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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: kurz vor der inso laptop verkauft an Eltern Gläubiger bleibt trotz Rate !?  (Gelesen 2105 mal)

essi1982

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Hallo,

schwierige Überschrift ich weiss... :cheesy:

also wir haben uns im januar einen Laptop bei neckermann bestellt 200euro angezalht und ab mai Zahlpause sollte es mir Raten losgehen von 50Euro.

Da wir schnell merkten das wir kein Geld dazu hatten im April auch der Gerichtsvollziehr mit eidestaatliche vor der Tür stand,
haben wir dem laptop vor der Ev meinem Vater verkauft der auch einen haben wollte.Züruck geben is ja nicht mehr..

Das Geld 200euro eingezahlt habenw ir für kindersachenverwendet..im mai
ich stehe jetzt kurz vor der insolvenzeröffnung und die Rate ist auf mich geschrieben bekomme das geld mon.( 50Euro)bis dezember 2009 von meinem Vater da neckermann das irgendwie nciht umschreiben will.Kaufvertrag mit datum und unterschriften versehen von meinem Vater..

muss ich das dem TH sagen?
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Kay1955

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Zitat
Da wir schnell merkten das wir kein Geld dazu hatten im April auch der Gerichtsvollziehr mit eidestaatliche vor der Tür stand,
haben wir dem laptop vor der Ev meinem Vater verkauft der auch einen haben wollte.Züruck geben is ja nicht mehr..

 :nono:
Was hast Du denn in deiner EV eingetragen?  ---->

die in den vergangenen zwei Jahren vorgenommenen Verkäufe des Schuldners an eine nahe stehende Person

Was wirst Du in Deinen Insolvenzantrag da eintragen? ------->


Welche Vermögensgegenstände
haben Sie in den letzten 2
Jahren vor dem Insolvenzantrag
entgeltlich an eine nahestehende
Personen iSv § 138
InsO veräußert oder sonst zu
dessen Gunsten darüber verfügt?


Gruss Kay
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Insokalle


Wirklich ohne Worte...
Solch ein delikates Thema gehört bei jeder Schuldnerberatung im Vorfeld der Inso auf den Tisch!

Was heißt überhaupt "wir"? Wer hat das Gerät gekauft, verkauft und wer kommt in die Inso?
Wenn die Forderung gegen Papa (im Inso-antrag angegeben?) nicht an den ursprünglichen Verkäufer abgetreten wurde, egal auf welche Weise, dann wird der IV sie mögl. einziehen. Wenn dann noch der Eigentumsvorbehalt durch den Verkauf untergegangen ist, dann schaut der Versandhandel als Insogläubiger in die Röhre. Und was dann passieren könnte, dazu bedarf es nicht mehr viel Fantasie.
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paps

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Jungs, macht die gute mal nicht ganz so fertig.
Ich denke, es ist einiges in der Vorbereitung der Inso schief gelaufen, siehe auch den Stühletread.

Am Besten wird es wohl sein, den Stundungsantrag zu wiederrufen und zu hoffen, dass dann keine Eröffnung erfolgt.
Dann könte in wenigen Wochen ein neuer Antrag gestellt werden, der auch korrekt ist.

Oder man hofft darauf, dass alles gut geht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle


Dabei hab ich mich doch schon zurückgehalten.
Der Vorschlag bzgl. der Stundung hat was für sich. Währenddessen könnte die entweder nicht informierte oder unfähige Anwältin für ihr Salär noch mal versuchen, den Versandhandel im Angesicht der drohenden Insolvenz ihrer Kunden dazu zu bewegen, den Kaufvertrag auf Papa umzuschreiben.
Und wenn das nicht klappt, die AGB lesen, ob verlängerte Eigentumsvorbehalte o.ä. beim Kauf vereinbart wurden. Und wenn nicht, könnte der Kaufpreisanspruch gegen Papa zur Sicherheit an den Versandhandel abgetreten werden. Dann kommt wenigstens der größte Teil des Kaufpreises, im besten Verlauf sogar alles, beim Versandhandel an. Das ist zwar hochgradig anfechtbar. Wenn das Inso-Verfahren aber ein IK-Verfahren wird, könnte es durchgehen, da Anfechtungen dort nicht immer verfolgt werden. Das wäre zumindest eine spontane Idee, halbwegs mit Anstand aus der Sache rauszukommen. Vielleicht ja jmd. noch was besseres ein.
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