Bank das Verwertungsrecht und meldet die Restkreditsumme zur Tabelle.
Hat Ihre Mutter schriftlich, dass Sie die raten weiter zahlen soll/kann?
Wenn der Th nicht reagiert, genügt meist ein Schreiben an das InsoGericht mit der Bitte um Stellungnahme zum Sachverhalt.
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Also Bank hat den Brief,
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Und schriftlich hat meine Mutter zu der Vereinbarung nichts